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Mahnung bei Problemen und Mängeln mit dem Belieferungsvertrag
Mit einem Belieferungsvertrag wird die, meist wiederholte, Lieferung einer oder mehrerer Güter vereinbart. Der Lieferant verpflichtet sich dabei die entsprechenden Güter zu liefern.
Je nach dem wie der Vertrag ausgestaltet ist finden auf ihn die Regelungen des Kaufrechts, des Werklieferungsvertrages oder des Dauerschuldverhältnis Anwendung.
Der Charakter eines Werklieferungsvertrages liegt vor, wenn die zuliefernde Sache erst hergestellt oder personalisiert werden muss. Bei einem Dauerschuldverhältnis verpflichtet sich der Vertragspartner zu wiederkehrenden Leistungen.
Besonders langfristigen Verträge können für jede Menge Ärger sorgen: ständige Störungen, niedrigere Internetgeschwindigkeiten oder falschen Rechnungen sind übliche Probleme.
Probleme mit den vereinbarten Leistungen oder gelieferten Waren werden auch als Mängel bezeichnet.
Der Lieferant ist dabei der sogenannte Leistungsschuldner.
Bei einem Mangel kann in den meisten nicht einfach gekündigt werden, sondern es muss dem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben werden den Mangel zu beseitigen. Dazu muss der Vertragspartner über den Mangel informiert werden und ein ausreichender Zeitraum festgelegt werden, innerhalb welchem der Mangel zu beheben ist.
Wichtig: Im Regelfall muss der Lieferant daher erfolglos abgemahnt werden um ihn in den sogenannten Verzug zu setzten.
Nach §286 BGB Absatz 2 bedarf es für den Eintritt des Verzugs keine Mahnung wenn folgende Faktoren vorliegen:
- Wenn der Lieferant die Leistung eindeutig verweigert.
- Wenn für die Leistungen eine genaue Zeit, nach dem Kalender, bestimmt vereinbart wurde oder wenn die Leistung für ein besonderes zeitlich festgelegtes Ereignis vereinbart wurde.
- Wenn unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt werden kann. Zum Beispiel wenn eine weitere Verschleppung der Leistung den Betrieb des Kunden gefährdet.
Ausnahme: Wenn der Lieferant das Bestehen oder Fortbestehen des Mangels nicht zu verantworten hat so kommt er durch eine Mahnung nicht in Verzug (siehe auch §286 Absatz 4 BGB). So ein Fall würde zum Beispiel auch vorliegen wenn zur Nachbesserung eine Mithilfe des Kunden erforderlich ist und dieser seine Leistung nicht erbringt.
Liegt ein eindeutiger Mangel so sollte der Vertragspartner eine schriftlich Mahnung erhalten. Im Mahnschreiben muss dabei Fristsetzung zur Nachbesserung und bei Nichterfüllung die außerordentliche Kündigung in Aussicht gestellt werden.
Für Mängel, sofern sie der Lieferant zu verantworten hat, besteht ein Recht auf Nachbesserung oder Nacherfüllung je nach Vertragsausgestaltung nach §439 BGB oder §635 BGB.
Was wenn der Lieferant nicht oder verspätet reagiert? Wenn der Lieferant trotz einer gerechtfertigten Mahnung nicht reagiert und die gesetzte Frist erfolglos verstreicht werden dem Kunde zahlreiche Möglichkeiten gewährt.
Der Kunde kann meist vom Vertrag zurücktreten (siehe auch §323, §324 BGB und §639 BGB). Insbesondere bei Werkverträgen kann jedoch im Vertrag der Ausschluss eines Rücktrittes vereinbart worden sein. In einem solchen Fall besteht dennoch ein Rücktrittsrecht wenn der Lieferant den Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn der Empfänger vom Mangel gewusst hat und das Werk dennoch ohne Vorbehalte abgenommen hat.
Wichtig: Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Bereits erhaltene Güte oder Leistungen sind soweit möglich zurück zu gewähren.
»Details zum Rücktritt bei Kaufverträgen
Der Kunde darüber hinaus auch ein Anspruch auf Schadensersatz für durch die nicht erbrachte Leistung oder eine verspätete Leistung entstandenen Schaden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Kunde bestmöglich versuchen muss den entstanden Schaden zu reduzieren. Eine genaue Dokumentation ist dabei unabdinglich.
Muss durch auf Grund der Nichtlieferung oder Schlechtleistung anderweitig Ersatz beschafft werden so können dadurch entstandene höhere Kosten, auch Verzögerungsschaden genannt, als Schadensersatz gefordert werden.
Auch kann der Kunde für alle Leistungen, welche er im Vertrauen auf die Leistung des Lieferanten vorgenommen hat, ein sogenannten Aufwendungsersatz verlangen (siehe §284 BGB).
Der Lieferant hat eine erweiterte Haftung dadurch das er in Verzug geraten ist (siehe 287 BGB). Er kann daher je nach Sachlage auch für Schäden haftbar gemacht werden die durch seine Schlecht- oder Nichtleistung entstanden sind.
Inhalt der Mahnung Es sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:
- Die Mahnung muss schriftlich erfolgen.
- Absender, Datum und Empfänger müssen ersichtlich sein.
- Der Mangel muss ausführlich beschrieben sein. Es muss erkennbar sein, dass der Mangel dem Lieferanten zuzurechnen ist.
- Dem Lieferanten muss eine realistische Frist zur Behebung des Mangels gesetzt werden. Bei kleineren Mängeln wird meist ein Zeitraum von 14-Tagen festgelegt.
- Für den Fall, dass der Mangel nicht behoben wird, kann vorsorglich die außerordentliche Vertragskündigung ausgesprochen werden.
- Die Zustellung erfolgt als Einschreiben mit Rückschein.
- Eine Kopie der Mahnung verbleibt beim Absender.
Wichtig: Im Mahnschreiben muss sachlich geschrieben werden und sich nur auf die dokumentierten Mängel, welche dem Lieferant anzulasten sind, bezogen werden. Ansonsten kann das Mahnschreiben nur als Beschwerde ausgelegt werden und damit nicht als Mahnung seine rechtliche Wirkung entfalten.
Versand der Mahnung Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte muss der Absender beweisen können, dass er ein Mahnschreiben verschickt hat und dass dieses beim Lieferant angekommen ist.
Daher sollte die Mahnung auf einem möglichst sicheren Wege verschickt werden. Zum Beispiel per Fax mit Sendebericht oder Einschreiben-Rückschein.
Mahnung Belieferungsvertrag Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Mahnung bei einem Belieferungsvertrag, ein Schreiben erstellen...
Mahnschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Ablesevertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
MahnungSehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des mit Ihnen vereinbarten VERTRAGSNAME Vertrages treten die folgenden Mängel auf: (ausführliche und nachvollziehbare Beschreibung der Mängel) Sie haben daher wesentliche Leistungen des Vertrags nicht / nicht richtig / nicht fachgerecht geleistet. Hiermit forder ich Sie auf, den / die oben genannten Mangel / Mängel schnellstmöglich zu beheben. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen dafür eine Frist von 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens setze. Für den Fall, dass der Mangel nach dieser Frist nicht behoben sein sollte, erkläre ich hiermit vorsorglich die außerordentliche Kündigung. (Optional: Die Vertragsnummer lautet: X1234567.) Weitere rechtliche Schritte, einschließlich Schadensersatzforderungen, behalte ich mir mit diesem Schreiben ausdrücklich vor. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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