Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Rheinpfalz (Zeitung) kündigen

 
Im Folgenden wird erklärt wie und wann die Zeitung Rheinfalz - „Wir leben (und lesen) Pfalz“ gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Die gedruckte Ausgabe (Print-Format) der Rheinpfalz-Zeitung ist in unterschiedlichen Abonnementarten verfügbar; die Zustellung der Druckausgabe geschieht im Verbreitungsgebiet der Rheinfalz frei Haus.

Abonnements digitaler Produkte der Rheinpfalz sind ebenfalls in verschiedenen Angebotsformen; u.a. auch als 24-Stunden-Online-Zugang (sog. Tagespass) verfügbar. Der Zugang hierzu ist passwortgeschützt unter Verwendung der dem Kunden für sein persönliches Benutzerkonto (Ziffer 4.6 der AGB) zugeordneten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse/Kundennummer, Passwort).

Digitale Abonnementformen beinhalten die Rheinpfalz als App (Ziffer 3.2.1 der AGB), Zugang zum Rheinpfalz-E-Paper (Ziffer 3.2.2 der AGB) und zur Webpräsenz der Rheinpfalz (Ziffer 3.2.3 der AGB) sowie zu den jeweiligen Mobil-Varianten/Darstellungen.

Generell werden drei Abo-Varianten angeboten:

  • Print
  • Digital
  • Premium (Print & digital)


Kündigungsfristen Testabo: 14 Tage gratis testen darf jeder, der mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb des räumlichen Verbreitungsgebietes der Rheinpfalz-Zeitung lebt. Dieses Abo endet derzeit zum Ende von 14-Tagen automatisch ohne das extra gekündigt werden muss.

Für alle weiteren Abonnements gilt, sofern im erhaltenen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, dass Ziffer 4.5.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verlages gilt. Daher gilt, dass der Abonnement-Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist und jederzeit zum Quartalsende gekündigt werden kann, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit.

Die schriftliche Kündigung muss dem Zeitungsverlag aber mindestens sechs Wochen vor Ablauf des Quartals (Kündigungsfrist) vorliegen, sonst wird die Kündigung erst zum nachfolgenden Quartal wirksam.

Hinweis: Bei digitalen Abonnements kann der Kunde die Online-Benutzer-Kontolöschung erst zum Ende des Abonnementvertrages beantragen. Eine Kontolöschung befreit nicht von der zwingend erforderlichen schriftliche Kündigung des Abonnements.

Maximal kann die Kündigungsfrist, welche im Vertrag vereinbart wurde, 3 Monate zum Laufzeitende betragen. Wenn die Frist unklar ist sollte daher entweder im Vertrag nachgeschaut werden oder mehr als 3 Monate vorher gekündigt werden.

Widerrufsmöglichkeit Kunden haben zudem die Möglichkeit, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Abo-Vertrag zu widerrufen.

Durch ein Widerruf gilt das Abo, der Rheinfalz, als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Beiträge sind einem, abgesehen für die Kosten bereits verschickter Ausgaben, zu erstatten.

Um rechtssicher zu widerrufen, muss an

Rheinpfalz Verlag + Druckerei GmbH & Co. KG
Amtsstraße 5 – 11 (Besucheranschrift)
67059 Ludwigshafen
E-Mail: vertrieb@rheinpfalz.de

eine eindeutige Willenserklärung (z. B. ein per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) geschickt werden. In dieser muss eindeutig über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert worden sein.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist. Es kann daher noch am letzten Tag der Frist der Widerruf erklärt werden.

»Weiteres zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Sofern es ein ausreichenden Grund gibt kann das Abo auch vorzeitig beendet werden. Ein solcher Grund würde zum Beispiel dann vorliegen, falls der Verlag die Gebühren erhöht oder das Angebot wesentlich verschlechtert.

Sollte die Zeitung wiederholt nicht oder ständig erheblich verspätet oder beschädigt geliefert werden, so ist der Verlag zuerst schriftlich abzumahnen und dabei eine Frist zu setzten innerhalb welcher die Probleme abzustellen sind. Nur falls daraufhin keine Verbesserung erfolgt kann anschließend fristlos gekündigt werden.

»Mehr zu einer solchen Mahnung

»Mehr zum außerordentlichen Kündigen von Zeitungsabos

Kündigungsadresse Eine Kündigung ist an folgende Adresse zu verschicken:

Rheinpfalz Verlag + Druckerei GmbH & Co. KG
z.H. Aboservice
Postfach 21 11 47
67011 Ludwigshafen

aboservice@rheinpfalz.dtjutrure

Hinweis: Eine Kündigung sollte unter Nennung der vollständigen Lieferadresse und individuellen Kundennummer erfolgen.

Um ein Nachweis über den Versand zu haben empfiehlt es sich entweder per Post als Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht die Kündigung zu verschicken.

Kündigung bei Rheinpfalz Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei Rheinpfalz, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Rheinpfalz Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX
Rheinpfalz Verlag + Druckerei GmbH & Co. KG
z.H. Aboservice
Postfach 21 11 47
67011 Ludwigshafen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Abos der Rheinpfalz


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abo der Rheinpfalz fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Auf der mir mitgeteilten Preiserhöhungen / Änderungen zum XX.XX.20XX kündige ich mein Abo von Rheinpfalz zu diesem Datum außerordentlich.

)

(Optional: Die Vertragsnummer lautet: R123456)

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Ich bitte Sie von Rückwerbeversuchen jeglicher Art abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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