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Die Flottenversicherung kündigen
Mit Hilfe einer Flottenversicherung können sich die Firmen für vielfältige Schadensfälle absichern. Im Regelfall sind dabei die Fahrerinnen und Fahrer ebenfalls versichert. Integriert sind üblicherweise sämtliche Schäden an den Dienstfahrzeugen wie zum Beispiel bei Unfällen, einem Diebstahl oder anderen Pannen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wann und wie eine die Flottenversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Sonderkündigungsrechte es gibt.
Kündigungsfrist Nach den Inhalten des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) kann eine Versicherung von KFZ-Fahrzeugen mit einer Frist von üblicherweise einem Monat ordentlich gekündigt werden. Falls noch der vorläufige Versicherungsschutz besteht, kann der Vertrag jederzeit beendet werden.
Analog zur privaten KFZ-Haftpflichtversicherungen ist, in den meisten Fällen, dahingehend auch bei einer Flottenversicherung der 01. Januar der maßgebliche Stichtag.
Somit muss die Kündigung bis Ende November bei der Versicherung eingegangen sein, damit nicht die nächste Versicherungsperiode startet.
Je nach vertraglicher Konstellation gibt es auch länger laufende Flottenversicherungsverträge. Üblicherweise laufen die Verträge zwölf Monate und starten mit dem Jahresbeginn.
Die Verträge verlängern sich in der Regel um weitere zwölf Monate, insofern keine Kündigung von einer Vertragspartei ausgesprochen wird.
Wichtig: Das Schreiben muss so rechtzeitig ankommen, dass noch die mindestens soviel Zeit wie die Kündigungsfrist beträgt vorhanden ist.
Widerruf bei neueren Verträgen Auch wenn es sich um ein gewerblichen Vertrag handelt, kann auf Grund von §8 des VVG die Flottenversicherung innerhalb einer Frist von 2 Wochen widerrufen werden.
Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn dem Versicherungsnehmer alle vorgeschriebenen Unterlagen zugegangen sind und dieser ausreichend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Erfolgte dies nicht so kann noch länger ein Widerruf erklärt werden.
Bei einem Widerruf muss das Versicherungsunternehmen dem Kunden die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge erstatten.
Ausnahme: Falls einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde ist für den bereits verstrichenen Zeitraum anteilig die Prämie zu zahlen.
Ein Widerruf muss in Textform an das Versicherungsunternehmen geschickt werden. Dabei ist keine Begründung erforderlich.
Im Gegensatz zur Kündigung, muss das Schreiben nur rechtzeitig, und zwar spätestens am letzten Tag der Frist, abgeschickt werden und muss letztendlich beim Versicherer ankommen (zu einem späteren Termin).
Wichtig ist jedoch, dass der Versand ausreichend dokumentiert wird, und das Ankommen bzw. der Zugang, notfalls auch nachgewiesen werden kann. Daher empfiehlt sich eine sichere Versandmethode. Zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund eine weitere Fortsetzung des Versicherungsvertrages für einen der Vertragspartner unzumutbar macht.
Typische wichtige Gründe bei einer Flottenversicherung sind:
-
Im Falle eine Beitragserhöhung kann der Vertrag, auf Grund von §40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), innerhalb eines Monats nach Zugang einer Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhöhung außerordentlich gekündigt werden. Diese Mitteilung wird daher üblicherweise mindestens einen Monat vorher verschickt.
Als Beendigungstermins ist dabei der Änderungstermin anzugeben. -
Bei einer Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeuges geht der Vertrag auf den Erwerber über und dieser ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats, nach dem Erwerb, zu kündigen.
Falls der Erwerber keine Kenntnis vom Bestehen der Versicherung hatte, so muss dieser innerhalb eines Monats ab Erlangen der Kenntnis kündigen.
Dabei kann bestimmt werden ob der Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, oder spätestens zum Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode, endet.
Falls der Käufer für das Fahrzeug eine neue Versicherung abschließt und die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorlegt, wird der bisherige Vertrag automatisch beendet.
Die Kündigung wird dabei zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Wichtig: Generell ist jedoch auch zu beachten, dass mit der Flottenversicherung mehr als ein Fahrzeug versichert wird. Daher bleibt im Regelfall der Vertrag für die restlichen Fahrzeuge bestehen und es kommt nur zu einer Beitragsanpassung. Aus diesem Grunde sollte das Versicherungsunternehmen, bei einem Verkauf, frühstmölgich informiert werden. -
Wenn sich das System der Schadenfreiheitsklassen oder die Versicherungsbedingungen sich ändert,
so wird der Versicherungsnehmer im Regelfall vorher informiert. Der Vertrag kann anschließend
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung gekündigt werden.
