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Kündigung bei einem Fußballverein der zum DFB gehört
»Mehr zur Kündigung des Fußballvereins wenn dieser kein Mitglied ist
Im Folgenden wird darauf eingegangen was es zu beachten gilt, wenn der Verein ein Mitglied vom DFB ist.
Kündigungsfristen und Laufzeit Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nachdem ob der Verein ein reiner Freizeitverein ist oder ein Mitglied des Deutschen Fußballbundes (DFB).
Handelt es sich um einen Freizeit-Fußballverein, beträgt Kündigungsfrist oftmals vier Wochen zum Ablauf des Vereinsjahres oder der Saison.
In der Regel sind die Statuten des Vereins maßgeblich für die Frist bei einer Kündigung, denn das Bundesvereinsrecht erlaubt einen gewissen Spielraum. Mitunter können Kündigungsfristen von bis zu sechs Monaten vereinbart sein.
Bei der Kündigung des Vereins muss zwischen einem Wechsel des Vereins und der Kündigung der Mitgliedschaft, ohne dass man zu einem neuen Verein wechselt, unterschieden werden. Nach den Regeln des DFB gibt es im Jahr zwei Zeiträume, auch Transferperioden genannt, innerhalb welchen in ein anderen Verein gewechselt werden kann (mehr dazu im ).
Weiter kommt es bei der Kündigung darauf an ob es sich um eine einfache Vereinsmitgliedschaft handelt oder ob ein Spielvertrag unterschrieben wurde.
Wurde kein Vertrag unterschrieben so sind meist die Statuten des Vereins maßgeblich für die Kündigungsfrist, sofern nicht in ein anderen Verein gewechselt wird der Mitglied beim DFB ist.
Das Bundesvereinsrecht erlaubt den Vereinen einen gewissen Spielraum. Die Kündigungsfristen sind üblicherweise zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Es kann aber auch eine Frist von 6 Monaten bis hin zu 2 Jahren (Wo bei dies eventuell vor Gericht als unzulässig angesehen würde) vorgeschrieben sein.
Die Frist wird dabei entweder zum Jahresende, Saisonende oder zum Quartalsende gezählt. Es kann auch eine Mindestmitgliedschaftsdauer vereinbart sein, z.B. 18 Monate, dann kann erst nach diesem Zeitraum gekündigt werden.
Hinweis: Da die Vereine selber die Fristen festlegen können muss in der Vereinssatzung nachgelesen werden. Fristen von mehr als 3 Monaten zum Jahresende kommen jedoch nur selten vor.
Sollte der Verein zustimmen kann jedoch auch der Vertrag vor dem Laufzeitende und mit einer kürzeren Kündigungsfrist beendet werden (auch Auflösung des Vertrages genannt).
Ausnahme: Wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt, besteht nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), ein Anspruch auf eine vorzeitige bzw. außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft. Mehr zu denkbaren Gründen weiter unten.
Kündigungsfrist und Laufzeit bei Spielerverträgen Wer ein Spielervertrag unterschrieben kann diesen in der Regel nicht vor dem Ende kündigen, da es sich um ein befristeten Vertrag handelt. Üblicherweise ist die Laufzeit dabei, nach §22 der DFB-Spielordnung, mindestens 1 Jahr. Ist der Vertrag über mehr als 2 Jahre vereinbart so muss der Verein ein stichhaltigen Grund haben.
Es sollte in diesem Fall sicherheitshalber sobald bekannt ist, dass nach der Vertragsdauer nicht weitergespielt werden soll, der Verein schriftlich informiert werden, dass nicht weitergespielt wird. Tipp: Spieler und Verein können sich aber auf eine Auflösung des Vertrages verständigen, sofern beide Parteien zustimmen. Durch eine Auflösung kann der Vertrag zu jedem Termin beendet werden.
