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Kündigungsschreiben Handyversicherung
Die Handyversicherung umfasst jedoch keine Schäden, die vorsätzlich verursacht werden. Auch die Abnutzung und der Verschleiß, die durch die allgemeine Benutzung entstehen, sind nicht eingeschlossen. Als Besonderheit bei der Handyversicherung sind auch solche Schäden ausgeschlossen, die nach dem Diebstahl durch Dritte entstehen, also etwa fremdverursachten Telefonkosten.
Im Regelfall werden die vom Handyversicherungsvertrag mit umfassten Schäden seitens des Versicherungsunternehmens durch die sogenannte Naturalleistung reguliert. Dies bedeutet, dass der Schaden nur sekundär durch Zahlung eines bestimmten Geldbetrags reguliert wird, stattdessen unternimmt das Versicherungsunternehmen zunächst Bestrebungen in Hinblick auf Austausch oder Reparatur des defekten Mobilfunkgeräts.
Kündigungsfrist bei einer Handyversicherung
Die Mehrheit der Handyversicherungsverträge hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, wobei sowohl kürzere als auch längere Laufzeiten individuell von den Parteien vertraglich vereinbart werden können. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die meisten Versicherer den Versicherungsschutz für den ersten Monat nach Vertragsabschluss ausschließen. Ein Schaden kann demnach frühestens im zweiten Monat nach Vertragsschluss reguliert werden.
Wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen möchte, weil ein anderes Versicherungsunternehmen bessere Konditionen anbietet oder aus sonstigen Gründen, so ist stets die jeweilige Kündigungsfrist zu beachten. Diese kann den bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsgebers entnommen werden.
In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ablauf des Vertrags. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss, eine Kündigung per Email oder Telefon ist nicht möglich. Wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt, verlängert sich die Handyversicherung normalerweise automatisch.
Kündigung der Handyversicherung
Wenn das ursprünglich versicherte Handymodell gegen ein anderes Modell ausgetauscht wird, hat dies während der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit keinen Einfluss auf die Laufzeit des Vertrages um den Versicherungsverlust zu vermeiden, sollte das neue Handymodell gemeldet werden, welches dann meistens an Stelle des Alten Handys versichert wird.
Wenn das Handy verkauft wird besteht nach § 96 VVG kein Anspruch auf eine fristlose Kündigung der Handyversicherung.
»Auführliche allgemeine Informationen zum Kündigungsschreiben bei Versicherungen finden Sie hier
»Mit dem Kündigungsgenerator für die Handyversicherung ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Muster eines Kündigungsschreibens für die Handyversicherung:
Wohnort, den XX.XX.XXXX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr PLZ + Ort |
Versicherungsnehmer Strasse + Nr. PLZ + Ort |
Kündigung der Handyversicherung (genaue Bezeichnung des Vertragsgegenstandes / Handys) Nummer der Versicherungspolice Vertragsnummer XXXXXXX Mobilfunknummer XXXX XXXXXX Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich fristgerecht oben bezeichnete Versicherungspolice für das Handy Modell XXXXXXX, abgeschlossen am xxx, zum Ablauf des Versicherungsvertrages am XX.XX.XXXX, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich darf Sie bitten, von Rückwerbeversuchen Abstand zu nehmen und bitte Sie mir den Erhalt dieses Kündigungsschreibens und den Kündigungszeitpunkt umgehend zu bestätigen. Vielen Dank dafür im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Name und Vorname des Versicherungsnehmers |
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