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Kündigung eines Fernunterrichtsvertrages
»Ein Fernstudium kündigen
Für einen echten Fernunterrichtsvertrag sollten mindestens folgende Punkte zutreffen:
- Das den Fernunterricht veranstaltende Unternehmen muss von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) eine Genehmigung haben (siehe auch §7 Abs. 1 FernUSG). Ist dies nicht der Fall, aber die nachfolgenden Punkte treffen zu, so ist der Vertrag ungültig.
- Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt und es ist dafür zu zahlen.
- Der Lehrende oder die Lehrenden sind räumlich vom Schüler getrennt. Höchstens ab und zu findet der Unterricht demselben Raum statt.
- Zum Angebot gehört auch der Lernerfolg des Schülers überwacht wird (siehe auch §1 FernUSG Abs. 1).
Falls nicht alle diese Punkte zutreffen kommt es darauf an ob der Vertrag im Fernabsatz (das heißt Online, per E-Mail, am Telefon, per Post etc.) abgeschlossen wurde, denn dann gilt der Vertrag als Fernabsatzvertrag.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie der Fernunterricht bei einem echten Fernunterrichtsvertrag oder auch im Fall eines Fernabsatzvertrages gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Die Kündigung eines Fernunterrichtvertrages ist erstmalig zum Ende des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen möglich. Nach dem Ende des ersten Halbjahres kann der Teilnehmer jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen (siehe auch §5 FernUSG).
Ausnahme: Falls es sich nur um einen Fernabsatzvertrag handelt sollte überprüft werden welche Kündigungsfristen und Laufzeiten im Vertrag oder den AGB vereinbart wurden. Maximal beträgt die Kündigungsfrist jedoch drei Monate gerechnet zum Laufzeitende und die Erstlaufzeit 2 Jahre. Eine eine automatische Verlängerung beträgt maximal ein Jahr.
Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Anbieter ankommen um rechtzeitig zu sein.
Besonderheit: Wird zusätzlich zu den Lehrmaterialien auch ein Gegenstand geliefert oder zur Verfügung gestellt so muss der Vertrag über diesen Gegenstand im Regelfall separat beendet werden. Im Falle eines echten Fernunterrichtvertrages kann auf Grund von §2 FernUSG innerhalb von zwei Wochen, gezählt ab der Kündigung des Fernunterrichtvertrages, der Rücktritt erklärt werden. Es reicht dabei wenn das Rücktrittsschreiben am letzten Tag der Frist verschickt wurde und ankommt.
Das Kündigungsschreiben muss in schriftlicher Form übermittelt werden. Der Teilnehmer ist nur verpflichtet, die Kosten zu tragen, die dem Wert der erbrachten Leistungen während der Vertragslaufzeit entspricht.
Widerruf bei neueren Verträgen Der Fernschüler kann den Vertragsabschluss innerhalb der ersten vierzehn Tage widerrufen (§4 FernUSG und ggf. §356 BGB). Es reicht dabei wenn das Widerrufsschreiben am letzten Tag dieser Frist verschickt.
Ausnahme: Wenn es sich um ein reines Freizeitangebot handelt besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch wenn ausdrücklich der sofortigen Vertragserfüllung zugestimmt wurde und bereits alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden besteht kein Widerrufsrecht.
Da der Kunde jedoch den Zugang des Schreibens in einem Streitfall nachweisen können muss sollte eine sichere Versandmethode, zum Beispiel das Einschreiben-Rückschein gewählt werden.
Tipp: Wurde der Kunde nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert oder in ihm nicht alle vorgeschriebenen Unterlagen zugestellt so kann der Vertrag noch ein Jahr und zwölf Monate lang widerrufen werden.
Häufig besteht, durch den Vertrag oder die AGB, auch die Möglichkeit den Vertrag bis zu 14 Tagen vor Schulbeginn zu kündigen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn für den Fernschüler oder für die Fernschule ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt kann der Vertrag auch vor dem normalen Laufzeitende und ohne die neue Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden.
Dies wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Ist dabei keinerlei Kündigungsfrist einzuhalten kann auch von einer fristlosen Kündigung geredet werden.
