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Rücktritt und das Widerrufsrecht in Österreich

 
Österreich ist Mitglied der Europäische Union (EU) und hat daher ein ähnliches Widerrufsrecht wie Deutschland. In Österreich wird dieses Recht juristisch auch als Rückgaberecht bezeichnet und wird im FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) geregelt.

Durch eine Widerruf, bzw. das Gebrauch machen des Rückgaberechts, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Die reine Rückgabe von gekauften Sachen ist jedoch nicht ausreichend. Es muss in jedem Fall eindeutig erklärt werden, dass vom Vertrag zurück getreten wird. Aus Nachweisgründen empfiehlt es sich dies schriftlich zu tun.

Wann gilt das Widerrufsrecht? Sofern im abgeschlossenen Vertrag nichts zusätzlich vereinbart wurde gilt das Rücktrittsrecht nur wenn der Vertrag im Fernabsatz (im Internet, am Telefon, per Post) oder als Außergeschäftsraumvertrag (an der Haustür / zu Hause, an einem Stand im öffentlichen Bereich) abgeschlossen wurde.

Bei einigen Waren gilt das Widerrufsrecht dabei nur solange die Waren noch versiegelt sind (siehe § 18 FAGG Abs. 1).

So zum Einen, wenn die Waren wegen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes versiegelt sind. Zum Anderen aber auch bei Video- und Tonaufnahmen, sowie Software sofern diese Waren versiegelt geliefert wurden.

Wird die gelieferte Ware mit anderer Ware vermischt, verfällt das Widerrufsrecht aus.

Tipp: Der Verkäufer muss darüber informiert haben, dass nur ein Widerrufsrecht besteht solange die Waren versiegelt sind und nicht vermischt wurden.

Produkte bei welchen das Widerrufsrecht nicht gilt (§ 18 FAGG):
  • Waren die schnell verderben oder Waren bei den das Verfallsdatum schnell überschritten wird.
  • Produkte welche genau nach Kundenwunsch personalisiert oder hergestellt werden.
  • Waren bei den der Preis ständigen Finanzmarktschwankungen unterliegt, sofern erhebliche Schwankungen noch innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können.
  • Alkoholischen Getränken erst nach 30 Tagen oder später geliefert werden können sofern deren Preis von Marktschwankungen abhängt.
  • Zeitungen, Zeitschriften etc. sofern diese nicht Abonniert wurden.
  • Waren von öffentlichen Versteigerungen (Wichtig: E-Bay gilt nicht als öffentliche Versteigerung. Es gibt also ein Rücktrittsrecht).


Wichtig: Das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt nur für Verträge mit Verbrauchern (also Privatkunden). Wer als Gewerbetreibender oder für eine Firma einen Vertrag abgeschlossen hat, der hat nur ein Rücktrittsrecht falls eine solche Regelung im Vertrag vereinbart wurde.

Wie lange gilt das Widerrufsrecht? Wie in Deutschland gilt eine 14-tägige Rücktrittsfrist welches mit dem Tag beginnt an dem die Ware geliefert wurde (siehe § 11 Abs 1 FAGG). Falls mehre Sachen zusammen bestellt wurden, oder die Ware in Teilen geliefert wird, so beginnt die Frist erst ab dem Erhalt aller Sendungen.

Ausnahmen: Wenn es sich um ein Abonnement handelt, dann beginnt die Frist bereits mit dem Erhalt der ersten Lieferung. Bei Verträgen über die Lieferung von Gas, Wasser oder Strom beginnt die Frist bereits ab Vertragsabschluss.

Der Tag an dem die Frist beginnt ist dabei nicht mitzuzählen, die Frist endet also 14 Tage nach dem Termin an welchem einem die Ware geliefert wurde.

Verlängerung der Rücktrittsfrist: Falls der Verkäufer, den Kunden, nicht oder nicht richtig über sein Rücktrittsrecht informiert hat verlängert sich die Rücktrittsfrist um 1 Jahr, so das die Frist im Höchstfall 1 Jahr und 14 Tage beträgt. Erfolgt die Widerrufsbelehrung des Händlers verspätet, so beginnt die 14-tägige Frist verspätet.

