Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25.August 2016 (Az. 8 AZR 54/15) die Kriterien für einen Betriebsübergang festgelegt.
Danach muss der betroffene Betrieb oder Betriebsteil, unter Wahrung der wirtschaftlichen Einheit und der Betriebsidentität, auf einen neuen Betriebsinhaber übergehen.
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