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Fahrerschutzversicherung kündigen
Dabei geht es bspw. um den Dienstausfall oder zu zahlendes Schmerzensgeld. Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung, sodass diese miteinander in enger Verbindung stehen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine solche Fahrerschutzversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Besonderheiten dabei beachtet werden sollten.
Kündigungsfrist Als einzelne Versicherung beträgt die Laufzeit der Fahrerschutzversicherung im Regelfall 1 Jahr und beginnt am 1 Januar. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 1 Monat zum Laufzeitende.
Falls als Bestandteil der Kfz-Versicherung abgeschlossen ist die Versicherungsdauer für eine Fahrerschutzversicherung analog zu der Hauptversicherung. Diese läuft im Regelfall ebenfalls zwölf Monate und beginnt üblicherweise am 1. Januar.
Erfolgt ein unterjähriger Versicherungsabschluss aufgrund eines Autokaufs reduziert sich der Versicherungszeitraum bis zu dem Jahresletzten, sodass die nächste Periode ab dem 1. Januar startet.
Wird keine Kündigung von einem Vertragsbeteiligten ausgesprochen, verlängert sich die Fahrerschutzversicherung automatisch um eine weitere Versicherungsperiode von im Regelfall einem Jahr.
Bei der Fahrerschutzversicherung ist in Bezug auf eine rechtzeitige Kündigung analog zu der Kfz-Versicherung der 30. November zu beachten.
Da die Versicherung im Regelfall zum Jahresersten startet und eine Frist von einem Monat bindend ist, muss die ordentliche Kündigung bis zu dem letzten Tag im November bei dem Versicherer eingegangen sein (das heißt noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist), damit keine weitere Versicherungsperiode von einem Jahr beginnt.
Die für den eigenen Vertrag geltende Kündigungsfrist und Laufzeit finden sich auch entweder auf der Versicherungspolice oder falls dort nicht definiert in den Versicherungsbedingungen. Maximal könnte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine Erstlaufzeit von 3 Jahren vereinbart sein. Eine Verlängerung erfolgt höchstens um eine weiteres Jahr.
Widerruf bei neueren Verträgen Nach §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann die Fahrerschutzversicherung mit einer Frist von vierzehn Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen werden.
Tipp: Die Widerrufsfrist beginnt erst wenn der die vollständigen Versicherungsunterlagen erhalten hat und ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Bei unvollständigen Unterlagen oder fehlerhaften Informationen kann daher in vielen Fällen noch nach sehr langer Zeit der Vertrag widerrufen werden.
Durch ein Widerruf der Fahrerschutzversicherung gilt der Vertrag als nicht zustandekommen und bereits gezahlte Beiträge werden dem Kunde erstattet. Falls bei Vertragsabschluss einem sofortigen Beginn zugestimmt wurde kann es jedoch sein, dass dem Kunden anteilig für den bereits abgelaufenen Zeitraum etwas in Rechnung gestellt wird.
Zur Wahrung der Frist von zwei Wochen ist es ausreichend, dass der Widerruf fristgemäß verschickt wurde. Im Gegensatz zu der ordentlichen Kündigung ist der fristgemäße Eingang bei der Versicherungsgesellschaft für die Wirksamkeit nicht maßgeblich.
In das Widerrufsschreiben muss eine klare Willenserklärung des Versicherungsnehmers integriert werden, aus dem der Wunsch des Widerrufs eindeutig hervor geht.
Entsprechend der Versicherungsgesellschaft kann ein Widerruf auch als E-Mail oder Fax an die entsprechende Versicherungsgesellschaft geschickt werden. Der Versand als Brief ist generell unabhängig von dem Versicherer immer möglich.
Der Widerruf sollte unabhängig von der Versandform unterzeichnet werden und am besten mit Nachweis, zum Beispiel als Einschreibe-Rückschein, übermittelt werden. Wird die digitale Übermittlung gewählt, sollte eine Sende- und Lesebestätigung bzw. eine Versandbestätigung bei einem Fax eingestellt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung ist immer dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt oder ein im Fahrerschutzversicherungsvertrag vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.
