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TS24 Teleservices GmbH - Abofalle? Wie reagiert man richtig?

 
Ein bekanntesten Anbieter von telefonischen Verträgen ist die TS24 Teleservices GmbH. Häufig berichten Ratsuchende darüber, wie sie von einem Callcenter oder einem Radio-Betreiber telefonisch kontaktiert wurden und ihnen eine Reise oder ein Geldbetrag versprochen wurde.

Um diesen Gewinn jedoch aushändigen zu können, benötige man die Bankdaten des Gewinners. Bei Angabe der Kontoverbindung wird zudem ein Zeitschriftenabonnement angedient. Nicht selten ist der Zeitschriftenbelieferungsvertrag sogar weitere Voraussetzung, damit der Gewinn realisiert werden kann.

In aller Regel erhalten die Betroffenen anscheinend jedoch keinen Gewinn. Es geht hier nur darum, kostenpflichtige Verträge zu verbreiten.

Wie müssen betroffene Verbraucher richtig reagieren, um sich von dem Abonnement zu lösen? Die Antwort auf diese Frage ist einfach. Betroffene sollten hier schriftlich, per Einwurfeinschreiben, reagieren und den Vertragsabschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten. Zudem sollte man sich auf sein Widerrufsrecht berufen.

Häufig reagieren Ratsuchende mit Kündigungsschreiben. Die Formulierung "Kündigung" ist in so einem Fall jedoch falsch und eventuell sogar schädlich. Gekündigt werden Verträge, die ordnungsgemäß zustande gekommen sind, zum Ende der Laufzeit oder fristlos wegen eines wichtigen Grundes. Denn wenn der Vertrag gar nicht wissentlich abgeschlossen wurde sollte dies aber auch eindeutig richtig gestellt werden.

Wenn der Vertrag über das Zeitschriftenabonnement aufgrund einer Täuschungshandlung zustande kam. Den Verbrauchern gegenüber z.B. ein Gewinn ausgelobt wurde und nur deshalb waren sie letztlich bereit, einen Vertrag über ein Zeitschriftenabonnement einzugehen. Ein Gewinn existierte in solchen Fällen allerdings fast nie. Es ging hier lediglich darum, kostenpflichtige Verträge zu verbreiten – dann kann man von einer Abofalle sprechen.

Hat die TS24 Teleservices GmbH also bewusst solche falsche Tatsachen vorgespiegelt, um Verbraucher zum Abschluss von Verträgen zu bewegen,dann stellt dieses Vorgehen eine arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB dar. Folglich kann der Vertrag angefochten werden. Deswegen sollte im Schreiben des Ratsuchenden auch erklärt werden, dass der Vertrag wegen Täuschung angefochten wird.

Wichtig ist, dass der Betroffene seine Schritte nachweisen kann. Deswegen sollten Schreiben in diesen Fällen immer per Einschreiben-Rückschein versendet werden.

Des Weiteren steht dem Verbraucher bei einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu. Zwar ist das Widerrufsrecht bei Zeitschriftenbelieferungsverträgen ausgeschlossen, eine Ausnahme besteht jedoch bei Abonnement-Verträgen, welcher hier problemlos bejaht werden kann. Dies ergibt sich aus §§ 355, 312g, 312c BGB.

Demzufolge kann der Verbraucher auch hilfsweise seine Vertragserklärung widerrufen, sofern das Widerrufsrecht nicht erloschen ist.

Ob und wann das Widerrufsrecht erlischt, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Bei einem solchen Abonnement-Vertrag beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich erst bei Erhalt der ersten Ware. Dies ergibt sich aus § 356 Abs. 2 lit. d) BGB. Darüber hinaus beginnt die Frist nur dann zu laufen, wenn der Anbieter den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, vgl. § 356 Abs. 3 BGB in Verbindung mit Art. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

Bei einer nicht erteilten oder inhaltlich falschen Widerrufsbelehrung beginnt die Frist überhaupt nicht zu laufen. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten und 14 Tagen. Solange ist ein Widerruf möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder, der in EINE Abofalle der TS24 Teleservices GmbH hineingeraten ist, auch seinen Widerruf zusätzlich erklären. Der Widerruf sollte nicht nur an die Firmenadresse sondern auch die Adresse welche in der Widerrufseklärung genannt ist geschickt werden.

»Weitere allgemeine Infos rund um Widerrufsschreiben und ein Muster

»Zusätzliches Informationen rund um die Kündigung eines Abos oder einer Abofalle bei Minderjährigen

Wichtig: Wie bereits erwähnt, sollte man aus beweiserheblichen Gründen immer schriftlich, per Einschreiben-Rückschein reagieren und das Schreiben an die Postadresse der TS24 Teleservices GmbH richten.

Was passiert nachdem man reagiert hat? Es ist damit zu rechnen, dass der Anbieter keine Ruhe gibt. Insbesondere dann, wenn das Widerrufsrecht im Einzelfall erloschen ist und man sich nur noch auf die Anfechtung des Vertrages beruft.

Betroffene Personen müssen mit weiteren Schreiben sowie mit Schreiben von Inkassounternehmen rechnen. Auf weitere Schreiben des Anbieters braucht man nicht mehr zu reagieren.

Einem Inkassobüro antwortet man in solchen Fällen am besten einmal, per Einschreiben-Rückschein. Weitere Zahlungsaufforderungen können ignoriert werden. Dasselbe gilt, falls ein beauftragter Rechtsanwalt schreiben sollte.

Ein wichtiger Hinweis zur Kontaktaufnahme: Einwendungen gegen die Forderung, wie Anfechtung, Widerspruch oder Widerruf, sind immer an die Stelle zu richten, welche aktuell die Forderung beizutreiben versucht.

Generell gilt: Derartige Fälle sind auszusitzen. Dass die TS24 Teleservices GmbH ihre Forderung gerichtlich geltend machen wird, ist sehr unwahrscheinlich. Sollte dies doch vorkommen sollte man einen Anwalt einschalten und es ist davon auszugehen, dass das Verfahren gewonnen wird.

Kündigung bzw. Widerruf bei der TS24 Teleservices Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für ein Abo bei TS24 Teleservices, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben bzw. Widerruf von TS24 Teleservices Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Anbietername
Strasse + Nr.
Plz. + Ort

Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des angeblichen XY-Abos


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX machen Sie einen Betrag in Höhe von XXX Euro für die angebliche Inanspruchnahme eines XY-Abos, mit der Nummer TS123456, gegen mich geltend. Angeblich habe ich dieses telefonisch bei der Firma TS24 Teleservice GmbH abgeschlossen.

Hiermit weise ich ausdrücklich daraufhin, dass ich meines Wissens keinen solchen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe. Vorsorglich fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung, gemäß § 123 BGB, an.

So fern Sie anderer Meinung sind, so weisen Sie mir bitte nach wann und wie dieser Vertrag zustande gekommen sein soll.

Ich fechte hiermit vorsorglich den Ihrer Meinung nach abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich an. Hilfsweise widerrufe ich diesen Vertrag nach Fernabsatzgesetz.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung dieses Schreibens zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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