Im Folgenden denkbare Kündigungsgründe:
- Falls der Anbieter, während der vereinbarten Laufzeit, den Preis erhöht oder die Leistung reduziert, so ist dies im Regelfall unzulässig und den Änderungen sollte so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden damit die alten Bedingungen weiterhin gelten.
- Wenn der Anbieter die Zulassung verliert kann Kunde innerhalb von zwei Wochen, gezählt ab Kenntnisnahme beziehungsweise des Zugangs von Informationen über den Verlust der Zulassung, außerordentliche kündigen.
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Falls der Fernunterrichtsvertrag nicht alle erforderlichen Informationen enthält ist er unter Umständen ungültig und kann fristlos gekündigt werden. Zu den erforderlichen Daten gehören unter Anderem:
- Name und Adresse beider Vertragsparteien
- Genaue Details zum Fernlehrgang und den Leistungen
- Die Angabe der Dauer und aller zu erbringenden Zahlungen. Das beinhaltet auch die Gesamtkosten aller Ratenzahlungen.
- Informationen über die Kündigungsmöglichkeiten
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Falls die vereinbarten vereinbarten Leistungen nicht oder nur unzureichend erbracht werden sollte der Anbieter zuerst schriftlich ermahnt werden. Dabei ist auch ein Frist zu setzen innerhalb welcher der Anbieter diese sogenannten Mängel beheben muss.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaften Leistungen
Sollte bis nach Fristablauf keine Verbesserung eintreten, so ist eine fristlose Kündigung erfolgversprechend. - Auch falls der Fernunterricht aus einem medizinischen Grund nicht weiter genutzt werden kann ist eine fristlose Kündigung denkbar. In diesem Fall sollte ein ärztlicher Test beigefügt werden.
Tipp: Im Vertrag enthaltene Vertragsstrafen, oder Schadensersatzvereinbarungen, oder die Einschränkungen von Schadensersatzansprüchen und ähnliches sind nicht zulässig.
Unentschlossenen Teilnehmern bietet sich bei vielen Anbietern auch die Möglichkeit, den Vertrag für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen. Auch sogenannte Härtefallregeln finden Anwendung. Dies könnten gute Alternativen sein, um Zeit zu gewinnen und nochmals abzuklären, ob das Studium nicht doch noch weitergeführt werden sollte.
Wichtig: Wenn aus einem der zuvor genannten Gründe außerordentlich gekündigt wird, so ist der Grund im Kündigungsschreiben zu nennen. Falls Nachweise vorhanden sind sollten in Kopie beigefügt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung des Fernunterrichtsvertrages hat schriftlich zu erfolgen. Dabei sollten mindestens folgende Angaben im Schreiben gemacht werden:
- Datum und Ort
- Name und Anschrift des Kunden sowie des Anbieters
- Es muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird.
- Es ist auch der Beendigungstermin anzugeben. Es kann jedoch auch der Anbieter mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" angewiesen werden das Datum zu berechnen.
- Es empfiehlt sich auch die Vertragsnummer anzugeben.
- Falls außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist der Grund im Schreiben zu nennen.
- Darüber hinaus kann auch eine Löschung der Person bezogenen Daten gefordert werden. Dies kann auch lästige Rückwerbeversuche verhindern.
- Sicherheitshalber sollte eine schriftliche Kündigungsbestätigung erbeten werden.
- Da der Kunde bei einem Rechtsstreit nachweisen können müsste wann das Schreiben angekommen ist, ist es sinnvoll eine sichere Versandmethode zu wählen. Zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein.
Hinweis: Bei einigen Anbietern müssen die Lehrmaterialien zurückgeschickt werden, das ansonsten eine hohe Gebühr berechnet wird.
Kündigung Fernunterrichtsvertrag Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Fernunterrichtsvertrages, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Fernunterrichtsvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Fernschule Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des FernunterrichtsvertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Fernunterrichtsvertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Da sie die erforderliche Genehmigung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht nicht / nicht mehr besitzen, kündige ich den Fernunterrichtsvertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da bis zum Ablauf der Ihnen gesetzten Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den Fernunterrichtsvertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Die Vertragsnummer lautet: FU123456. (Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir die durchgeführte Löschung, gemäß DSGVO, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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