Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Allianz

 
Erstens besteht bei einem frisch abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterschriftsdatum zurückzutreten, rechtliche spricht man hier allerdings nicht von einer Kündigung sondern von dem Widerruf des Abschlusses.

Mehr dazu im Fachartikel: »Widerrufsschreiben

Zweitens kann der Vertrag zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

Drittens ist es bei vorliegen wichtiger Gründe möglich fristlos außerordentlich den Vertrag mit der Allianz zu kündigen.

Kündigungsfristen bei Allianzversicherungen Aufgrund der Vielzahl angebotener Policen der Allianz wie etwa Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder KFZ-Versicherungen, sind auch die Kündigungsfristen unterschiedlich. Verschiedene Versicherungsverträge unterliegen dabei auch verschiedenen gesetzlichen Regelungen zur Kündigung über welche Sie durch die obigen Links mehr erfahren können.

Im Regelfall beträgt die hierfür vorgesehene Frist drei Monate vor Ablauf des Vertrages, jedoch gilt vielfach eine andere Regelung. So können beispielsweise private Sachversicherungen wie etwa Hausrat- oder Unfallversicherungen, welche über eine fünfjährige Laufzeit abgeschlossen wurden, frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden

Fristlose außerordentliche Kündigung des Allianzvertrages Wenn der Versicherungsvertrag fristlos bzw. außerordentlich gekündigt werden soll müssen gewichtige Gründe vorliegen. Denkbare Gründe sind z.B.:
  • Ein Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine sogenannte außergewöhnliche Kündigung gegenüber der Allianz, wenn wichtige Vertragsbestandteile seitens der Versicherung geändert werden. Dies tritt beispielsweise ein, wenn ein Beitrag um mehr als 5% angehoben werden soll.

    Die Versicherung ist verpflichtet, ihrem Kunden diese Änderung mitzuteilen und muss eine vierwöchige Kündigungsfrist gewähren.
  • Wird seitens des Versicherers etwa ein Bestandteil eines Vertrages nicht erfüllt, beispielsweise der Regulierung eines unstrittigen Schadenfalls, kann der Versicherungsnehmer auch ohne festgelegte Fristen, sprich fristlos, kündigen. In diesem Fall ist es meistens ratsam einen Fachanwalt zurate zu ziehen.
  • In den meisten Verträgen ist auch geregelt, das für beide Seiten, nach einem eingetretenen Schadensfall und erfolgter Regulierung, eine Kündigung möglich ist.
  • Bei Sachversicherungen kann auch gekündigt werden, wenn die versicherte Sache nicht mehr vorhanden ist.
  • Daneben bestehen je nach Versicherungsvertrag noch weitere Gründe. Mehr dazu findet sich über die obigen Links und die Suche dieser Webseite.

Wie muss das Kündigungsschreiben aussehen? Im Vorfelde wird darauf hingewiesen das alle Kündigungen an die Allianz schriftlich erfolgen sollten.

Kündigungen per E-Mail oder Kontaktformular auf der Internetseite der Allianz sind ebenso wirkungslos wie Telefaxschreiben, da bei diesen Formen entweder gar keine oder keine Originalunterschrift möglich ist. Auch sogenannte DE-Mails bzw. zertifizierte E-Mails, welche elektronisch auf den jeweiligen Nutzer codiert sind, werden nicht anerkannt. Auch von einer Faxkündigung ist unter diesen Aspekten abzuraten.

Im Kündigungsschreiben sollte der Vor- und Nachname sowie der genaue Vertrag benannt werden und die Kündigung dessen erklärt werden.

Es kann dabei entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt und der zu einem definierten Termin gekündigt werden.

Wird fristlos gekündigt so sollte daneben auch noch der Kündigungsgrund genannt werden.

Die eigene Originalunterschrift zwingender Bestandteil des rechtmäßigen Kündigungsschreibens.

Wer das Schreiben per Einschreiben versendet ist auf der sicheren Seite und kann im Streitfall die fristgerechte Abgabe durch den Postboten belegen.

Apropos Abgabe: dank des großen Generalvertretungsnetzes der Allianz gibt es beinahe in jeder deutschen Ortschaft oder zumindest in jeder Stadt eine eigene Vertretung dieser Versicherung. Wenn die Zeit eine Übersendung der Kündigung unter normalen Umständen nicht mehr zulässt, kann den Kunden in der Generalvertretung geholfen werden.

Mit Annahme des Kündigungsschreibens durch den Mitarbeiter vor Ort gilt die Kündigung rechtlich ebenfalls als zugestellt. Wenn der Weiterversand durch den Vertreter nicht zügig erfolgt, ist der Kunde dennoch aus der Haftung entlassen und der Vertreter muss sich das Versäumnis anrechnen lassen, sodass der Vertrag trotzdem als gekündigt gilt.

Aber auch hier sollte der Kunde sich die Entgegennahme zumindest schriftlich quittieren lassen, denn der Nachweis der fristgerechten Kündigung obliegt einzig und alleine dem Kunden. Egal ob per Postversand oder per persönlicher Vorsprache.

Kündigung bei Allianz Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
Allianz Versicherungs-AG
Kundenservice
10900 Berlin
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Versicherung Allianz-XY


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Versicherung Allianz-XY, mit der Versicherungsnummer V12345, fristgerecht zum XX.XX.20XX. (Oder: Wegen der wesentlichen Beitragsänderung/Veränderung des Angebots zum XX.XX.20XX kündige ich zum Zeitpunkt der Änderung.) Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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