Bei der Kündigung des Fernunterrichtsvertrages kommt es darauf an ob es sich nach einem echten Fernunterrichtsvertrag nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) handelt. Falls dies nicht der Fall ist handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Fernabsatzvertrag und es gelten abweichende Kündigungsregelungen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie der Fernunterricht bei einem echten Fernunterrichtsvertrag oder auch im Fall eines Fernabsatzvertrages gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 4 Jahre 39 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 5 Jahre 9 Wochen
vor 5 Jahre 10 Wochen
vor 5 Jahre 11 Wochen
vor 6 Jahre 27 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 39 Wochen
vor 6 Jahre 46 Wochen