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Theater kündigen
Im Falle einer Mitgliedschaft kommt es ferner darauf an ob dies eine Vereinsmitgliedschaft oder eine Mitgliedschaft bei einem normalen Unternehmen, welches ein Theater betreibt oder Karten verkauft, ist.
Im Folgenden eine ausführliche Erklärung wie die verschiedensten Theaterverträge wieder gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gibt.
Kündigungsfrist Theater-Abonnement:
Zunächst einmal gilt es, herauszufinden, welche Art von Theater-Abonnement man abgeschlossen hat. Viele dieser Abos sind zeitlich begrenzt und gelten jeweils nur für eine Spielzeit. In diesem Fall läuft, das Abo, nach Ende der Spielzeit automatisch ab und braucht nicht gesondert gekündigt zu werden.
Neuere Theater-Abonnements mit automatischer Verlängerung können nach der Erstlaufzeit, welche maximal 2 Jahre beträgt, jederzeit mit einer Frist von einem Monat beendet werden oder auch bereits zum Ende der ersten Laufzeit unter Einhaltung einer Frist von ebenfalls einem Monat.
Ältere Abonnements, das heißt alle die vor dem 1 März 2022 abgeschlossen wurden können eine automatische Verlängerung von bis zu einem Jahr haben und die Kündigungsfrist kann bis zu 3 Monate, zum Laufzeitende, betragen.
Es gibt jedoch auch Abos, die sich automatisch um ein weiteres Jahr, beziehungsweise eine weitere Spielzeit verlängern, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.
Die für das eigenen Abonnement geltenden Regelungen finden sich auch im eigenen Vertrag oder in den AGB des Anbieters.
Theater-Mitgliedschaft:
Bei einer Mitgliedschaft bei einem normalen Unternehmen oder Club beträgt die Erstlaufzeit maximal 2 Jahre und der Vertrag verlängert sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dabei maximal 1 Monat zum Laufzeitende, der Erstlaufzeit, und danach jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, gekündigt werden.
Ausnahme:Bei älteren Mitgliedschaften, welche vor dem 01.03.2022, abgeschlossen wurde kann die automatische Verlängerung bis zu ein 1 Jahr betragen und die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate.
Wichtig: Falls es sich um ein Verein handelt so gelten abweichende Regeln. Dies lässt sich daran erkennen, dass der im Vertrag genannte vollständige Name den Kürzel e.V. oder Verein trägt.
Bei einem Verein kann die Laufzeit wesentlich flexibler sein. Üblicherweise kann quartalsweise, halbjährlich oder jährlich gekündigt werden und es muss eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten eingehalten werden.
Dabei kommt es auch vor, dass das sogenannte Vereinsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und dass nur zu einem bestimmten Termin, zum Beispiel zum 15ten eines jeden Quartals, gekündigt werden kann.
Wird die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig gekündigt so verlängert sich diese im Regelfall um eine weitere Laufzeit, meist um ein weiteres Vereinsjahr.
Die genauen Regelungen finden sich bei Theatervereinen in der Vereinssatzung, bei normalen Unternehmen im erhalten Vertrag oder den AGB.
Theater-Karten: Es besteht kein Anspruch auf die Rückgabe bereits gekaufter Theaterkarten, es sei denn in den AGB des Anbieters ist eine Rückgabe-Möglichkeit vereinbart. Im Regelfall können die Theaterkarten aber Verkauft oder an Freunde weitergegeben werden.
Wichtig: Die Kündigung muss beim Vertragspartner noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist ankommen um rechtzeitig zu sein.
Widerruf bei neueren Verträgen Im Falle einer Vereinsmitgliedschaft gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Das bedeutet die Theatermitgliedschaft kann, sofern es sich um ein Verein handelt und nicht ein normales Unternehmen nicht widerrufen werden.
Einzige Ausnahme wäre wenn im Vertrag oder AGB des Theaters ein Widerrufsrecht vereinbart wäre.
Ob es sich um ein Verein handelt erkennt man daran ob der offizielle Name des Anbieters das Kürzel e.V. oder Verein trägt.
Einzelne Ticketkäufe können im Regelfall nicht widerrufen oder rückgängig gemacht werden (siehe auch §312b Abs.3 BGB). Manche Theater bieteten jedoch eine bestimmte Zeit vorher ein Umtausch oder eine Rückgabe an.
Wurde stattdessen als Privatperson ein reines Abonnement abgeschlossen und zwar über das Internet, am Telefon, an der Haustür oder auch per E-Mail, dann kann dieses innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden.
Grundlage hierfür ist unter Anderem §312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz).
Wenn ein Widerruf möglich ist und rechtzeitig erfolgte gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Nur für bereits besuchte Veranstaltungen könnte das Theater dann etwas berechnen.
Um rechtzeitig zu sein müsste das Schreiben spätestens am letzten Tag der Frist verschickt worden sein. Wichtig ist dabei, dass der rechtzeitige Versand notfalls auch bewiesen werden kann.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Theater-Abonnements und Theater-Mitgliedschaften können darüber hinaus grundsätzlich auch vor dem normalen Laufzeitende und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Dies wird außerordentliche Kündigung bezeichnet. Wenn dabei keinerlei Frist eingehalten werden muss ist oftmals auch von einer fristlosen Kündigung die Rede.
