Bei der Kündigung des Fernunterrichtsvertrages kommt es darauf an ob es sich nach einem echten Fernunterrichtsvertrag nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) handelt. Falls dies nicht der Fall ist handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Fernabsatzvertrag und es gelten abweichende Kündigungsregelungen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie der Fernunterricht bei einem echten Fernunterrichtsvertrag oder auch im Fall eines Fernabsatzvertrages gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
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