Ein Arbeitsverhältnis kann wie jedes andere Vertragsverhältnis gekündigt werden.
Die fristlose, außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund immer möglich.
Ordentlich und fristgerecht kann der Arbeitgeber aber nur kündigen, wenn die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 34 Wochen
vor 4 Jahre 45 Wochen
vor 5 Jahre 9 Wochen
vor 5 Jahre 15 Wochen
vor 5 Jahre 16 Wochen
vor 5 Jahre 17 Wochen
vor 6 Jahre 33 Wochen
vor 6 Jahre 35 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 6 Jahre 51 Wochen