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Kündigung bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt
Die Hilfsorganisation kann durch Spenden, eine Fördermitgliedschaft, eine Mitgliedschaft oder auch durch ein Praktikum unterstützt werden.
Im Folgenden wird erklärt wie und wann das Spenden, eine Fördermitgliedschaft, eine volle Mitgliedschaft oder auch ein Praktikum bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt (ASW) gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.
Kündigungsfrist Spenden und Fördermitgliedschaften oder andere kontinuierliche finanzielle Zuwendungen an die Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt lassen sich jederzeit beenden, da diese finanziellen Transfers rechtlich als Schenkungen betrachtet werden, da keine Gegenleistung vereinbart wurde (siehe auch §516 Abs. 1 BGB).
Bei einer regelmäßigen Überweisung per Dauerauftrag kann der Auftrag direkt bei der eigenen Bank widerrufen werden. Am besten wird der Verein auch kurz über die Einstellung des Zahlungen informiert.
Anmerkung: Sollte die Zahlung per Lastschriftverfahren erfolgen endet das Spenden erst mit dem Eingang des Kündigungsschreibens bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt.
In der Regel ist es nicht möglich, bereits überwiesene Spendengelder zurückzufordern. Eine Ausnahme bilden jedoch Zahlungen, die per Lastschrift getätigt wurden: Innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen kann man bei seiner Bank eine Rückbuchung initiieren.
Für diejenigen, die ein echtes Mitglied beim Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt sind, sieht die Satzung vor, dass die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich beendet werden kann ohne, dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Für die Kündigung eines Praktikums bei der ASW finden sich hier weitere Informationen und ein Musterschreiben.
Widerruf bei neueren Verträgen Zuwendungen, wie Spenden oder auch Fördermitgliedschaften bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt unterliegen nicht dem gesetzlichen Rücktrittsrecht da dieses für freiwillige Gaben nicht vorgesehen ist.
Das bedeutet, dass einmal getätigte Spenden nicht rückgängig gemacht werden können. Es kann jedoch sinnvoll sein Anliegen darzulegen und um eine Erstattung zu bitten.
Hinweis: Sollte die Zahlung per Lastschrift erfolgt sein besteht die Möglichkeit die Einziehung innerhalb von acht Wochen durch die eigene Bank rückgängig zu machen.
In Bezug auf eine Vereinsmitgliedschaft bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt gilt ebenfalls, dass kein Widerrufsrecht besteht.
Es ist daher der Regel ist eine ordentliche Kündigung erforderlich.
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann eine Spende möglicherweise durch eine sogenannte Anfechtung zurückgefordert werden, zum Beispiel bei einem nachweisbaren Irrtum oder falls der Spender zur Spende genötigt wurde.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung und weitere Möglichkeiten Die Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt gestattet es ihren Unterstützern, Spenden, Fördermitgliedschaften oder auch die Vereinsmitgliedschaft jederzeit und ohne Bindung an eine Kündigungsfrist zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist hierfür nicht notwendig.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bereits entrichtete Beiträge und Spenden nicht rückerstattet werden müssen, daher sollte möglichst schnell gekündigt werden.
Unter gewissen Bedingungen kann es vorkommen, dass Spenden- oder andere Zahlungen aufgrund einer Anfechtung zurückgefordert werden können. Dies tritt ein, wenn die Umstände der Anfechtung die Kriterien des §119 oder §120 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechen.
Dies kann der Fall sein, wenn der Spender unter Zwang oder durch Täuschung über wesentliche Punkte der Spende zur Abgabe einer Spende bewegt wurde. In solchen Situationen ist oftmals eine Anfechtung der Spende möglich.
Weitere Details zur Anfechtung von Spenden und anderen Verträgen finden Sie auf unserer Informationsseite: Anfechtung eines Vertrages statt Kündigung
Darüber hinaus kann eine Spende, die vor einer Insolvenz geleistet wurde, unter bestimmten Umständen nach §129 der Insolvenzordnung (InsO) angefochten werden, insbesondere wenn die Gläubigerinteressen durch die Spende erheblich beeinträchtigt würden, wie es in den Paragraphen §130 bis §146 InsO beschrieben ist.
Die Mitgliedschaft in der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt endet nicht nur durch Kündigung, sondern auch durch den Tod des Mitglieds, den Verlust der Rechtsfähigkeit oder durch einen Ausschluss aus dem Verein.
Ein sofortiger Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand erfolgen, sollte das Mitglied gegen die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise verstoßen haben. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann bei der Mitgliederversammlung Widerspruch einlegen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Beim Verfassen eines Kündigungsschreibens für die Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt sind folgende Schritte zu beachten:
- Im Schreiben sind der eigene Name und die Adresse, sowie die Adresse der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt anzugeben.
- Die Kündigungsabsicht der Spende, Fördermitgliedschaft oder Mitgliedschaft ist klar zu formulieren.
- Es empfiehlt sich die Mitglieds- oder Spendennummer für eine schnelle Identifikation beizufügen.
- Ein Vermerk zur Löschung persönlicher Daten, gemäß DSGVO, kann zusätzlich aufgenommen werden, um unerwünschte Werbung zu verhindern.
- Eine Anforderung einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung ist ratsam.
Zur Sicherstellung das ein Nachweis über den Eingang der Kündigung bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt vorhanden ist macht es Sinn das Schreiben per Einschreiben-Rückschein versendet oder als Fax mit Sendebericht gesendet werden, wobei bei letzterem der Sendebericht aufbewahrt werden muss.
Kündigungsadresse Die Adresse von Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt lautet:
ASW - Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V.
Potsdamer Straße 89
10785 Berlin
Anmerkung: Im Falle einer Spende per Überweisung kann der Auftrag einfach bei der eigenen Bank storniert werden. Dennoch ist es ratsam den Verein über die Stornierung in Kenntnis zu setzen und gleichzeitig die Löschung der personenbezogenen Daten zu beantragen.
Kündigung Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
ASW - Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. Potsdamer Straße 89 10785 Berlin |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt (ASW)Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben kündige ich meinen Beitrag als Spender / meine Fördermitgliedschaft / meine Mitgliedschaft, bei der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Optional: Die Spendernummer / Mitgliedsnummer lautet: ASW1234567.) Des Weiteren bitte Sie ich darum alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen. Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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