Ein Arbeitsverhältnis kann wie jedes andere Vertragsverhältnis gekündigt werden.
Die fristlose, außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund immer möglich.
Ordentlich und fristgerecht kann der Arbeitgeber aber nur kündigen, wenn die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. mehr erfahren
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 45 Wochen
vor 5 Jahre 3 Wochen
vor 5 Jahre 20 Wochen
vor 5 Jahre 25 Wochen
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 44 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 7 Jahre 3 Wochen
vor 7 Jahre 10 Wochen