Fristlose und außerordentliche Kündigung Nach §626 BGB kann, die Mitgliedschaft, bei Vorliegen bestimmter Umstände auch frühzeitig beendet werden und zwar dann, wenn ein ausreichender Grund vorliegt.
Eine solche Kündigung wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sofern der Grund ausreicht, dass dabei keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss kann die Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet werden.
Denkbare Gründe um bei einem Fußballverein vorzeitig zu kündigen:
- Im Fall einer chronische Erkrankung, welche das Spielen unmöglich macht ist in der Regel von der Vereinssatzung her
- Bei gravierenden Verfehlungen des Vereins ist theoretisch auch eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft denkbar, jedoch muss das Mitglied, sofern der Verein die Kündigung ablehnt, den Sachverhalt beweisen können. Sollten die Probleme mit dem Verein nur kleinerer Natur sein so ist im Vorfelde eine Abmahnung unumgänglich.
- Bei Handgreiflichkeiten des Trainers oder ähnlichem ist eine fristlose Kündigung möglich, jedoch ist wichtig Zeugen oder Beweise zu haben, die den Vorfall belegen können, für den Fall, dass der Verein einem nicht glaubt.
- Bei einem Umzug kommt es auf die Vereinssatzung und die Kulanz des Vereins an. Daher sollte versucht werden vorzeitig zu kündigen und dabei am besten erklärt werde warum Umgezogen wird.
Tipp: Es lohnt sich oft in der Vereinssatzung nachzuprüfen ob für bestimmte Umstände (z.B. Arbeitslos, Umzug etc.) ein Sonderkündigungsrecht gilt.
Wichtig: Soll die Mitgliedschaft frühzeitig beendet werden so ist im Kündigungsschreiben der Grund anzugeben und falls Nachweise vorhanden sind, so sollten diese in Kopie beiliegen. Auch ist es dringend zu empfehlen zusätzlich hilfsweise zum nächstmöglichen Termin zu kündigen um abzusichern, dass auch gekündigt ist, falls die gewünschte außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft kein Erfolg hat.
Auch der Fußballverein hat das Recht auf Grund eines wichtigen Grundes zu kündigen. Zum Beispiel wenn die Mannschaft absteigt, bei nachweislich mangelnder Eignung oder wiederholtem Fehlverhalten des Spielers.
Regelungen bei einem Vereinswechsel Laut dem DFB läuft die Transferperiode 1 vom 1. Juli bis zum 31. August und die 2te Transferperiode beginnt am ersten und endet am 31. Januar.
Üblicherweise wird nur in diesem Zeitraum gewechselt. Es kann jedoch, sofern beide Vereine zustimmen auch zu einem anderen Termin gewechselt werden.
Frist bei einem Wechsel: Die Abmeldung muss dabei, im Sommer, 2 Monate, also bis zum 30. Juni beim Verein ankommen (Es gilt der Poststempel). In der Winterperiode muss ein Wechsel bis zum 31. Dezember durchgeführt werden.
Ausnahme: Wurde ein Vertrag als Berufsspieler unterschrieben kann bis zum 31. August gewechselt werden.
Ausbildungsentschädigung bei einem Wechsel : Wird in der ersten Transferperiode (also im Sommer) gewechselt wird oft Ausbildungsentschädigung fällig.
Diese Entschädigung beträgt bis zu:
Oberliga (5. Liga) | 2500€ (Männer) |
6. Liga | 1500€ |
7. Liga | 750€ |
>8. Liga | 500€ |
in allen Kreisligen darunter | 250€ |
Berechnung Falls in eine höhere Liga gewechselt wird ist für diese die Entschädigung zu zahlen. Wird dagegen in eine niedrigere gewechselt wird ein Mittelwert aus beiden Ligen berechnet.
Ausnahmen: Falls nur eine Saison im Verein gespielt wurde so reduziert sich die Entschädigung um 50%.
