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Die Sondereigentumsverwaltung ist für die Abwicklung der Vermietung und des gesamten Mietverhältnisses einer oder mehrerer Objekte zuständig – meist nur von Eigentumswohnungen.
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Als Verwaltervertrag wird, nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), ein Vertrag bezeichnet, welcher zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und der von ihr bestellten Wohnungseigentumsverwaltung (kurz: WEG-Verwaltung) bezeichnet.
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