Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Tanzstudio VI-DANCE

 
VI-DANCE ist ein Studio, in dem Kurse über Poledance, Luftakrobatik, Yogan, Poledance, Gogo, ZUMBA, Barre-Concept, AntiGravity Yoga, Aerial Hoop, Aerial Silk und mehr angeboten werden. Weiters finden Sie hier speziell abgestimmte Fitnesskurse sowie Schwangerschaftskurse und Kurse mit Baby. Der Anbieter hat Studios in Dortmund, Hamm, Münster und Essen.

Es gibt verschiedene Gründe und Möglichkeiten um eine Mitgliedschaft bei VI-DANCE zu kündigen, auf die im Nachfolgenden genauer eingegangen wird.

Kündigungsfrist Sofern im eigenen Vertrag nichts abweichendes geregelt ist kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen, vor dem Laufzeitende, gekündigt werden. Es ist sich dabei an die im eigenen Vertrag vereinbarte Laufzeit, zum Beispiel 6 Wochen, 12, 13 oder 24 Monate, zu halten.

Ausnahmen: Bei einer Laufzeit von 6 Wochen oder weniger ist zum dritten Kurstermin zu kündigen. Bei Kinderkursen muss bis zum 5ten Kurstermin gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Kurs um eine weitere Laufzeit von 8 Wochen.

Wird nicht rechtzeitig gekündigt so verlängert sich die Mitgliedschaft, beziehungsweise der Kurs, um eine weitere Laufzeit, maximal jedoch um 1 Jahr.

Ausnahme: Bei 6 bis 10 Wochenabos kann es zu einer Verlängerung um 6 weitere Monate kommen.

Wichtig: Um rechtzeitig zu sein muss das Kündigungsschreiben noch vor der Kündigungsfrist beim Unternehmen ankommen. Der Poststempel gilt also nicht.

Widerruf bei neueren Verträgen Sofern die Mitgliedschaft im Fernabsatz (Online, per E-Mail, Post oder Telefon) oder an der Haustür abgeschlossen wurde gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe unter Anderem §§ 312 b ff. BGB, Fernabsatzgesetz)

Wichtig: Wurde der Vertrag in einem der Studios abgeschlossen besteht also kein Widerrufsrecht.

Wenn das Widerrufsrecht genutzt werden kann muss das Schreiben spätestens am 14ten Tag der 14-tägigen Frist verschickt werden um rechtzeitig zu sein. Anders als bei einem Kündigungsschreiben gilt also der Absendetermin.

Das Schreiben muss jedcoh auch beim Anbieter ankommen und der Kunde muss dies notfalls belegen können. Daher kann es sinnvoll sein eine sichere Versandmethode, wie ein Einschreiben-Rückschein zu nutzen.

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt die Mitgliedschaft als nicht zustande gekommen und es muss nur für bereits genutzte Leistungen gezahlt werden. Bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunde daher anteilig zu erstatten.

Eine Begründung dabei nicht angegeben werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Sofern ein ausreichend-wichtiger Grund eintritt kann die Mitgliedschaft auch vor dem vereinbarten Laufzeitende beendet werden.

Dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Wenn dabei keinerlei Frist einzuhalten ist wird oft auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Im Folgenden denkbare Gründe für eine solche Kündigung:

  • Es ist möglich, den Vertrag aus gesundheitlichen Gründen fristlos zu kündigen sofern eine weitere Nutzung des Angebot nicht möglich ist (siehe auch BGH, 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10).

    Hierbei muss ein ärztliches Attest vorgewiesen werden.

    Dies gilt zum Beispiel im Fall einer chronischen Erkrankung.
  • Wenn ein reines Frauenstudio in ein Studio für Männer und Frauen umgewandelt werden sollte.

  • Bei einer Schwangerschaft kommt es darauf an ob die teilweise Nutzung möglcih wäre und auf die Kulanz des Anbieters. Es kann daher sein, dass nur eine Ruhephase (siehe unten bei Alternativen) möglich ist.
  • Bei Problemen, auch Mängel genannt, wie Mängel an den Geräten wegen schlechter Wartung, wenn sich die Angestellten unangemessen verhalten, mehrmaligen zu hohe Abbuchungen vom Konto oder häufigeren Ausfällen und Studioschließungen muss das Tanzstudio im Regelfall zuerst schriftlich ermahnt werden.

    »Mehr zur Mahnung nicht oder Schlechtleistung


    Hinweis: Falls die Probleme nur harmlos und kleinerer Natur sind ist eine solche Kündigung jedoch wenig aussichtsreich.

    Bei schweren Fällen wie zum Beispiel: Sexueller Belästigung oder Bedrohung durch Mitarbeiter oder andere Mitglieder kann meist auf eine Abmahnung verzichtet werden.

