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Kündigung bei der Deutschen Bausparkasse Badenia

 
Deutsche Bausparkasse Badenia vertreibt unter Anderem Bausparverträge, Sparverträge, Mietkautionskonten und Darlehen an.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die verschiedenen Vertragstypen von Deutsche Bausparkasse Badenia wieder gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gilt. Des Weiteren wird aufgezeigt welche Nachteile dies haben kann und welche Alternativen es gibt.

Kündigungsfrist Die Bausparkasse Badenia bietet verschiedene Tarife für Bausparverträge, Sparen allgemein und die Mietkaution an. Je nach abgeschlossenem Tarif ist dabei die Kündigungsfrist und Laufzeit unterschiedlich.

Bei den ImmoKomfort 12, 15 oder 20 Blanko Tarifen beträgt die Laufzeit 12, 15 oder 20 Jahre und der Bausparvertrag kann nach Zahlung der Abschlussgebühr jederzeit gekündigt werden. Bei ImmoKomfort 20, 25 oder 30 beträgt die Laufzeit dagegen 20, 25 oder 30 Jahre.

Hinweis: Die Rückzahlung des Bausparguthabens kann jedoch frühestens zu einem Termin von 6 Monaten, nach Eingang seiner Kündigung, verlangt werden.

Ausnahmesweise kann eine vorzeitige Rückzahlung beantragt werden. Hierfür ist jedoch ein 3%-tige Gebühr auf das Guthaben zu zahlen.

Wichtig: Bei einer Kündigung eines Bausparvertrages sollte vorher geprüft werden ob für diesen zusätzlich staatliche Förderungen bezogen wurden und ob diese bei einer Kündigung vor dem Laufzeitende zurück zu zahlen sind.

Die Sparkonten laufen auf unbefristete Zeit und können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.

Tipp: Monatlich kann bei den meisten Sparverträgen bis 2000€ abgehoben werden ohne das zusätzliche Zinsen fällig werden. Je nach Vertrag ist es auch möglich mehr abzuheben, dann ist jedoch mit einer Zusatzgebühr zu rechnen.

Das Mietkaution-Sparkonto läuft ebenfalls auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wenn der Vermieter kündigt wird zuerst der Kontoinhaber benachrichtigt bevor eine Auszahlung erfolgt.

Bei Darlehnsverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen und die im Vertrag vereinbarten Fristen und Laufzeiten. Es kann sein, dass bei einer Kündigung vor dem Ende der Laufzeit neben dem geliehenen Betrag dennoch der gesamte Zins zuzahlen ist.

»Mehr zu den Regelungen bei Darlehen

Hinweis: Das Kündigungsschreiben muss noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist bei Deutsche Bausparkasse Badenia ankommen um rechtzeitig zu sein. Der Absendetermin zählt also nicht.

Auch die Bausparkasse kann kündigen und zwar wenn das Bausparguthaben die Bausparsumme erreicht hat, dann kann die Bausparkasse den Bausparvertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Widerruf bei neueren Verträgen Ein Bausparvertrag oder ein Darlehen kann, sofern der Vertrag von einer Privatperson abgeschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden.

Tipp: Bei fehlerhaften Verträgen oder nicht vorhandener Widerrufsbelehrung kann in vielen Fällen deutlich später widerrufen werden, da die 14-tägige Frist in diesen Fällen beginnt.

Durch den Widerruf wird der Vertrag als nichtig erachtet und es sind höchstens für unvermeidliche bereits entstandene Kosten zu zahlen.

Wichtig: Sollte für den Bausparvertrag eine Abschlussgebühr gezahlt worden sein, muss diese von der Bausparkasse, dann erstattet werden.

Um den Widerruf rechtzeitig zu erklären genügt es das Widerrufsschreiben innerhalb der 14-tägigen Frist abzusenden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass der rechtzeitige Versand dokumentiert wird, um ihn gegebenenfalls nachweisen zu können. Zum Beispiel durch ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Alternative 1: Umschichtung und Übertragung Soll der Bausparvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden und wurden bei diesem staatliche Förderungen genutzt, ist es ratsam, im Vorfeld zu prüfen ob diese Zuwendungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung zurückgezahlt werden müssen.

Es besteht jedoch meist die Möglichkeit, das Bausparguthaben auf einen Altersvorsorgevertrag derselben Bausparkasse oder eines anderen Unternehmens zu übertragen, ohne dass es zu einem Verlust der staatlichen Förderung kommt (Siehe auch §1 Abs. 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, kurz: AltZertG)

Es kann stattdessen jedoch auch eine Auszahlung des Bausparguthabens für den Zweck eines Altersvorsorge-Eigenheimbeitrags gemäß §92a des Einkommensteuergesetzes beantragt werden.

Alternative 2: Ruhen lassen statt kündigen Sttat den Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen können die Zahlungen, auf Antrag, meist auch für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden. Falls die Bausparkasse zustimmt hat dies den Vorteile, dass die Prämienzahlungen und die Abschlussgebühren nicht verloren gehen.

Eine weitere Alternative ist es den Bausparvertrag rein mit vermögenswirksamen Leistungen (VWL) weiter zu besparen um die jährliche Wohnungsbauprämie zukünftig weiterhin gewährt zu bekommen.



Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung des Vertrages mit der Bausparkasse ist immer dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für einen der Vertragspartner unzumutbar macht.

Bei Bedingungsänderungen, zum Beispiel Preiserhöhungen oder einer Reduzierungen der vereinbarten Leistungen muss der Kunde meist vorher informiert werden. Falls einem elektronischen Versand zugestimmt wurde reicht es dabei jedoch aus, wenn die Informationen ungelesen im E-Mail-Account liegen.

Je nach Vertragsart wird der Kunde dabei 1-2 Monate vorher informiert und muss zum Änderungstermin oder in manchen Fällen innerhalb von 2 Monaten widersprechen damit die alten Bedingungen weiterhin gelten. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Bausparkasse daraufhin einen Weg findet von sich aus außerordentlich zu kündigen.

Generell gilt nachteilige Änderungen müssen nicht akzeptiert werden, sofern diese nicht durch Gesetzesänderungen verursacht wurden. Je nach Summe und Vertrag kann es jedoch sinnvoll sein zu überprüfen ob auch eine andere Maßnahme, wie zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung möglich und sinnvoll ist.

Ein Bausparvertrag kann ferner vom Sparer zum Beispiel meist vorzeitig gekündigt werden, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Bei Zuteilungsreife, also dann wenn das angesparte Guthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, kann vom Kunde gekündigt werden.

    Wenn das Bausparguthaben die Bausparsumme erreicht hat, kann auch die Bausparkasse den Bausparvertrag, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, kündigen.
  • Wenn der Bausparer eine Immobilie erwirbt oder baut und das Bausparguthaben zur Finanzierung benötigt, kann er den Vertrag vorzeitig kündigen.
  • Im Falle des Todes des Bausparers kann der Bausparvertrag von den Erben vorzeitig gekündigt werden, dabei ist als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen und die Kündigung sollte zeitnah ausgesprochen werden.
  • Falls der Bausparer 12 Regelsparbeiträge (unter Anrechnung von Sonderzahlungen) nicht gezahlt hat und er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als zwei Monate nicht nachgekommen ist, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag binnen einer Frist von 3 Monaten kündigen.
  • Auch wenn die Bausparkasse zur Gewährung eines Bauspardarlehens nicht mehr verpflichtet ist darf sie den Bausparvertrag mit einer Frist von drei Monaten außerordentliche kündigen.

Wichtig: Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags, sofern der Grund nicht von der Bausparkasse verursacht wurde, in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, welche die Kosten der Bausparkasse für die vorzeitige Auflösung des Vertrags ausgleichen soll.

Darüber hinaus muss bei einer vorzeitigen Beendigung des Bausparvertrages im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund angegeben werden.

Tipp: Oben auf dieser Seite kann nach weiteren Kündigungsmöglichkeiten für weitere Vertragstypen, wie zum Beispiel Darlehn, Sparverträgen oder Konten, gesucht werden

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Kündigungsschreibens sind folgende Informationen unerlässlich:

  • Datum und Ort.
  • Vor- und Nachname und die eigenen Wohnanschrift.
  • Adresse und Name der Bausparkasse.
  • Der Kündigungswille muss klar erkennbar sein.
  • Auch sollte das Kündigungsdatum angegeben werden. Dieses kann aus den Vertragsunterlagen oder Rechnungen entnommen oder beim Kundenservice erfragt werden.

    Alternativ kann auch die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" verwendet werden, um die Deutsche Bausparkasse Badenia zu beauftragen, den Termin zu berechnen.
  • Wichtig ist auch die genaue Bezeichnung des zu kündigenden Vertrages oder Kontos, inklusive der Vertrags- oder Mitgliedsnummer sofern diese zur Hand ist.
  • Darüber hinaus sollte angegeben werden wohin das Bausparguthaben zu zahlen ist.
  • Durch die Regelungen der DSGVO besteht das Recht eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern. Dies verhindert in der Regel auch unerwünschte Rückwerbeversuche.
  • Es macht ferner auch Sinn um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Die postalische Zusendung des Kündigungsschreibens an die Deutsche Bausparkasse Badenia kann per Einschreiben-Rückschein erfolgen um ein Nachweis zu haben. Bei einer Kündigung per Fax ist der Sendebericht aufzubewahren.

Kündigungsadresse Die Postanschrift von Deutsche Bausparkasse Badenia lautet:

Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Badeniaplatz 1
76189 Karlsruhe

Kündigung Deutsche Bausparkasse Badenia Muster


»Einfach mit dem Kündigunggenerator, für die Kündigung bei Deutsche Bausparkasse Badenia, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Deutsche Bausparkasse Badenia Muster:
ORT, den XX.XX.20XX
Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Badeniaplatz 1
76189 Karlsruhe
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei der Deutsche Bausparkasse Badenia


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Bausparvertrag / Darlehen / Mietkautionskonto / Sparvertrag bei Deutsche Bausparkasse Badenia, mit der Vertragsnummer W123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Das Bausparguthaben überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:

XYZ Bank AG
Kontoinhaber: Martha Mustermann
IBAN : DEXXXXXXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXXX
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über den Abschluss, dieser Löschung, zu unterrichten.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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