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Kündigungsschreiben Kinderkrippe
Kündigungsfristen bei Kinderkrippen
Besonders von Bedeutung sind bei der Kündigung des Vertrages mit der Kinderkrippe die Fristen, innerhalb derer man kündigen darf. Oft sind diese Fristen in dem Krippen-Vertrag geregelt. Wenn diese jedoch nicht festgestellt werden können, kann man auch einfach bei der Krippe nachfragen. Dort wird man ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Gibt es keine Frist, kündigt man schlicht zum nächstmöglichen Termin. Dies sollte man in dem Kündigungsschreiben allerdings auch deutlich machen.
Grund
Einen Kündigungsgrund muss man nur angeben, wenn die Kündigung außerordentlich (das heißt nicht innerhalb der vorgegebenen Frist sondern zu einem anderen Zeitpunkt) erfolgt. Diese außerordentliche Kündigung ist nach § 314 BGB unter Angabe eines besonders wichtigen Grundes jederzeit möglich. Dazu zählen unter Anderem eine schwerwiegender Pflichtverletzung des Kindergartens oder der Betreuer. Insbesondere wenn das Wohlergehen oder die Gesundheit des Kindes gefährdet ist. Es sollten alle Verfehlungen mit Datum und im Detail protokolliert werden. Wird das Kind krank, sollte der Arzt besucht werden um dies belegen zu können. Als aller erstes empfiehlt sich natürlich mit den zuständigen Betreuern und wenn dies Erfolglos ist mit der Leitung des Kindergartens zu sprechen. Bleiben alle Versuche erfolglos sollte das zuständige Amt informiert werden und notfalls ein Anwalt, oder bei geringem Einkommen die öffentliche Rechtsberatung, involviert werden.
Besonderheiten beim Krippen-Vertrag
Wenn Sie den Vertrag mit der Krippe zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt haben, sollten Sie darauf achten, dass das Kind nach Ablauf dieser Frist woanders oder von ihnen selbst versorgt wird. Nach der Kündigung haben Sie keinen Rechtsanspruch mehr auf eine Betreuung ihres Kindes durch eben diese Krippe.
Weitere Informationen
Wie bei jeder anderen Kündigung müssen Sie darauf achten, dass die Kündigung handschrifltich unterschrieben ist. Weiterhin muss sie auch beim Empfänger innerhalb der gesetzten Frist ankommen. Daher ist es oft praktischer, die Kündigung selbst abzugeben und sich am besten eine schriftliche Empfangsbestätigung unterschreiben zu lassen. So kann sie nicht verloren gehen und sie haben zusätzlich noch die Möglichkeit auf eventuelle Rückfragen der Kinderkrippe einzugehen. Alternativ kann auch per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden.
Wichtig; Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern müssen beide Erziehungsberechtigte die Kündigung unterschreiben, damit sie zu ihrer Wirksamkeit gelangen kann.
Kündigungsschreiben Kinderkrippe Muster
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Kündigungsschreiben Kinderkrippe Muster:
Kinderkrippe Musterstrasse 1 12345 Musterstadt |
Maria Mustermann/Martin Mustermann Mustergasse 2 23456 Musterhausen |
Kündigung des Krippen-Vertrages zum XX.XX.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich / kündigen wir den Vertrag über die Betreuung unseres Kindes in Ihrer Kinderkrippe zum XX.XX.XXXX. Im Falle, dass dies nicht möglich ist kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ebenfalls widerrufen ich / wir ausdrücklich die Einzugsermächtigung. Bitte bestätigen Sie diese Kündigung und den Beendigungszeitpunkt möglichst bald schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, M.Mustermann , Martin Mustermann Maria Mustermann , Martin Mustermann |
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