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Kündigung beim Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo)
Im Folgenden wird erklärt, was bei einer Kündigung der verschiedenen Fahrkartenabonnements beim Bodo zu beachten ist.
Kündigungsfrist Die Abos sind so ferner nicht gesondert vereinbart alle Jahresabos und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht spätestens am 15ten der Monats vor dem Laufzeitende beim Anbieter vorliegt.
Beispiel: Laufzeitende 31. Mai, dann muss die Kündigung bereits am 15ten April beim Anbieter angekommen sein.
Tipp: Das Abonnement kann jedoch auch vorher gekündigt werden und zwar immer bis zum 15ten eines für das Ende des nächsten Monats. Dann muss allerdings im Fall der Abokarte, PremiumAbokarte oder Abo Mobil18 die Differenz zu einer normalen Monatskarte für alle bis zum Ende genutzten Monate nachgezahlt werden. Beim Abo Mobil63 und der Partnerkarte muss nur der Unterschied zu Monatskarten der Preisstufe 2 nachgezahlt werden.
Nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr kann das Abo wie zuvor beschrieben immer bis zum 15ten zum Ende des nachfolgenden Monats gekündigt werden ohne das nachgezahlt werden muss. Gleiches gilt falls gekündigt wird, wenn der Kunde verstorben ist.
Wichtig: Die Monatskarte muss unbedingt auch zum Kündigungsdatum abgeben werden, da ansonsten weiterhin gezahlt werden muss.
Widerruf bei neueren Verträgen Bei Fahrkartenabonnements besteht leider kein gesetzliches Widerrufsrecht, da dieses speziell für Beförderungsdienstleistungen ausgeschlossen..
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Falls ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt oder wenn ein im Vertrag oder AGBs festgelegtes Kündigungsrecht genutzt werden kann ist es möglich den Vertrag auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen ohne das etwas nachgezahlt werden muss.
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Bei einer Tariferhöhung ist der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) dazu verpflichtet etwaige Änderungen der Gebühr dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen. Falls der Kunden mit den neuen Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhöhung kündigen.
>Ausnahme: Erfolgt die Tariferhöhung nicht zum ersten eines Monats kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen in dem die Tariferhöhung in Kraft tritt. Wichtig: Bis zum 15ten des nachfolgenden Monats, gezählt ab dem Termin an dem einem Informationen über die Preiserhöhung zugestellt wurden, ist es dann möglich den Vertrag außerordentliche zu kündigen. Dabei müssen auch alle nicht genutzten Monatskarten bei der Antragsstelle eingehen, damit die Kündigung nicht ungültig ist. - Bei einer Erkrankung, welche es dem Kunden unmöglich macht die Fahrkarte zu nutzen wird vom Unternehmen, pro Krankheitstag, 1/30 des gezahlten Fahrpreises erstattet. Als Nachweis muss in diesem Fall ein ärztliches Attest oder ein Nachweis aus dem Krankenhauses vorgelegt werden. Von der zuvor genannten Erstattung wird ein Bearbeitungsentgelt und eine Überweisungsgebühr abgezogen.
Hinweis: Folge einer verspäteten Abgabe der Monatskarten (mehr als 3 Tage nach in Kraft treten der Preiserhöhung) ist, dass für jeden nachfolgenden Kalendertag 1/30 des neuen Fahrpreises zu zahlen ist.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Es empfiehlt sich die Ausweis- oder Kundennummer zur Identifikation des Vertrages im Kündigungsschreiben anzugeben. Ferner ist der Beendigungstermin zu nenne und es muss klar ersichtlich sein wer kündigt und um welchen Vertrag es sich handelt.
Um sicher zu gehen sollte die Kündigung des Vertrages, mit dem Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (Bodo), schriftlich erfolgen oder bei einer persönlichen Abgabe in der Ausgabestelle auf eine schriftliche Empfangsbestätigung bestanden werden.
Beim Postversand empfiehlt es sich das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein an den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (Bodo) zu versenden. Im Falle einer Fax-Kündigung ist der Sendebericht aufzubewahren.
Wichtig: In jedem Fall muss die Fahrkarte zum Kündigungstermin abgegeben werden um weitere Kosten zu vermeiden.
Kündigungsadresse Die Anschrift der Verkehrsunternehmen lautet:
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH
Bahnhofplatz 5
88214 Ravensburg
Fax: 0751 / 361 415 1
E-Mail: info@bodo.drzrzue
Kündigung Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH Bahnhofplatz 5 88214 Ravensburg Achtung: Auf dem erhalten Ticket und im Vertrag überprüfen ob ein anderer Anbieter genannt ist. |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meines VERTRAGSNAME-FahrkartenabonnementsSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement beim Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) zum Laufzeitende. ( Oder: hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement beim Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) zum nächstmöglichen Monatsende. Oder: auf Grund der von Ihnen angekündigten Tariferhöhung kündige ich das VERTRAGSNAME-Fahrkartenabonnement beim Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. ) (Optional: Die Kundennummer lautet B123456.) Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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