Egal ob außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung, bei dieser Kündigungsform ist immer der Kündigungsgrund mit anzugeben.
Bei einer Mitgliedschaft in einem Theaterverein sind die Möglichkeiten zu einer solchen vorzeitigen Kündigung jedoch stark eingeschränkt, da ein Vereinsmitglied üblicherweise über Änderungen mit abstimmen kann.
Falls auf Grund einer Schwerbehinderung der Verein nicht mehr genutzt werden kann oder falls die Vereinsbeiträge sehr hoch sein sollten und das Mitglied in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen würden wäre dennoch eine solche Kündigung denkbar.
Im folgenden Gründe für eine vorzeitige Beendigung eines Theater-Abonnements:
-
Bei Preiserhöhungen muss der Kunde meist, sobald er über die Änderungen informiert wurde, innerhalb von 4 Wochen zum Änderungstermin kündigen.
Finden sich in den AGB des Anbieters keine Klauseln für den Fall einer Preiserhöhungen, dann muss den Änderungen umgehend schriftlich widersprochen werden und dann würden die bisherigen Bedingungen weiterhin gelten.
Anmerkung: Es kann jedoch sein, dass der Betreiber anschließend von sich aus kündigt. -
Bei einem berufsbedingten Umzug an einen soweit entfernten Ort, dass der Theaterbesuch nur schwer möglich ist (min 30 Kilometer) oder im Falle einer Auswanderung kann es sinnvoll sein eine außerordentliche Kündigung zu versuchen.
Sicherheitshalber sollte hierbei zusätzlich immer auch hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Als Nachweis wird meist eine Kopie der Abmeldung, bei einer Auswanderung, oder Anmeldung des neuen Wohnortes dem Kündigungsschreiben erwartet. -
Bei wesentlichen Programmänderungen, Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung (in der ersten Veranstaltungshälfte) sollte diesen schriftlich widersprochen werden und darauf hingewiesen werden, das ansonsten außerordentlich gekündigt wird.
Im Regelfall wird eine solche Kündigung jedoch vom Betreiber nicht akzeptiert und die Rechtslage macht ein Erfolg vor Gericht nur in wenigen Fällen wahrscheinlich. -
Im Falle einer gravierenden chronischen Erkrankung welche einen Besuch der Veranstaltungen unmöglich oder sinnlos macht kann fristlos geküdnigt werden.
Als Nachweis ist dem Kündigungsschreiben dabei eine Kopie des ärztlichen Attestes beiliegen. -
Im Todesfall kann von den Erben im Regelfall außerordentlich gekündigt werden, dies sollte jedoch so schnell wie möglich geschehen. Dabei sollte eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden.
»Mehr welche Verträge im Todesfall gekündigt werden müssen und wie vorzugehen ist
Tipp: Viele Theater-Abonnements und Mitgliedschaften können zwar nicht weitergegeben werden jedoch ist es oftmals möglich Tickets für einzelne Veranstaltungen auf Dritte zu übertragen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung der Theater-Mitgliedschaft oder des Theater-Abonnements sollten folgende Angaben gemacht werden:
- Ort und Datum
- Name und Anschrift des Vertragspartners (des Theaters, Unternehmen, Theatervereins etc.)
- Eigener Name und Anschrift
- Es muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird und um welchen Vertrag es sich handelt.
- Als Beendigungstermin ist entweder der genaue Termin anzugeben oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" zu nutzen.
- Der Kündigungsgrund ist nur bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung anzugeben.
- Am besten sollte auch die Mitglieds- oder Abonnementsnummer angegebenen werden.
- Ferner kann, durch die DSGVO, auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dies hilft oftmals auch lästige Rückwerbeversuchen zu vermeiden.
- Des Weiteren kann die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung sinnvoll sein.
Der Kunde muss sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben bis zu diesem Termin beim Anbieter eingeht. Notfalls muss das Ankommen auch bewiesen werden können.
Daher kann es sinnvoll sein, das Kündigungsschreiben als Einschreiben-Rückschein zu verschicken. Auf diese Weise erhält man eine Bestätigung, auf die man sich späterhin in Zweifelsfällen berufen kann.
Eine weitere Möglichkeit ist es auch die Kündigung als Fax mit Sendebericht zu verschicken.
Kündigung Theater Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Theater-Mitgliedschaft / des Theater-Abonnements, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Theater Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Theater/Verein/Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Theater-Abonnements / der Theater-MitgliedschaftSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das Theater-Abonnement / die Theater-Mitgliedschaft fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Falls zutreffend: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung kündige ich das Theater-Abonnement außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: Auf Grund meiner chronischen Erkrankung kündige ich den Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Eine Kopie des ärztlichen Attest finden Sie anbei. ) Die Abonnementsnummer/Mitgliedsnummer lautet: T1234567. Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Hiermit fordere ich Sie auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über die Löschung zu unterrichten.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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