Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Zeitschrift

 
Das Abonnement einer Zeitschrift kann unterschiedliche Laufzeiten haben, von einem Monat bis zu zwei Jahren. Die Kündigungsfristen variieren entsprechend. In den meisten Fällen verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn er nicht gekündigt wird. Diese Verlängerung darf allerdings nicht mehr als ein Jahr betragen.

Wenn das Abonnement nicht weiter bestehen oder gekündigt werden soll, ist zuerst zu prüfen, ob sich der Vertrag automatisch verlängert. Ist das der Fall, ist es wichtig den Vertrag rechtzeitig vor Ablauf der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genannten oder der im Gesetz vorgesehen Frist zu kündigen.

Spezielle Beiträge zur Kündigung von verschiedenen Zeitschriften:

»Spiegel
»Die Zeit
»Focus
»Computerbild
»Autobild
»Bild am Sonntag

Neben diesen Beiträgen finden sich auch zahlreiche weitere über die Suche oben.

Kündigungsfrist: zu wann muss gekündigt werden? Üblicherweise beträgt die Laufzeit 1 Jahr oder 1 bis 3 Monate. Bei Jahresverträgen beträgt die Kündigungsfrist maximal 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Bei einmonatigen Verträgen nicht mehr als 14-Tage und bei mehreren Monaten besteht in der Regel ein Kündigungsfrist von einem Monat.

Sogenannten kostenlose Test-Abos bzw. Probeabos dauern in der Regel 14-Tage oder 1 Monat und müssen vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden, damit keine kostenpflichtige Verlängerung erfolgt.

Hinweis: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Vertrag geben Auskunft über die Laufzeit, Kündigung und die automatische Verlängerung.

Sollten im Vertrag keine Laufzeiten oder Kündigungsfristen enthalten sein, gelten die Vorschriften des BGB.

Nach § 309 Nr. 9 BGB darf die Laufzeit zwei Jahre nicht überschreiten und eine automatische Verlängerung nicht mehr als ein Jahr betragen. Die Kündigungsfrist darf nur maximal drei Monate betragen.

Es ist angebracht so rechtzeitig zu kündigen, das der Empfänger die Kündigung auch sicher vor Ablauf der Frist erhält. Trifft die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Vertrag automatisch.

Fristlose außerordentliche Kündigung einer Zeitschrift Möglichkeiten einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung oder Sonderkündigungsrechte sind in sehr begrenztem Umfang vorhanden. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt dem Zeitungs-Abonnenten und dem Herausgeber jedoch das Recht aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen.

Denkbare Gründe für eine solche Kündigung sind:

  • Bei einer Preiserhöhung muss innerhalb von 4 Wochen, das Kündigungsschreiben beim Herausgeber ankommen. Gezählt wird diese Frist dabei ab der Bekanntgabe der Erhöhung (z.B. durch Einwurf eines Briefes in der Briefkasten). Als Kündigungstermin ist dabei der Zeitpunkt der Gebührenerhöhung anzugeben.
  • Bei einer deutlichen Verschlechterung bzw. nachteiligen Änderung der Zeitung, z.B. wenn thematisch wesentlich angepasst würde oder wenn die Seitenanzahl dauerhaft wesentlich geringer wird, kann ebenfalls innerhalb von 4 Wochen zum Änderungstermin gekündigt werden.
  • Vertraglich vereinbarten Leistungen des Zeitungsabos nicht oder andauernd unvollständig vollbracht werden. Z.B. wenn die Zeitschrift nicht oder ständig zu spät ausgeliefert wird. In einem solchen Fall gilt, dass der Anbieter zuerst schriftlich gemahnt werden muss. Dabei ist eine ausreichende Frist (oftmals 14-Tage) zu setzen, innerhalb der Anbieter nachbessern muss. Erfolgt nach Ablauf der gesetzten Frist keine Besserung so kann eine fristlose außerordentlich Kündigung ausgesprochen werden.
  • Bei einem Umzug ins Ausland, insbesondere wenn dieser berufsbedingt ist kann ebenfalls eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Dabei ist meist jedoch auf die Kulanz des Anbieters zu hoffen, da ein Zeitungsabo vor Gericht in der Regel nur als unwesentliche Belastung gesehen wird.. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Umzug aber noch nicht bekannt gewesen sein. Es sollte dabei unbedingt eine Kopie der Meldebescheinigung bzw. der Abmeldebescheinigung angefügt werden.
  • Beim Tod des Abonnenten können die Erben kündigen und dabei den Erbschein in Kopie anfügen. Es sollte dabei jedoch möglichst Zeitnah gekündigt werden, damit diese Kündigung nicht wirksam abgelehnt werden kann.

Anbieter von Zeitschriften akzeptieren die zuvor genannten Gründe meist problemlos. In jedem Fall ist aber eine Begründung und wo möglich auch die Angabe von Belegen bei einer solchen Kündigung notwendig.

Zeitschrift erst vor kurzem abonniert?

Wenn das Abonnement online bestellt wurde oder der Vertrag an der Haustür oder einem Infostand (z.B. in einem Einkaufzentrum) zustande kam, besteht auf jeden Fall das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht von 14 Tagen. Eine Belehrung über das Widerspruchrecht muß deutlich erfolgen und durch den Abonnenten bestätigt werden, andernfalls kann noch 12 Monate und 14 Tage nach der Regulären Widerrufsfrist widerrufen werden (nach Art. 246 a EGBGB).

»Muster für ein Widerrufsschreiben

Was gibt es weiter zu beachten?

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert die Kündigen einer Zeitschrift schriftlich durchzuführen. Im Kündigungsschreiben für eine Zeitschrift sollten folgende Bestandteile enthalten sein:

  • Der Absender
  • Der Empfänger wie er im Vertrag steht
  • Datum des Kündigungsschreibens
  • Vertrags- und Kundennummer, wenn vorhanden
  • Das Aussprechen der Kündigung
  • Der Kündigungstermin oder die Formulierung „hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

Wichtig ist es, einen Nachweis für die Kündigung zu haben. Das kann durch ein Einschreiben mit Rückschein, durch Boten mit Empfangsbestätigung oder in einigen Fällen auch durch ein Fax mit Sendebericht erfolgen.

Nach der Kündigung ist darauf zu achten, das keine weiteren Zeitschriften geliefert werden. Wenn weitere Zeitschriften kommen, sollte der Anbieter sicherheitshalber schriftlich darüber informiert werden und darauf hingewiesen werden das gekündigt werden.

Falls eine Banklastschrift für die Bezahlung des Abonnements erteilt wurde, kann diese im gleichen Zuge zum Vertragsende widerrufen werden.

Kündigungsschreiben Zeitschrift Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für eine Zeitschrift, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigung einer Zeitschrift Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Herausgeber/Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Zeitschrift XY


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abo der XY, mit der Vertragsnummer Z12345, ordentlich zum XX.XX.20XX.

(Oder falls zutreffend: Hiermit kündige ich mein Abo der Zeitschrift XY, mit der Vertragsnummer Z12345, wegen den / der zum XX.XX.20XX angekündigten Änderungen / Preiserhöhung, zum Zeitpunkt an dem die Änderungen in Kraft treten.)

Hilfsweise kündige ich hiermit den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(Wenn erteilt: Die Berechtigung zum Bankeinzug widerrufe ich zum gleichen Zeitpunkt.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen und teilen Sie mir auch den Beendigungszeitpunkt des Abos mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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