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Bei Single.de kündigen
Im Folgenden wird erklärt was bei einer Kündigung dieser Mitgliedschaften beachtet werden muss und welche weiteren Möglichkeiten es gibt den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Kündigungsfristen Die kostenlose Mitgliedschaft kann jederzeit, das heißt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden.
Die kostenpflichtige Mitgliedschaft kann, sofern kein abweichender Vertrag abgeschlossen wurde (E-Mails oder Post prüfen) mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Laufzeit beträgt beim Anbieter üblicherweise 3, 6 oder 12 Monate. Das Kündigungsschreiben muss dabei noch vor dem Ablauf der Frist angekommen sein, der Poststempel gilt nicht.
Tipp: Maximal kann der Anbieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende (von maximal einem Jahr) vereinbart haben.
Sonderfall: Abos über GooglePlay Store oder den iTunes App Store Abos die über einen App-Store abgeschlossen wurden müssen auch über diesen gekündigt werden.
Wichtig: Ein bloßes löschen bzw. deinstallieren der App reicht nicht aus. Der Anbieter wird wie in seinen AGBs beschrieben weiterhin Geld verlangen.
GooglePlay Store:
- Auf dem verwendeten Gerät ist der GooglePlay Store zu öffnen.
- Im oberen Menü findet sich unter der Option Applikationen die Auswahl Meine Applikationen. ( In einigen Versionen gibt es stattdessen auch den Punkt Abos.
- Nun werden alle installierten Applikationen angezeigt. Im oberen Bereich finden sich drei Reiter. Es ist auf Abonnements zu klicken.
- Nun werden alle aktuellen Abonnements und deren Fälligkeit sichtbar. Mit einem Klick auf das entsprechende Abo, kann dieses dann gekündigt oder angepasst werden.
Das Abonnement bleibt dann noch aktiv bis der der aktuelle Zeitraum abgelaufen ist.
Tipp: Kündigungsfristen gibt es in diesem Fall keine, sodass Abonnements auch noch am letzten Tag vor der Fälligkeit gekündigt werden können.
Eine ausführliche Anleitung und weitere Tipps für Sonderfälle findet sich hier:
GooglePlay - Kündigung oder Widerruf des Abonnements
iTunes / Apple-App-Store:
- Auf dem verwendeten Gerät kann unter Einstellungen der Punkt Store gefunden werden und anschließend der Punkt Apple-ID.
- Nun muss noch auf Apple-ID anzeigen geklickt werden.
- In der nun erscheinenden Ansicht findet sich unter der Überschrift Abos den Menüpunkt Verwalten.
- Nun erscheint eine Liste der eignen Abos. Neben dem Single.de-Abo muss auf den Button, welcher sich rechts neben Automatisch verlängern befindet, geklickt werden.
- Im anschließenden Dialog Automatische Verlängerung ist die Option deaktivieren zu wählen ist um das Abo zu kündigen.
Das Abo endet dann mit dem Ende der Abrechnungsperiode.
Tipp: Die normale Kündigungsfrist beträgt dabei 24 Stunden vor dem Laufzeitende. Wurde das Abo über den App-Store gebucht, kann also kurz vor dem Laufzeitende gekündigt werden.
Eine ausführliche Anleitung und weitere Tipps für Sonderfälle findet sich hier:
»Abos im Apple-App-Store / iTunes kündigen
Widerrufsrecht - Falls der Vertrag vor kurzem abgeschlossen wurde Nach §312 ff. BGB hat ein Verbraucher (das heißt ein Privatkunde) ein gesetzliches Recht den Vertragsabschluss zu widerrufen, sofern dieser außerhalb der Geschäfträume des Anbieters geschehen ist. So zum Beispiel wenn der Vertrag im Internet, am Telefon oder per Post abgeschlossen wurde. Durch ein Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Gebühren sind einem zu erstatten. Für bereits entstandene Unkosten kann der Anbieter jedoch etwas von dieser Erstattung abziehen.