    In jedem Fall ist jedoch darauf zu achten, dass der Kunde die Mängel auch beweisen können muss.
  • Sollten die Beiträge werden erhöht oder der Leistungsumfang verringert werden sollte diesem umgehend schriftlich widersprochen werden, denn dann gelten im Regelfall die alten Bedingungen weiterhin. Bei einer Änderung der Geschäftsbedingungen muss innerhalb von 3 Wochen widersprochen werden.

    Es ist jedoch wahrscheinlich das, in einem solchen Fall, anschließend vom Studiobetreiber außerordentlich gekündigt wird.
  • Bei einem Umzug des Studios an einen weit entfernten Ort (mindestens 30km) könnte ebenfalls fristlos gekündigt werden.
  • Bei einem Umzug des Mitgliedes an einen Ort der mehr 70km entfernt ist kann laut den AGB des Anbieters ebenfalls außerordentlich gekündigt werden.

    Dabei ist der Kündigung eine Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes und eine Abmeldebestätigung des alten Wohnortes beizufügen.
  • Alternativen: Die Mitgliedschaft kann bei Verträgen von 6 oder mehr Monaten für 4 Wochen pro Jahr pausiert werden, dies wird auch als Urlaubspause bezeichnet. Eine solche Pause ist mindestens 2 Wochen vorher anzumelden.

    Bei einer Schwangerschaft oder längeren Erkrankung oder einem Auslandsaufenthalt von 1 bis 12 Monaten kann die Mitgliedschaft ruhend gestellt werden.

    Während der Ruhephase oder der Urlaubspause ist nicht zu zahlen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich dann jedoch um den pausierten Zeitraum in die Zukunft.

Wichtig: Wird aus einem der beschrieben Gründe außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt so ist der Grund im Kündigungsschreiben zu nennen. Vorhandene Nachweise sollten in Kopie beigefügt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, dass man nicht mehr an der VI-DANCE-Mitgliedschaft festhalten will und das diese beendet wird.

Eine mögliche Formulierung wäre "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft fristgemäß zum XX.XX.20XX.". Sollte der nächstmögliche Termin nicht bekannt sein, so kann auch mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" der Anbieter gebeten werden den Zeitpunkt zu berechnen.

Wird außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt so ist der Grund zu nennen ("hiermit kündige ich die Mitgliedschaft auf Grund von...").

Üblicherweise wir im Schreiben auch um eine schriftliche Bestätigung, der Kündigung, gebeten.

Darüber hinaus kann, auf Grund der DSGVO, eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dies hilft meist auch unerwünschte Rückwerbeversuche zu verhindern.

Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen, kann jedoch per E-Mail, Fax (Sendebericht aufbewahren!) oder per Post erfolgen.

Wichtig: Zu beachten ist dabei, dass die rechtzeitige Kündigung und der Zugang des Schreibens vom Kunde nachgewiesen werden muss, sofern der Betreiber die Kündigung ablehnen oder ignorieren sollte (siehe unter Anderem §130 BGB).

Es kann daher sinnvoll sein einen Brief per Einschreiben-Rückschein zu verschicken.

Wenn das Kündigungsschreiben im Studio abgeben wird, so sollte unbedingt auf eine schriftliche Empfangsbestätigung geachtet werden.

Wichtig: Die Mitgliedschaftskarte muss bei einer Kündigung oder einem Widerruf im Tanzstudio abgegeben werden, ansonsten berechnet der Betreiber die gleiche Gebühr wie bei einem Verlust der Karte.

Kündigungsadresse Sofern im erhalten Vertrag kein abweichender Vertragspartner, zum Beispiel ein Subunternehmen als Vertragspartener, genannt wird ist die Kündigung an folgende Adresse zu schicken:

VI-Dance GmbH
Ludwigstraße 16
44135 Dortmund



Kündigung VI-DANCE Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei VI-DANCE, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben VI-DANCE Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
VI-Dance GmbH
Ludwigstraße 16
44135 Dortmund
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner/meines VI-DANCE Mitgliedschaft/Kurses


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine/meinen VERTRAGSNAME Mitgliedschaft/Kurs, bei VI-DANCE, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund meiner chronischen Erkrankung kündige ich hiermit die/den VERTRAGSNAME Mitgliedschaft/Kurs, bei VI-DANCE, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden Sie ein entsprechenden Attest des behandelnden Arztes.

Oder: Auf Grund meines Umzuges / meiner Auswanderung, nach XY zum XX.XX.20XX, kündige ich meine/meinen VERTRAGSNAME Mitgliedschaft/Kurs, bei VI-DANCE außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich anbei eine Kopie meiner Anmeldung/Abmeldung vom Einwohnermeldeamt.

Falls zutreffend: Wie ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel an den vertraglich vereinbarten Leistungen:
- Hier die Probleme genauer erläutern -.
Da bis nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich hiermit die/den VERTRAGSNAME Mitgliedschaft/Kurs, bei VI-DANCE, fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

(Optional: Die Mitgliedsnummer lautet VD12345.)

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft / den Kurs zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir die durchgeführte Löschung, wie durch die DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.


Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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