Im Vorfelde: Eine Kündigung wird rechtlich zu den einseitigen Willenserklärungen gezählt. Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte oder z.B. der Kunde oder die Firma einen Vertrag, so muss dies dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. mehr erfahren
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 44 Wochen
vor 5 Jahre 3 Wochen
vor 5 Jahre 19 Wochen
vor 5 Jahre 24 Wochen
vor 5 Jahre 26 Wochen
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 43 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 7 Jahre 3 Wochen
vor 7 Jahre 9 Wochen