Wichtige Gründe können sein:
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Gemäß §40 des Versicherungsvertragsgesetzes kann eine Versicherung außerordentlich, innerhalb einer Frist von einem Monat, gekündigt werden, wenn folgende Szenarien auftreten:
- Erhöhung des Beitrages bei gleichbleibender Leistung
- Reduzierung der Leistung bei gleichbleibendem Beitrag.
Die Frist von einem Monat beginnt immer dann, wenn der Versicherer die Beitragserhöhung bzw. Leistungsreduzierung dem Versicherungsnehmer gegenüber schriftlich mitgeteilt hat. Auch die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Dabei ist jedoch ein Nachweis, zum Beispiel ein Vertrag über den Verkauf, einzureichen.
Diese Frist beginnt dabei mit Abschluss der Regulierung durch die Fahrerschutzversicherung oder wenn diese die Regulierung abgelehnt wird.
Sollte es zu einem Rechtsstreit mit einer dritten Partei kommt beginnt die Frist in der Regel nach Rechtskräftigkeit des Urteils erneut.
Wichtig: Ist ein Nachweis vorhanden so sollte dieser als Kopie dem Schreiben beiliegen. In jedem Fall ist bei dieser Kündigungsart der Kündigungsgrund zu nennen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung In das Kündigungsschreiben sind die Namen und vollständigen Adressen der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers zu integrieren.
Weiterhin ist das Tagesdatum sowie die eindeutige Willenserklärung über die gewünschte Kündigung zu benennen.
Die Versicherungsnummer, der gewünschte Kündigungszeitpunkt, hilfsweise der nächstmögliche Zeitpunkt, sowie die Unterschrift sind ebenfalls erforderliche Bestandteile des Schreibens.
Ergänzt werden kann zudem die Bitte um Übersendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung mit dem entsprechenden Austrittsdatum.
Die Löschung von personenbezogenen Daten und der Einzugsermächtigung können weiterhin in das Schreiben ergänzt werden.
Je nach der Versicherungsgesellschaft bzw. den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Kündigung als Brief per Post, via E-Mail oder als Fax an den Versicherer übersandt werden.
Bei einer Kündigung einer Fahrerschutzversicherung ist in jeglicher Konstellation die Schriftformerfordernis zu wahren.
Erfolgt der Versand per Post ist eine Übersendung als Einschreiben-Rückschein empfehlenswert. Somit existiert ein juristisch neutraler Nachweis des Zugangs der Kündigung bei dem Versicherer mit dem entsprechenden Datum.
Erfolgt der Versand als E-Mail ist eine Empfangs- und Lesebestätigung sinnvoll und es gilt unbedingt zu überprüfen ob einem zeitnah eine Kündigungsbestätigung geschickt wird.
Bei einem Fax sollte die Übermittlungsbestätigung aktiviert werden und der Bericht als Nachweis aufbewahrt werden.
Kündigung Fahrerschutzversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Fahrerschutzversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Fahrerschutzversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der FahrerschutzversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Fahrerschutzversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN fristwahrend zum XX.XX.20XX. ( Oder: Da ich mein Fahrzeug am XX.XX.20XX verkauft/verschrottet/verloren habe kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Fahrerschutzversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis finden Sie anbei. Oder: In Folge des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Fahrerschutzversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Oder: In Folge der Prämienerhöhung / der angekündigten Änderung der Versicherungsbedingungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Fahrerschutzversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN außerordentlich zum Änderungstermin. ) Die Versicherungsnummer lautet FSV12345. Hilfsweise kündige ich hiermit den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten restlos zu löschen und mich wie vorgeschrieben über die erfolgte Löschung schriftlich zu unterrichten. Ich verweise dabei auf die DSGVO.) Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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