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Was ist ein Haustürgeschäft und welche Folgen hat dies für das Widerrufsrecht?
Ursprünglich verstand man hierunter den Besuch eines Vertreters, einen Verkäufer an der eigenen Haustür oder auch auf einer Kaffeefahrt und daraus resultierende Vertragsabschlüsse. Auch am Telefon abgeschlossene Verträge wurden später dazu gezählt.
Bereits seit dem 20.12.1985 wird der Verbraucherschutz europaweit gewährleistet. Es fand seine Niederlegung in der Richtlinie 85/577/EWG der Europäischen Gemeinschaft und damit auch der Grundsatz des Widerrufs.
Da heutzutage immer mehr Verträge jedoch über das Internet abgeschlossen werden, hat die Bedeutung der Regelung zu den Haustürgeschäften an Bedeutung in der Rechtspraxis verloren.
Bereits im Sommer 2014 wurde das Deutsche Verbraucherrecht einer Reform unterzogen. Der Begriff wurde zuvor in §312 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz BGB) verwendet und zu diesem Zeitpunkt gestrichen.
Stattdessen wird in §312 b BGB Bezug genommen auf "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen". Durch diese begriffliche Änderung wird eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der entsprechenden Regelungen erreicht.
Das Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft bzw. einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag Gemäß §355 Abs. 2 BGB kann ein Haustürgeschäft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Diese Frist wird dabei ab dem Termin gezählt an dem einem der Vertrag und die Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.
Wichtig: Nur die Rücksendung des Kaufgegenstands, sofern der abgeschlossene Vertrag die Lieferung von Waren umfasste, ist nicht mehr ausreichend.
Wichtig zu wissen: Lediglich eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann die Frist von 14 Tagen in Gang setzen.
Mehr dazu und ein Musterschreiben im Beitrag: »Widerrufsschreiben
Warum gibt es extra Regelungen für sogenannte Haustürgeschäfte? Der Grund für diese umfassende Richtlinie zum Schutz der Verbraucher ist darin zu sehen, dass es bei einem Haustürgeschäft zu einem gewissen Überrumplungseffekt kommt.
Der Vertreter steht vor der Tür, der Kunde schließt einen Vertrag ab, ohne weitere Überlegungen, ohne Preisvergleiche etc. Nicht selten spielen auch einen "Gefallen tun wollen" eine Rolle oder aber man möchte den Vertreter einfach nur schnell loswerden. Um den Kunden vor solchen Geschäften zu schützen, wurde die ursprüngliche Richtlinie erlassen.
»Widerrufsschreiben
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