Folgendes muss der Verkäufer dem Kunden mindestens mitteilen (siehe §§ 4 und 7 FAGG):

  • Die Tatsache, dass ein Rücktrittsrecht besteht.
  • Die Frist innerhalb welcher vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden kann.
  • Zu welchen Bedingungen des Rücktrittsrecht gilt. So auch welche Einschränkungen es gibt. Zum Beispiel, dass die Ware versiegelt bleiben muss und nicht vermischt werden darf.
  • Wie vorzugehen ist falls vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.
  • Ein Musterschreiben, sowie die Anschrift.



Folgen für Kunden bei einem Rücktritt (§ 15 FAGG) Der Kunde muss die Ware innerhalb von 14 Tagen, gezählt ab dem Tag an dem der Rücktritt erklärt wurde, zurückgeben. Es reicht jedoch aus, falls die Ware rechtzeitig verschickt wurde.

Sofern der Händler im Vertrag oder den AGB darüber informiert hat, dass der Kunde die Kosten einer Rücksendung zu tragen hat so muss die Rücksendung selber bezahlt werden.

Falls die Ware oder Dienstleistung bereits benutzt wurde kann der Verkäufer dafür eine anteilige Entschädigung verlangen. Üblicherweise wird diese gleich von der Rückerstattung abgezogen.

Folgen für den Verkäufer bei einem Rücktritt (§ 14 FAGG) Der Händler muss dem Kunden alle bereits erhaltenen Zahlungen, innerhalb von höchstens 14 Tagen, erstatten. Dazu gehören auch die Lieferkosten, jedoch nur in Höhe der Standardlieferart. Wurde eine besonders teure Liefervariante genutzt so wird also nur in Höhe der Standardlieferkosten erstattet.

Die Rücksendekosten müssen nur bezahlt werden, wenn der Verkäufer den Kunden darüber nicht in der Widerrufsbelehrung informiert hat.

Inhalt des Widerrufsschreiben s und Versand In Österreich kann der Widerruf bzw. Rücktritt sowohl schriftlich als auch mündlich (zum Beispiel am Telefon) erfolgen. Es muss nur deutlich erkennbar sein, dass vom Vertrag zurückgetreten wird.

Falls am Telefon oder einen anderen unsicheren Wege der Rücktritt erklärt wird sollte unbedingt um eine schriftliche Bestätigung gebeten werden und es ist darauf zu achten, dass einem auch tatsächlich ein solches Schreiben oder eine entsprechende E-Mail zugestellt wird.

Um sicherer zu sein und ein Nachweis zu haben empfiehlt sich eine der nachfolgenden Methoden:

Der Rücktritt sollte schriftlich formuliert werden und dabei folgende Daten genannt werden.

  • Das Produkt und/oder die Bestellnummer
  • Das aktuelle Datum
  • Der eigene Name und die Anschrift
  • Der hinweis, dass vom Vertrag zurück getreten wird.

Der Versand per Post (als Einschreiben) oder Fax (Sendebericht aufbewahren) ist eine sichere Methode.

Das Schreiben kann auch in den Geschäftsräumen des Anbieter abgegeben werden. In diesem Fall sollte zumindest ein geeigneter Zeuge (keine Verwandten etc.) anwesend sein oder um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden.

Muster eines Widerrufsschreibens (für Österreich)

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Widerrufsschreiben Muster herunterladen:

Widerrufsschreiben Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz + Ort
Österreich
Maria Mustermann
Mustergasse 4
21001 Musterstadt

Widerruf des Vertrages VERTRAGSNAME mit der Nr. 123456



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich den Widerruf des VERTRAGSNAME-Vertrages mit der Vertragsnummer 123456.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und den rechtzeitigen Vertragsrücktritt schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann
Maria Mustermann




 
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