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Kündigungsschreiben Jugendherberge DJH
Mit einer der Mitgliedschaften des DJH, und der dazugehörigen Mitgliedskarte, ist daher die Buchung einer Jugendherberge an den verschiedensten Orten weltweit möglich.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie die DJH Mitgliedschaft wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt. Sowie dazu wie und wann einzelne Buchungen storniert werden können.
Kündigungsfrist Die Mitgliedschaft beim DJH kann fristgerecht 3 Monate zum Jahresende gekündigt werden. Wird nicht gekündigt verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Wichtig: Stichtag ist also der 30. September. Es ist zu beachten, dass das Datum des Einganges der Kündigung beim DJH zählt und nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben. Daher muss das Schreiben unbedingt so rechtzeitig verschickt werden, dass es noch vor dem Stichtag beim DJH eingeht.
Hinweis: der Mitgliedsbeitrag muss selbstverständlich bis zum Ende bezahlt werden.
Stornierung einer Buchung Buchungen welche noch keine schriftliche Bestätigung haben und nicht schriftlich ausgeführt worden sind können bei der jeweiligen Jugendherberge, bis zu dem Tag vor der Anreise (bis spätestens 18 Uhr), storniert werden.
Wenn bereits eine schriftliche Zusage erfolgte kann bis 8 Wochen vor dem Anreisetag bei der Jugendherberge storniert werden. Die Stornierung muss dabei noch vor der Frist ankommen.
Ausnahme: Im Vertrag mit der Jugendherberge kann abweichendes geregelt worden sein, dann ist sich an diese Regelungen zu halten.
Wenn es sich um eine Online-Buchung handelt, welche weniger als 10 Tage vor Anreisedatum durchgeführt wurde, so kann bis um 18Uhr des Tages vor der Anreise kostenlos storniert werden.
Widerrufrecht Das die DJH-Mitgliedschaft eine Vereinsmitgliedschaft ist besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch in der Satzung des DJH ist kein Widerrufsrecht vereinbart.
Auch bei Buchungen der Jugendherberge besteht kein Widerrufsrecht. Es kann jedoch zu den oben genannten Konditionen storniert werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ein ausreichend-wichtiger Grund existiert oder eine Situation eintritt, bei der ein in der Vereinssatzung vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann, ist es möglich die Mitgliedschaft auch vor der Kündigungsfrist zu beenden.
Da es sich bei der DJH-Mitgliedschaft um eine Vereinsmitgliedschaft handelt, und die Mitgliedsbeiträge nur gering sind, kommen jedoch nur wenige Gründe in Betracht.
Verstirbt zum Beispiel das Mitglied so endet die Mitgliedschaft automatisch. Um weitere Abbuchungen und andere Komplikationen zu vermeiden, sollte als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde an den DJH gesendet werden.
Auch im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung des Mitgliedes wird eventuell einer außerordentlichen Kündigung stattgegeben werden. Hierzu sollte ein ärztliches Attest vorliegen.
Der Verein kann auch von sich aus Mitglieder ausschließen unter Anderem falls sich diese unangemessen verhalten oder den Ruf des Vereins schädigen. Ferner auch wenn nach mehr als 6 Monaten und trotz Mahnungen nicht gezahlt wurde.
Im Regelfall hat der Verein dabei das Mitglied anzuhören bevor ein Ausschluss erfolgt.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung muss nach der Vereinssatzung schriftlich erfolgen. Durch §127 Abs. 2 BGB genügt dazu jedoch auch die Schriftform, sofern in der Vereinssatzung nicht abweichendes geregelt wurde.
Die Kündigung kann beim DJH daher per Einschreiben-Rückschein, per Fax mit entsprechendem Sendebericht oder per E-Mail beim DJH eingehen.
Bei einer Kündigung per E-Mail liegt allerdings kein Nachweis vor, es sei den der Verein bestätigt die Kündigung schriftlich.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist bei einer ordentlichen Kündigung nicht erforderlich, sondern nur bei einer außerordentlichen beziehungsweise fristlosen Kündigung erforderlich.
Ferner kann auf Grund der DSGVO auch eine Löschung aller personenbezogenen Daten gefordert werden.
Kündigungsadresse Eine Kündigung der DJH-Mitgliedschaft kann an den Landesverband gerichtet werden:
Deutsches Jugendherbergswerk
Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V.
Leonardo-da-Vinci-Weg 1
32760 Detmold
Fax: 05231 / 7401 225
Kündigung Deutsches Jugendherbergswerk Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Deutsches Jugendherbergswerk, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Deutsches Jugendherbergswerk Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Deutsches Jugendherbergswerk Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V. Leonardo-da-Vinci-Weg 1 32760 Detmold |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk (DJH)Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) fristgemäß zum XX.XX.20XX. Die Mitgliedsnummer lautet: D1234567. Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir die durchgeführte Löschung, wie durch die DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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