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Welche Verträge können bei einem Umzug vorzeitig gekündigt werden?
Im Folgenden wird genauer erklärt bei welchen Verträgen der Umzug ein Kündigungsgrund sein kann und wie bei einer solchen Kündigung vorzugehen ist.
Im Vorfelde: In der Regel erwarten die Anbieter, dass ein Umzug durch eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes, nachgewiesen wird.
1. Strom-, Wasser- und Gasversorger Bei Grundversorgern, wie den regionalen Stadtwerken, besteht für den privaten Verbraucher nach § 126b BGB sowie nach § 20 Abs. 1 Satz 2 der (GasGVV) ein Sonderkündigungsrecht bei einem Wohnungswechsel. Durch die kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende ist ein solches Sonderkündigungsrecht, bei einem Grundversorgungstarif, nicht unbedingt erforderlich.
Bei anderen Tarifen und Anbietern mit einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarten Kündigungsfristen, die teilweise ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Darüber hinaus kann der Vertrag, bei einem Umzug, auch aus einem der nachfolgenden Gründe vorzeitig beendet werden:
- 1.) Eine vorfristige Beendigung des Vertrages (außerordentliche Kündigung) ist rechtlich möglich, wenn der neue Wohnsitz in einem Gebiet liegt, das nicht im Zulieferbereich des Energie-, Wasser- oder Gasversorgers liegt.
- 2.) Gleichfalls besteht bei langfristigen Verträgen die Möglichkeit das Vertragsverhältnis vorfristig (2 Wochen Frist) zu kündigen, wenn sich der Grundpreis für die Versorgung im neuen Wohngebiet erhöht.
- 3.) Sollte ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder ein Seniorenheim erfolgen, räumen die Versorger meistens ein kulantes Sonderkündigungsrecht ein.
- 4.) Ein Sonderkündigungsrecht wird gleichfalls bei einem langfristigen Umzug ins Ausland eingeräumt, da dort der Anbieter ebenfalls nicht liefern kann.
In folgenden Beiträgen finden sich mehr Details zur Kündigung des jeweiligen Vertragstyps und ein Musterschreiben:
»Stromvertrag kündigen
»Gasanbieter kündigen
»Wasservertrag kündigen
2. Vorzeitige Beendigung des Telefon- und Internetanschlusses Die reguläre Kündigungsfrist des Telefon- oder Internetanschlusses kann durch einen Umzug nicht außer Kraft gesetzt werden. Im §46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind die Rechte und Pflichten für Festnetz- und Mobilfunkverträge beim Anbieter- oder Wohnsitzwechsel geregelt.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch, sofern der Telefon- oder Internetanbieter am neuen Wohnort die Leistungen nach den bisher geltenden Vertragsbedingungen nicht weiterhin im vollen Umfang zur Verfügung stellen kann. In einem solchen Fall kann außerordentlich gekündigt werden, es ist jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten.
Zusätzlich wird in der Regel als vorfristiger Kündigungsgrund auch eine Haushaltszusammenführung anerkannt.
»Kündigung des Telefonanschlusses
»Kündigung des DSL-Vertrages
3. Handyvertrag Wie bei den vorgenannten Verträgen gelten auch für Handyverträge die gleichen Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht. Zusätzlich kann ein dauerhaft schlechter Empfang, Grund für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages sein, sofern der Mobilfunkanbieter keine Möglichkeit zur technischen Nachbesserung bietet.
Der Umzug ins Ausland wird nicht immer anerkannt, da Mobilfunkanbieter auch im Ausland ihren Dienst zur Verfügung stellen und daher kein Verstoß gegen das TKG vorliegt. Der Aspekt, dass im Ausland wesentlich höhere Gebühren anfallen, wird oft nicht anerkannt und hier bleibt nur die Möglichkeit einer kulanten Regelung.
»Kündigung eines Handy- bzw. Mobilfunkvertrages
4. Hausratversicherung Da bei einer Hausratversicherung die mobilen Güter versichert werden, gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug. Die Versicherung wird nur den aktuellen Bedingungen angepasst oder eine neue abgeschlossen.
Es bestehen jedoch zwei Sonderfälle:
Wenn zwei Versicherungsnehmer zusammen ziehen, beide eine Hausratversicherung besitzen, kann die Police mit der geringeren Versicherungssumme vorfristig gekündigt werden.
Weiterhin wird auch hier eine vorfristige Kündigung bei einem Umzug ins Ausland anerkannt.
»Mehr zur Kündigung einer Hausratversicherung und ein Muster
5. Kindertagesstätte Ein generelles Sonderkündigungsrecht des Betreuungsvertrages einer Kindertagesstätte besteht nicht. Meist ist eine vorfristige Kündigung kein Problem, da für Kitaplätze lange Warteliste vorliegen.
Weiterhin kann die Entfernung zwischen dem neuen Wohnsitz und der Kita ein Grund zur vorfristigen Kündigung sein, wenn dem Kind der Weg nicht zugemutet werden kann.
»Den Kindergarten kündigen
6. Fitnessvertrag Ein ehemaliges Sonderkündigungsrecht für Fitnessstudios wegen einem Umzug ist nach dem Urteil XII ZR 62/15 des Bundesgerichtshofs seit 2015 meistens nicht mehr möglich, da es sich dabei üblicherweise um Dauerschuldverhältnisse handelt.
In einigen Verträgen finden sich jedoch weiterhin Klauseln zur außerordentlichen Kündigung bei einem Umzug. Es ist daher ratsam die AGB's zu lesen.
Weiterhin können ein berufsbedingter Umzug oder für den Kunden unzumutbare Zustände möglicherweise Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein. Eine kulante Regelung ist meist nicht einfach zu finden, da die Studiobetreiber bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten nicht auf die regelmäßigen Einnahmen verzichten wollen.
Mehr dazu auch in folgendem Beitrag:
»Ist eine Kündigung des Fitnessstudios wegen Umzugs möglich?
7. Vereinsmitgliedschaften Für Mitgliedschaften in einem Verein gelten abweichende Kündigungsrechte und bei einem Umzug kann in der Regel nur gekündigt werden, wenn ein Sonderkündigungsrecht in der Vereinssatzung festgelegt ist. Bei vielen Vereinen wird jedoch aus Kulanz einer vorzeitige Kündigung, auf Grund eines Umzuges, zugestimmt. Oftmals ist es empfehlenswert vorher den Verein anzurufen.
»Kündigung bei einem Verein
8. Weitere Verträge Falls im Vertrag oder den AGB kein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Umzuges festgeschrieben ist, kommt es in der Regel darauf an wie hoch die monatlichen Kosten des Vertrages sind und ob dieser am neuen Wohnort weiterhin genutzt werden kann. Nur wenn keine weitere Nutzung möglich ist (oder nur sehr eingeschränkt) und die monatliche Belastung für den Kunden sehr hoch ist, kann dennoch eine fristlose Kündigung erfolgversprechend sein.
Bei einigen besonderen Verträgen gibt es darüber hinaus Sonderkündigungsrechte, daher kann es sich lohnen im erhaltenen Vertrag und den AGB nachzuprüfen. Detaillierte Informationen zur vorzeitigen Kündigung der verschiedensten Vertragsarten finden sich auch über die Suche oben auf dieser Webseite.
Beispiel: Bei einer Gebäudeversicherung geht diese zum Beispiel nach einem Verkauf des Gebäudes auf den neuen Eigentümer über und dieser kann diese anschließend zeitnah außerordentlich kündigen.
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