Widerrufsfrist: Innerhalb der ersten 14-Tage kann der Vertrag widerrufen werden. Es reicht dabei aus wenn der Widerruf am letzen Tag dieser Frist erklärt wird solange man den Versand beweisen kann (zum Beispiel per Fax-Sendebericht). Da in den AGBs des Anbieters jedoch nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird kann ein Kunde spätestens nach 12 Monate und 14 Tagne (Art. 246 a EGBGB) den Vertrag widerrufen.
Hinweis: Sollte der Anbieter den Kunden vor dem Vertragsabschluss eindeutig darüber informiert haben, dass der Vertrag sofort beginnt und, dass das Widerrufsrecht daher sofort erlischt (siehe §356 Abs. 5 BGB), wäre ein Widerruf nicht mehr möglich. Der Anbieter müsste jedoch beweisen, dass er dies getan hat. Ein solcher Hinweis ist von Single.de auch nicht bekannt.
Denkbar wäre auf Grund eines aktuellen Urteils (über das Widerrufsrecht beim Online-Dating) jedoch dennoch, dass der Anbieter sich weigert einen Widerruf zu akzeptiern (siehe auch Az. 52 O 340/15, LG Berlin, Urteil vom 30.06.2016). Sicherheitshalber sollte deshalb, wenn widerrufen wird auch hilfsweise gekündigt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche und fristlose Kündigung Sollte es für den Anbieter oder den Kunden einen wichtigen und ausrechenden Grund geben, welcher es unzumutbar macht das Vertragsverhältnis weiter fortzuführen so kann der Vertrag auch vorzeitig gekündigt werden.
Da es sich um ein weltweit erreichbares Online-Angebot handelt und die Monatsbeiträge verhältnismäßig niedrig sind gibt es für Kunden nur wenige Gründe den Vertrag vorzeitig das heißt außerordentlich oder sogar fristlos zu kündigen.
Bei kleineren Problemen müsste auch zuerst der Anbieter schriftlich abgemahnt werden und dabei eine Frist gesetzten werden innerhalb welcher die Probleme zu beheben sind. Sollte das Angebot zum Beispiel wiederholt oder ständig nicht nutzbar sein so kann nur außerordentlich gekündigt werden, wenn auch nach einer schriftlichen Abmahnung keine Verbesserung erfolgt ist.
Generell sollte bei einer außerordentlichen Kündigung im Schreiben der Kündigungsgrund genau genannnt werden.
Adresse für Kündigung und Widerruf, sowie Weiters free communication GmbH
single.de Service-Center
Fritz-Vomfelde-Straße 34
40547 Düsseldorf
Fax.: 0211 176 000 11
Es kann sowohl per Fax, Brief oder E-Mail gekündigt werden. Bei einer Kündigung per E-Mail ist jedoch kein Nachweis darüber vorhanden, dass die E-Mail beim Anbieter angekommen ist. Daher sollte dieser Weg nur gewählt werden, wenn noch sehr viel Zeit bis zum Vertragsende vorhanden ist, so kann notfalls erneut auf einem anderen Weg gekündigt werden, falls der Anbieter keine Kündigungsbestätigung verschickt.
Bei einer Fax-Kündigung ist der Sendebericht aufzubewahren. Ein Brief ist am besten per Einschreiben-Rückschein zu verschicken.
Wichtig: Laut Anbieter soll bei einer Kündigung die Kundennummer oder des Nickname angegeben werden. Ferner ist natürlich der eigene Name und die Adresse zu nennen.
Kündigung bei Single.de Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung von Single.de, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Single.de Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
free communication GmbH single.de Service-Center Fritz-Vomfelde-Straße 34 40547 Düsseldorf |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Widerruf beziehungsweise Kündigung meiner Mitgliedschaft bei Single.deSehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich meine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Single.de zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Kundennummer / Mein Nickname lautet: XXXXXXXX. Hilfsweise kündige ich meine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Single.de zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Im gleichen Zuge kündige ich eine eventuelle weiter bestehende kostenlose Mitgliedschaft und fordere Sie auf alle, über mich, gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum gleichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir den Beendigungstermin schriftlich mit. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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