Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Musikschule

 
In diesem Artikel soll erläutert werden, wie man sinnvoll und sicher einen Vertrag mit einer Musikschule kündigt. Da das Vertragsverhältnis mit einer Musikschule oft über einen längeren Zeitraum besteht, handelt es sich hierbei in der Regel um ein Dauerschuldverhältnis.

Wer kann kündigen? Zunächst einmal muss man sich im Klaren darüber sein, wer eigentlich den Vertrag mit der entsprechenden Schule eingegangen ist. Dies kann zum einen eine volljährige Person (18) selber getan haben. Andererseits ist es auch gut möglich, dass die Eltern (als gesetzliche Vertreter im Sinne der §§ 1626, 1629 BGB) den Vertrag eingegangen sind, damit deren Kind die Musikschule besuchen darf. Dazu sieht man am Besten einfach mal in die Vertragsunterlagen, dort steht aufgeführt, wer die Vertragspartner sind. Nur wer den Vertrag geschlossen hat, kann ihn auch kündigen.

Wann kann man kündigen? Auch bei der Frage, wann eine Kündigung möglich ist, sollte man in die Vertragsunterlagen blicken. Denn oft sind dort bestimmte Fristen geregelt, wann eine Kündigung möglich ist. Liegt keine Fristsetzung vor, kann man nach § 314 BGB auch außerordentlich kündigen. Hierfür bedarf es allerdings eines wichtigen Grundes, der auch hinreichend dargelegt werden muss. Ist hingegen eine Frist gesetzt (Bsp.: "Eine Kündigung ist zu jedem Monatsende möglich. Kündigung bis zum letzten Monatstag.), muss diese eingehalten werden und die Kündigung muss zu diesem Zeitpunkt benannt werden.

Was muss noch beachtet werden? Meistens geht mit dem Vertrag mit der Musikschule auch die Regelung über die Bezahlung einher. Oft haben die Musikschule eine Einzugsermächtigung, um die entsprechenden Gebühren direkt vom Konto einziehen zu können. Diese Einzugsermächtigung muss ebenfalls gegenüber der Musikschule widerrufen werden. Die Bank hat mit diesem Vorgang nichts zu tun, sie braucht man daher auch nicht hierüber zu informieren.

Denken Sie auch daran, dass Kündigungsschreiben eigenhändig zu unterschreiben und rechtzeitig abzuschicken. Eine Kopie genügt der gesetzlichen Form nicht. Empfohlen wird dabei der Versand per Einschreiben-Rückschein, dadurch ein Belegt für die rechtzeitige Kündigung vorhanden ist.

Oftmals ist es jedoch sinnvoller, die Kündigung persönlich abzugeben und um eine schriftliche Empfangsbestätigung zu bitten, da so sichergestellt ist, dass das Kündigungsschreiben nicht beispielsweise in der Post verloren geht.

Kündigungsschreiben Musikschule Muster


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Kündigungsschreiben Musikschule Muster:
Musikschule
Musterstrasse 1
12345 Musterstadt
Maria Mustermann
Mustergasse 2
23456 Musterhausen

Kündigung des Musikschul-Vertrages mit der Musikschule XY



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das Vertragsverhältnis mit der Musikschule XY innerhalb der gesetzlichen Frist zum 01.09.2013. Sollte dies nicht zulässig sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Weitergehend widerrufe ich Ihnen gegenüber die Einzugsermächtigung für das entsprechende Konto.

Bitte bestätigen Sie diese Kündigung innerhalb der nächsten 7 Tage.

Mit freundlichen Grüßen,

M.Mustermann
Maria Mustermann

 
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