Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der Kindernothilfe

 
Die Kindernothilfe ist ein eingetragener Verein der Kindern hilft, welche sich in schwierigen Lebenssituationen befinden unter Anderem durch die Verbesserung oder generell den Zugang zu Bildung, die Schaffung fairer Alltagsbedingungen und die Organisation von Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Arbeit der Kindernothilfe kann durch Spenden, durch eine sogenannte Patenschaft, ehrenamtliche Tätigkeiten oder auch eine Mitgliedschaft unterstützt werden.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Dauerspende, Patenschaft, ehrenamtliche Tätigkeit oder Mitgliedschaft bei Kindernothilfe gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Regelmäßige Spenden, der Projektpatenschaft und der Kinderpatenschaft der Kindernothilfe handelt es sich um Schenkungen, die jederzeit gekündigt werden können, da sich um freiwillige Leistungen ohne vereinbarte Gegenleistung handelt (auch als Schenkung bezeichnet, siehe §516 Abs. 1 BGB). Es ist also in diesen Fällen keinerlei Kündigungsfrist oder Laufzeit einzuhalten.

Falls der Spender per Lastschrift gespendet hat, werden die Abbuchungen jedoch erst mit dem Eingang der Kündigung bei Kindernothilfe e.V. eingestellt. Sollte der Spender per Überweisung gespendet haben muss die Lastschrift bei der eigenen Bank gekündigt werden und dann ist das Spenden beendet.

Eine Rückerstattung bereits geleisteter Spenden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann vom Verein nur in Ausnahmefällen gewährt werden.

Tipp: Im Falle einer Lastschrift kann der Spender innerhalb von 8 Wochen bei seiner Bank eine Rückbuchung beauftragen.

Im Falle einer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Kindernothilfe kann sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach §671 BGB, ebenfalls jederzeit fristlos gekündigt werden. Sicherheitshalber ist jedoch nachzushcauen was niedergeschrieben wurde und es sollte bedacht werden, dass es für die Organisation möglicherweise sehr schwer ist kurzfristig einen Ersatz zu finden.

»Mehr zu richtigen Kündigung eines Ehrenamtes

Eine Mitgliedschaft in der Kindernothilfe ist an die Vereinssatzung gebunden (siehe auch §39 BGB). In der Vereinssatzung ist jedoch keine Laufzeit oder Kündigungsfrist festgelegt. Daher kann derzeit jederzeit gekündigt werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge müssen jedoch nicht erstattet werden.

Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Verträge, in denen gegenseitige Leistungen vereinbart wurden. Dies ist jedoch weder bei den Spenden noch bei den Patenschaften der Fall. Auch bei der Vereinsmitgliedschaft oder dem Ehrenamt besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Es ist jedoch zu hoffen, dass der Verein aus Kulanz und aufgrund der persönlichen Situation des Spenders oder Mitgliedes eine Rückerstattung gewährt, wenn höflich darum gebeten wird. Es ist in einem solchen Fall also wichtig, dass man den Verein gut über die persönliche Situation informiert.

Tipp: Eine Spende die per Lastschrift gezahlt wurde kann innerhalb von 8 Wochen beim eigenen Kreditinstitut zurückgebucht werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung und weitere Möglichkeiten Die Mitgliedschaft, Patenschaften und Dauerspenden können jederzeit ordentlich beendet werden und daher ohne dass eine außerordentliche Kündigung erforderlich ist.

In besonderen Fällen können Spender jedoch ihre Spenden, oder andere Zahlungen, zurückfordern, wenn sie sich über die Inhalte der Spende geirrt haben, irrtümlich einen Fehler bei der Abgabe der Spende gemacht haben oder unter Zwang oder Druck gehandelt haben. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Umstände die Anforderungen des § 119 oder § 120 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllen.

»Mehr zur Anfechtung von Spenden und anderen Verträgen

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt die Rechtsfolgen der Insolvenz, also der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. §130 InsO regelt, dass die vor einer Insolvenz getätigte Spenden nach §§ 129 bis 146 InsO angefochten und eingezogen werden können, falls die bereits gezahlten Spenden die Gläubiger erheblich beeinträchtigen.

Die Mitgliedschaft in der Kindernothilfe endet beim Tod des Mitgliedes, oder wenn mehr als 2 Jahre keine Mitgliedsbeiträge gezahlt wurden, automatisch.

Der Verein ferner auch das Mitglied ausschließen, wenn dieses dem Zweck oder dem Ansehen des Vereins schadet. Das Mitglied hat dann jedoch das Recht auf eine Stellungnahme und eine schriftliche Erklärung der Ausschlussgründe.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung sollte das Schreiben an Kindernothilfe mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Den Namen und die Adresse des Spenders, sowie von Kindernothilfe.
  • Es ist wichtig, dass die Kündigung der Dauerspende, Patenschaft, des Ehrenamtes oder der Mitgliedschaft eindeutig und unmissverständlich ausgedrückt wird.
  • Falls zur Hand ist es ferner sinnvoll die Mitglieds-, Paten- oder Spendernummer anzugeben.
  • Zusammen mit der Kündigung kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gefordert werden. Wenn die Daten gelöscht werden können dadruch meist auch späteren Rückwerbeversuche verhindert werden.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten um einen weiteren Nachweis zu erhalten.

Die Kündigung kann nur wirksam werden, wenn sie bei der Kindernothilfe ankommt wird. Um sicherzustellen, dass die Kündigung nachweisbar zugeht ist, kann sie per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebestätigung verschickt werden.

Kündigungsadresse Das Kündigungsschreiben kann an folgende Adresse geschickt werden:

Kindernothilfe e.V.
Düsseldorfer Landstraße 180
47249 Duisburg

Fax: 0203 / 778 9 118

Kündigung Kindernothilfe Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Kindernothilfe, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Kindernothilfe Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Kindernothilfe e.V.
Düsseldorfer Landstraße 180
47249 Duisburg
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei der Kindernothilfe


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Spenden / meine Patenschaft / mein Ehrenamt / meine Mitgliedschaft bei der Kindernothilfe mit sofortiger Wirkung.

Die Patennummer/Spendernummer/Mitgliedsnummer lautet: KN1234567.

Hilfsweise kündige ich die Spenden / Patenschaft / mein Ehrenamt / Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen, sowie den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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