Wurde zuvor Amateurfußballer gespielt und nun wird ein Vertrag als Berufsspieler unterzeichnet, dann ist nichts zu zahlen. Ebenso entfällt die Entschädigung sofern der Spieler mindestens ein halbes Jahr lang kein Spiel mehr gespielt hat.
Manche Vereine verlangen auch geringere Beträge.
Ausweg: Zweitspielrecht Liegt der Heimatsort und der Arbeits- oder Studienort weit entfernt (mindestens mehr als 100 Kilometer) besteht ein Zweitspielrecht, welches erlaubt, dass zusätzlich bei einem weiteren Fußballverein gespielt werden kann. Jedoch sind beim Zweitverein nur Spiele bis auf Kreisebene erlaubt.
Sonderrecht bei Abmeldung von Kindern und Jugendlichen
Jugendliche und Kinder dürfen laut DFB nur vom 1. bis 30. Juni abgemeldet werden. Es gibt im Vergleich zu den Erwachsenden jedoch keine Ausbildungsentschädigung, sofern unter der D-Jugend gespielt wird.
Falls die Eltern umziehen müssen kann unter Umständen eine Härtefallregelung genutzt werden.
Umzug in das Ausland Soll dauerhaft oder für eine längere Zeit in das Ausland umgezogen werden, so ist sich bei seinem deutschen Club abzumelden.
Inhalt und Form der Kündigung? Viele Vereine fordern, dass man unter Benutzung einer vom Verein vorgegebenen Vorlage kündigt. Auch wenn, ein normales Kündigungsschreiben rechtlich vermutlich vor Gericht als gültig angesehen wird, empfiehlt es sich sicherheitshalber die Vorlage zu nutzen um Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Vorlage findet sich dabei üblicherweise in der Vereinssatzung, auf der Vereinswebseite oder kann beim Verein angefordert werden.
Wichtig: Es kann sein das für bestimmte Kündigungsfälle unterschiedliche Vorlagen existieren.
Wird selber ein Schreiben verfasst, so ist darauf zu achten, dass der vollständige Name, das Datum und sofern vorhanden am besten auch die Mitgliedsnummer enthalten sind.
Falls die Mitgliedschaft außerordentlich oder fristlos gekündigt wird so ist auch der Kündigungsgrund anzugeben und vorhandene Nachweise sollten möglichst in Kopie beiliegen.
Um für ein eventuellen Rechtsstreit vorbereitet zu sein sollte empfiehlt es sich entweder per Post zu kündigen und dabei als Einschreiben-Rückschein zu verschicken, oder per Fax und den Sendebericht aufzubewahren.
Alternativ kann das Schreiben natürlich auch direkt beim Verein abgegeben werden. Dann sollte jedoch um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden oder ein geeigneter Zeuge mitgenommen werden.
Wichtig: Besteht die Vereinsmitgliedschaft seit einem Termin der vor dem 1.Oktober 2016 liegt so kann es sein, dass laut der Vereinssatzung bestimmte Kündigungswege nicht erlaubt sind. Daher sollte in einem solchen Fall dort nachgeschaut oder beim Verein nachgefragt werden
Kündigung der Fußballverein (Mitglied beim DFB) Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Fußballverein (Mitglied beim DFB), ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Fußballverein (Mitglied beim DFB) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Fussballverein Strasse + Nr. Plz. Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der VereinsmitgliedschaftSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Vereinsmitgliedschaft fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Hiermit kündige ich die Vereinsmitgliedschaft außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, da ich am XX.XX.20XX berufsbedingt nach XY umziehe. Eine Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes (in Kopie) lasse ich Ihnen, falls gewünscht, gerne zukommen sobald vorliegend. Oder falls zutreffend: Hiermit teile ich Ihnen mit das ich zum nächstmöglichen Termin zum XY-Verein wechsle. Daher kündige ich hiermit die Vereinsmitgliedschaft, bei Ihnen, auf Grund des Wechsels zum nächstmöglichen Termin. ) Die Mitgliedsnummer lautet: FV123456. Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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