Als Beendigungstermin ist der Änderungstermin zu wählen. -
Wird die Nutzung des Fahrzeugs oder einer Änderung am Fahrzeug, durch welche sich der Beitrag um mehr als 10 % erhöht, kann
der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats den Vertrag außerordentlich Kündigen.
Diese Frist beginnt dabei ab dem Erhalt der Erhöhungsmitteilung des Versicherungsunternehmens. -
Bei einem Schadensfall kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen, über die
Entschädigung, oder innerhalb eines Monats, nachdem die Leistungspflicht zu Unrecht abgelehnt wurde fristlos kündigen.
Außerdem kann die Versicherung im Regelfall bis zum Ablauf eines Monats, seit der Rechtskraft des eines Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils, gekündigt werden.
Je nach Versicherung besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer anweist es zu einem Rechtsstreit mit einem Dritten kommen zu lassen.
Wichtig: Bei einer außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen. Darüber hinaus ist es sinnvoll Nachweise als Kopie dem Schreiben beizufügen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben für die Beendigung der Flottenversicherung sollte mindestens folgende Inhalte haben:
- Das aktuelle Datum und der Ort.
- Ein wesentlicher Bestandteil des Kündigungsschreibens ist die Benennung des Vertragspartners. Je nach Firmierung sollte der Versicherungsnehmer als kündigende Gesellschaft benannt werden.
- Für eine eindeutige Vertragszuordnung sollte im Schreibens die bestehende Versicherungs- beziehungsweise Policen-Nummer ergänzt werden.
- Unbedingt muss eine sogenannte Willenserklärung mit dem Kündigungswunsch enthalten sein. Nur mit einer eindeutigen Erklärung des Kündigungswillens wird das Schreiben klar inhaltlich formuliert.
- Weiterhin sollte der gewünschte Beendigungszeitpunkt des Versicherungsvertrages fixiert werden. Alternativ kann die ordentliche Auflösung des Vertrages ebenfalls zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen werden.
-
Bei Bedarf können optional weitere Inhalte in das Schreiben integriert werden.
Die Bitte um Erhalt einer Kündigungsbestätigung sowie die Forderung, keine Kontaktaufnahmen. -
Das Schreiben sollte sicherheitshalber vom Geschäftsführer unterschrieben werden.
Im Falle eines Bevollmächtigten, ist eine Kopie der Vollmacht beizulegen.
Die Kündigung einer Versicherung über den Fuhrpark muss in schriftlicher Form gegenüber dem Versicherungsunternehmen realisiert werden.
Die Versandart kann entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Brief oder Fax erfolgen.
Bei allen Versandformen ist es zielführend, einen entsprechenden Versandnachweis mit dem Zugangsdatum zu haben.
Bei dem Versandes eines Faxes kann der eingestellte Sendebericht Auskunft über das entsprechende Versanddatum sowie die Empfangsnummer geben.
Sicherer wird die Übermittlung als Brief als Einschreiben-Rückschein realisiert. Durch diese Versandform existiert ein Nachweis mit dem jeweiligen Zugangsdatum.
Mit dem Nachweis kann im Bedarfsfall vorgewiesen werden, dass das Kündigungsschreiben zu dem fixierten Datum bei der Versicherung eingegangen ist.
Grundsätzlich ist das Eingangsdatum der Kündigung bei dem Vertragspartner relevant. Das Datum, an welchem das Schreiben verschickt wurde, hat für die Einhaltung der Kündigungsfrist keine Relevanz.
Kündigung Flottenversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Flottenversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Flottenversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der FlottenversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündigen wir die VERSICHERUNGSNAME Flottenversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der von Ihnen angekündigten Prämienerhöhung / Änderung der Schadenfreiheitsklassen / Versicherungsbedingungen, kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Flottenversicherung außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: In Folge des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündigen wir die VERSICHERUNGSNAME Flottenversicherung außerordentlich zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Oder: Da die versicherten Fahrzeuge am XX.XX.20XX verkauft wurden kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Flottenversicherung zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis findet sich anbei. ) Die Versicherungsnummer lautet: FV123456. Hilfsweise kündigen wir die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Darüber hinaus fordern wir Sie hiermit auf alle in diesem Zuge gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und uns schriftlich über die erfolgte Löschung zu informieren.) Bitte stellen Sie uns auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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