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Nachhilfe kündigen
Problematisch wird es häufig, wenn die Nachhilfe nicht oder nicht mehr wie gewünscht läuft und der Vertrag vorzeitig gekündigt werden soll, denn in vielen Fällen sind lange Vertragslaufzeiten vereinbart.
Im Folgenden wird daher erklärt was bei einer Kündigung der Nachhilfe beachtet werden muss und welche Möglichkeiten es gibt den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Ordentliche Kündigung der Nachhilfe Der erste und übliche Weg der Kündigung ist die ordentliche Kündigung. Da es sich bei Nachhilfeverträgen für gewöhnlich um Dienstleistungsverträge handelt, richten sich die Bestimmungen für die ordentliche Kündigung nach den Paragraphen §§611 ff. des BGB.
Wenn die Nachhilfe auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, dann endet das sogenannte Dienstverhältnis mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
Ist keine solche zeitliche Begrenzung festgelegt, dann kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.
In beiden Fällen muss im Normalfall eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Kündigungsfristen Die Kündigungsfrist richtet sich oft nach §621 BGB. Dieser besagt, dass sich die Kündigungsfrist nach dem Zeitintervall der Vergütung richtet. Gekündigt werden kann:
- 1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
- 2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
- 3.wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
- 4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
- 5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
- Eine Ausnahme bilden Verträge mit einer enthaltenen Mindestlaufzeit. Bei diesen sind die Kündigungsfristen in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden.
Tipp: Sollte im Vertrag oder AGBs eine besonders lange Kündigungsfrist vereinbart sein so ist diese möglicherweise nicht zulässig.
Falls die Kündigungsfrist nicht zulässig ist würde die oben genannten gesetzlichen Kündigungsfrist gelten.
Hinweis: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Schreiben noch vor der Frist beim Nachhilfeanbieter ankommen.
Fristlose außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten Einen befristeten Nachhilfe-Vertrag können Sie nur dann vorzeitig kündigen, wenn ein ausreichender Grund vorliegt.
Zum Beispiel ein Vertragsbruch der anderen Partei wie die nachweislich mangelnde Qualifikation des Lehrers.
Oder falls der Nachhilfeunterricht nicht den für die Schule notwendigen Stoff beinhaltet und das Kind durch den Unterricht so viel Zeit verliert dass die Gesundheit des Kindes gefährdet wird.
Eine weitere Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages kann bestehen, wenn das Vertrauensverhältnis zum Nachhilfelehrer schwer beschädigt ist und kein Ersatzlehrer gestellt wird. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Lehrer sich dem Kind gegenüber aggressiv oder andersartig unangemessen verhält.
Maßgeblich für die Regelungen zur fristlosen Kündigung ist §626 BGB. Demnach ist die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses.
Wichtig: In den aller meisten Fällen muss zuerst der Anbieter über die Probleme schriftlich informiert werden (mit einer sogenannten Mahnung) und dabei eine Frist gesetzt werden innerhalb welcher Abhilfe zu schaffen ist,
»Mehr zum Thema Mahnung bei Servicemängeln und ein Musterschreiben
Dies ist besonders wicht, damit auch eventuelle Schadensersatzansprüche aus §628 BGB vorher ausgeschlossen werden, da ansonsten eventuell trotz der Kündigung weitergezahlt werden muss.
Widerrufsmöglichkeit bei neueren Verträgen Wurde der Nachhilfevertrag über das Internet, am Telefon oder an der Haustür (also im Fernabsatz) abgeschlossen so gilt das Widerrufsrecht nach §355 BGB.
Durch einen rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Beiträge werden einem erstattet. Für bereits geleistete Nachhilfestunden kann anteilig etwas von dieser Erstattung einbehalten werden.
Der Widerruf muss dabei innerhalb der ersten 14-Tage, gezählt ab dem Tag an dem der Vertrag abgeschlossen wurde, abgeschickt werden.
Wichtige Ausnahme: Falls der Vertrag jedoch im Geschäftsgebäude des Dienstleisters abgeschlossen wurde, so gilt jedoch kein vom Gesetzgeber vorgesehenes Widerrufsrecht. In einem solchen Fall ist nur ein Widerruf möglich wenn dieses Recht im Vertrag oder den AGB vereinbart wurde.
»Mehr zum Thema Widerruf und eine Musterschreiben
Was sollte das Kündigungsschreiben enthalten? Wichtig ist es, dass die Daten zur eigenen Person (Name, Adresse, etc.) und die Daten des Nachhilfeanbieters im Schreiben angeben werden. Es kann auch der Name des Kindes genau genannt werden. Ferner empfiehlt es sich das Schreiben am Ende mit einer Unterschrift zu versehen.
Wenn per Post gekündigt wird kann der Brief sicherheitshalber als Einschreiben-Rückschein verschickt werden. Bei einer Kündigung per Fax sollte unbedingt der Sendebericht aufbewahrt werden.
Hinweis: Letztere Form der Kündigung ist jedoch, bei Verträgen die vor dem 1.Oktober 2016 abgeschlossen wurden, nur zulässig wenn der Anbieter dies nicht im Vertrag oder den AGBs ausgeschlossen hat.
Kündigung der Nachilfe Muster
»Einfach mit dem Generator, für den Nachhilfeunterricht, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Nachhilfeunterricht Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Nachhilfeanbieter Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des NachhilfevertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den mit Ihnen am XX.XX.20XX geschlossenen Nachhilfevertrag für meine Tochter / meinen Sohn fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. ( Oder: Wie ich Ihnen schon mit Schreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt habe bestehen mit dem Nachhilfeunterricht folgende Probleme: - hier genau die Probleme benennen -. Leider sind diese Möngel auch nach meiner schriftlichen Ermahnung und der Ihnen gesetzten Frist nicht behoben worden. Daher kündige ich den Nachhilfevertrag für mein Sohn / meine Tochter hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. ) Zum gleichen Zeitpunkt widerrufe ich die, Ihnen erteilte, Einzugsermächtigung. Ich bitte höflichst um eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung sowie einer Angabe des Beendigungstermines. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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