Auch wenn das Vereinigte Königreich (United Kingdom, UK) durch den Brexit aus der EU ausgeschieden sind viele der rechtlichen Regelungen noch nahe am euopäischen Widerrufsrecht (siehe Art. 246 a EGBGB), da das britische Widerrufsrecht, im Jahr 2013, weitgehend an die europäischen Rahmenbedingungen angepasst wurde. Seit dem gilt die Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulation und den Consumer Home or Place of Work Regulations.
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