Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung vor dem Ausbildungsbeginn als Auszubildender

 
Eine Ausbildung ist eine wichtige Entscheidung im Leben eines jungen Menschen und kann den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere legen. Sie bietet die Möglichkeit, wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben und sich auf den späteren Berufseinstieg vorzubereiten.

Ähnlich wie in der Probezeit kann die Berufsausbildung vor dem Beginn jederzeit beendet werden (siehe §22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG). Es ist also keinerlei Kündigungsfrist einzuhalten.

Auch der Ausbildungsbetrieb kann in vielen Fällen vor dem Beginn der Ausbildung kündigen.

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In diesem Artikel wird erklärt wie eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn, durch den Azubi, am besten durchgeführt wird und was dabei beachtet werden sollte.

Ein Auszubildender kann seine Ausbildung vor Ausbildungsbeginn kündigen, wenn er sich entscheidet, dass die Ausbildung nicht das Richtige für ihn ist oder wenn er sich für eine andere Ausbildung entscheidet.

Ein Auszubildender kann auch gezwungen sein, seine Ausbildung vor Ausbildungsbeginn zu kündigen, wenn er plötzlich schwer erkrankt oder in eine andere Situation gerät, die es ihm unmöglich macht, die Ausbildung fortzusetzen.

Wichtig: In jedem Fall sollte der Auszubildende das Unternehmen frühzeitig informieren, um dem Unternehmen genügend Zeit zu geben, einen Ersatz zu finden.

Form der Kündigung und Inhalt Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kündigung schriftlich erfolgt (siehe §22 Abs. 3 BBiG). in dem schreiben sollte der Name des auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs genannt werden. sowie die Anschrift der beiden Vertragsparteien. Auch muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird.

Der Auszubildende muss durch §22 Abs.1 BBiG jedoch keinen Grund, für die Kündigung, angeben. In vielen Fällen ist des dennoch höflicher dem Ausbildungsbetrieb einen Grund zu nennen. Ein solcher Grund sollte jedoch nicht mehr als 2 Wochen bekannt sein.

Hinweis: Auch wenn ein der Betrieb nicht mehr gefällt sollte möglichst seriös gekündigt werden, denn man weiß nie, ob man später erneut auf eine der beteiligten Personen trifft oder doch wieder an dem Unternehmen interessiert ist, zum Beispiel nach der Ausbildung in einem anderen Betrieb.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben sollte handschriftlich und eigenhändig vom Auszubildenden unterschrieben werden. Falls der Auszubildende noch minderjährig ist, müssen die Eltern beziehungsweise die erziehungsberechtigten unterschreiben. Im Regelfall reicht die Unterschrift eines Elternteils.

Auch ist es sinnvoll, den Ausbildungsbetrieb um eine schriftliche Empfangsbestätigung zu bitten. Falls das Schreiben nicht persönlich im Betrieb abgegeben wird sondern per Post verschickt wird so sollte dies als Einschreiben-Rückschein erfolgen um einen Nachweis zu haben.

Den falls der Ausbildungsbetrieb die Kündigung nicht erhalten haben will, so muss der ehemalige Auszubildende unter Umständen beweisen können, dass die Kündigung rechtzeitig verschickt wurde und angekommen ist.

Kosten und andere Folgen durch die Kündigung Auch wenn dem Ausbildungsbetrieb durch die unerwartete Absage des Auszubildenden Kosten entstehen so muss der auszubildende diese dennoch nicht bezahlen.

Dies gilt selbst, wenn im Ausbildungsvertrag etwas abweichendes vereinbart ist, denn durch §12 BBiG wird werden Vereinbarungen über Vertragsstrafen, für Entschädigungen für die Ausbildung, sowie Pauschalbeträge ausgeschlossen.

Der Ausbildungsbetrieb könnte daher höchstens im besonderen Fall Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu müsste sich der Auszubildende jedoch, unabhängig von der Kündigung, einen Schaden verursacht haben.

Wichtig: Unter Umständen muss sich, wenn die Ausbildung gekündigt wird, bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet werden. Und zwar dann wenn keine neue Ausbildung begonnen wird oder es zu einer Lücke bis zum Beginn kommt und wenn nicht die Eltern für den eigenen Unterhalt zahlen.

Es auch kann es zu einer dreimonatigen sperre kommen, wenn die Ausbildung vom Auszubildende abgebrochen wird er dadurch arbeitssuchend wird oder länger arbeitssuchend bleibt.

Die Kündigung der Ausbildung muss auch der Krankenversicherung beziehungsweise Krankenkasse mitgeteilt werden, da sich ohne Ausbildung anders zu versichern ist. Unter Umständen kann sich dann weiterhin in der Familienversicherung, der Eltern, versichert werden.

Daher ist es meist sinnvoll, vor der Kündigung bereits einen neuen Ausbildungsplatz sicher zu haben.

Kündigung der Ausbildung vor Beginn als Auszubildender Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung vor Ausbildungsbeginn (durch den Auszubildenden), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben vor Ausbildungsbeginn durch den Arbeitgeber Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt
Ausbildungsbetrieb
Strasse + Nr.
Plz. + Ort

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses


Sehr geehrte Frau / geehrter Herr XY,

hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung, noch vor dem Ausbildungsbeginn (Optional: da ich mich für eine andere Ausbildung / einen anderen Ausbildungsbetrieb entschieden habe).

Ich bitte eventuell entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis


Maria Mustermann, Geschäftsführerin
Maria Mustermann

 
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