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Kündigung bei der EnergieVersorgung Deutschland (EVD)
Im Folgenden wird genauer erklärt wie bei der Kündigung der verschiedenen EVD Gas- und Stromtarife vorzugehen ist und wann gekündigt werden kann.
Kündigungsfrist Bei Tarifen mit Grundversorgung, sowohl bei Strom- als auch bei den Gastarifen, gibt es keine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich, wie in §20 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und §20 Abs. 1 Satz 1 GasGVV festgelegt.
Andere Strom- und Gastarife können eine Erstlaufzeit von 1 bis 2 Jahren haben, wobei die Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende beträgt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat beendet werden.
Sonderfall: Wenn der Vertrag vor März 2022 abgeschlossen wurde, kann sich die Laufzeit automatisch um bis zu 1 Jahr verlängern und eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten in den AGB festgelegt sein.
Wichtig: Es ist wichtig zu beachten, dass das Kündigungsschreiben nur rechtzeitig wirksam wird, wenn es der EnergieVersorgung Deutschland zugeht und vor Ablauf der Kündigungsfrist eintrifft. Daher sollte das Schreiben möglichst frühzeitig verschickt werden. Falls das Schreiben an einem Wochenende oder Feiertag eintrifft gilt es erst am folgenden Werktag als zugegangen.
Widerruf bei neueren Verträgen Ein im Internet, telefonisch, persönlich oder per E-Mail als Privatperson abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Dies ist durch das Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§312b ff. (Fernabsatzgesetz), geregelt.
Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt der Strom- oder Gasvertrag als nicht abgeschlossen. Sollte ein vorzeitiger Beginn vereinbart worden sein, ist eine anteilige Zahlung für die bereits in Anspruch genommenen Leistungenen zu zahlen.
Der Widerruf muss dabei spätestens am letzten Tag der 14-tägigen Frist verschickt werden. Es ist wichtig, dass der rechtzeitige Widerruf auf Nachfrage auch nachgewiesen werden kann, zum Beispiel durch ein Versand per Einschreiben-Rückschein oder als Fax mit Sendebericht (Bericht ist als Nachweis aufzubewahren).
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Zutreffen von bestimmten Umständen oder wenn ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann ist es möglich den EVD Strom- oder Gasvertrag vor seinem regulären Ablaufdatum und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.
Eins solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet oder falls keine Frist einzuhalten ist auch als fristlose Kündigung.
Im Folgenden sind die wesentlichen Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung aufgeführt:
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Im Falle einer Preiserhöhung oder einer Vertragsveränderung muss das Unternehmen den Kunden vor Ablauf der Abrechnungsperiode über die bevorstehenden Änderungen informieren und der Kunde kann anschließend fristlos zum Änderungstermin kündigen (siehe auch §41 Abs. 5 EnWG). Der Kunde wird dabei im Regelfall mindestens 4 Wochen vorher informiert.
Ausnahme: Wenn sich die Preise aufgrund von Steueränderungen, zum Beispiel an der Mehrwertsteuer, ändern besteht kein Sonderkündigungsrecht und der Kunde muss nicht vorher informiert werden. -
Wenn sich der Wohnort ändert, können Energielieferverträgen (siehe §41b Abs. 5 EnWG) mit einer außerordentlichen Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden. Bei Grundversorgungstarifen sind nur 2 Wochen als Frist einzuhalten.
Als Nachweis ist es empfehlenswert, eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnsitzes, zusammen mit der Kündigung zu verschicken. -
Wenn die vereinbarten Leistungen vom EVD nicht oder durchweg nicht richtig erbracht werden sollten, ist das Unternehmen schriftlich zu ermahnen.
Im Mahnschreiben ist auch eine ausreichende Frist zur Verbesserung zu setzen und darauf hinzuweisen, dass ansonsten eine fristlose Kündigung erfolgt.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
Wichtig: Bei einer Kündigung vor dem normalen Vertragsende muss der Grund für die Kündigung im Schreiben mitgeteilt werden und falls es einen Nachweis gibt sollte eine Kopie davon beigelegt werden.
Tipp: Für weitere detaillierte Informationen über die verschiedenen Beendigungsmöglichkeiten für speziellere Verträge kann oben auf dieser Seite gesucht werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und sollte mindestens die folgenden Informationen beinhalten:
- Aktueller Ort und das Datum
- Name und Anschrift sowohl der EnergieVersorgung Deutschland und auch des Kunden.
- Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Kündigung handelt. Sollten mehrere Verträge mit dem Anbieter bestehen, muss unbedingt der genaue Vertrag benannt werden.
- Ein Beendigungstermin muss angegeben werden oder der Anbieter wird gebeten den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
- Falls der Vertrag außerordentlich oder fristlos gekündigt wird muss auch der Kündigungsgrund genannt werden. Eventuelle Nachweise sollten in Kopie beigefügt werden.
- Um die eigenen Daten zu schützen und unerwünschte Rückwerbeversuche zu vermeiden kann zusammen mit der Kündigung auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden.
Tipp: Die EnergieVersorgung Deutschland ist bei Energielieferverträgen, nach § 41b Abs. 1 S. 2 EnWG, verpflichtet, das Eintreffen der Kündigungserklärung und die Kündigung des Vertrags innerhalb von einer Woche zu bestätigen.
In diesem Bestätigungsschreiben muss das Datum des Vertragsendes genau genannt werden. Sollte diese Bestätigung beim Kunden nicht eintreffen, ist die Kündigung dennoch wirksam.
Um einen Nachweis zu haben sollte der Versand am besten auf einem möglichst sicheren Weg erfolgen, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht (der Bericht ist als Nachweis aufzubewahren).
Kündigungsadresse Die Kündigung des Strom- oder Gasvertrages ist an folgende Adresse zu richten:
EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Mittelstraße 11-13
40789 Monheim am Rhein
Fax: 0800 70 850 20
Kündigung EnergieVersorgung Deutschland Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der EnergieVersorgung Deutschland, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben EnergieVersorgung Deutschland Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH Mittelstraße 11-13 40789 Monheim am Rhein |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung bei der EnergieVersorgung DeutschlandSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME Strom-/Gasvertrag bei der EnergieVersorgung Deutschland fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder wenn zutreffend: Infolge der angekündigten Preiserhöhung / den angekündigten Bedingungsänderungen kündige ich hiermit, den VERTRAGSNAME Strom-/Gasvertrag bei der EnergieVersorgung Deutschland, außerordentlich zum Änderungstermin. Sofern zutreffend: Auf mein Grund meines Umzuges nach XY und da sie dort nicht / nicht zu den bisherigen Konditionen liefern können kündige ich den VERTRAGSNAME Strom-/Gasvertrag bei der EnergieVersorgung Deutschland, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden sie als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes. Oder: Wie Ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da Sie auch bis nach Fristablauf keine Verbesserung vorgenommen haben kündigen ich hiermit den VERTRAGSNAME Strom-/Gasvertrag, bei der EnergieVersorgung Deutschland, fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Die Vertragsnummer lautet: EV1234567. Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen.) Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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