Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Cyber-Versicherung

 
Cyber-Versicherungen bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen Schutz vor Risiken, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets entstehen können. Je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrages gibt es dabei zahlreiche Unterschiede hinsichtlich der Leistungen und der Kündigungsmöglichkeiten.

Für Privatpersonen können Cyberversicherungen Vermögensschäden abdecken, die durch Identitätsmissbrauch oder Betrug im Internet verursacht werden. Auch die Kosten für die Datenrettung nach einem Hackerangriff können von einer Cyberversicherung übernommen werden. Persönliche Risiken wie die unerlaubte Veröffentlichung von Daten oder Fotos oder Cyber-Mobbing können ebenfalls durch eine Cyberversicherung abgedeckt werden.

Für Unternehmen gibt es verschiedene Arten von Cyber-Versicherungen. Die Cyber-Eigenschadenabdeckung schützt vor eigenen Schäden, die durch einen Cyber-Vorfall entstehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Krisenmanagement, IT-Forensik oder PR-Maßnahmen.

Die Cyber-Haftpflicht greift, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einem Cyber-Vorfall Schadenersatz leisten muss. Der passive Rechtsschutz wehrt unbegründete Ansprüche ab. Die Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die Kosten einer Betriebsunterbrechung, die durch einen Cyber-Vorfall verursacht wurde. Die Entschädigung erfolgt individuell angepasst auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens.

Im Folgenden eine ausführliche Erklärung dazu wie und wann eine Cyber-Versicherung gekündigt werden kann und was dabei, je nach Art der Versicherung, beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Die Cyber-Versicherung hat eine Laufzeit von 1 bis 3 Jahren. Die Kündigungsfrist variiert je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag zwischen 1 und 3 Monaten, gerechnet zum Ablauf der Vertragslaufzeit.

Sollte das Kündigungsschreiben nicht rechtzeitig eingehen, verlängert sich die Cyber-Versicherung üblicherweise um ein weiteres Jahr.

Bei Altverträgen kann es vorkommen, dass eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren vereinbart wurde, jedoch gilt hier, dass das dennoch zum Ende des dritten Jahres und danach jedes Jahr gekündigt werden kann.

Hinweis: Es ist wichtig, dass das Kündigungsschreiben vor der Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen eingeht, damit es rechtzeitig ist und sich der Versicherungsvertrag nicht automatisch verlängert.

Bei einer ordentlichen Kündigung, das heißt unter Einhaltung der Kündigungsfrist und Laufzeit, läuft der Versicherungsvertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter. Wenn ein Schadensfall eintritt, bevor die Vertragslaufzeit endet, ist das Versicherungsunternehmen daher immer noch verpflichtet zu leisten.

Widerruf bei neueren Verträgen Gemäß §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht das Recht, innerhalb der ersten 14 Tage eine Cyber-Versicherung zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist beginnt erst nach Erhalt aller gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, wie einer ausreichenden Widerrufsbelehrung und der Versicherungspolice. Falls dem Versicherungsunternehmen ein Fehler unterlaufen ist und die Dokumente unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Versicherungsnehmer (=Kunde) die Versicherung noch bis zu einem Jahr und 14 Tagen widerrufen.

Bei gewerblichen Verträgen können Einschränkungen vom Widerrufsrecht vereinbart worden sein.

Wenn die Versicherung rechtzeitig widerrufen wird gilt der Vertragsabschluss als ungeschehen und der Versicherungsnehmer (=Kunde) muss höchstens anteilig für den bereits genutzten Versicherungszeitraum den Beitrag zahlen. Hat der Versicherungszeitraum noch nicht begonnen ist der Beitrag nicht zu zahlen und wird gegeben Falls vom Versicherungsunternehmen erstattet.

Das Widerrufsschreiben muss dabei spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist versendet werden um rechtzeitig zu sein. Es kann sinnvoll sein, eine sichere Versandmethode wie ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu wählen, um für ein Streitfall einen Nachweis zu haben.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ausreichend-wichtige Gründe für eine Kündigung vorliegen, kann die Cyber-Versicherung auch zu einem Termin vor dem Laufzeitende beendet werden. Eine solche vorzeitige Kündigung wird auch außerordentliche Kündigung genannt. Falls keinerlei Frist gilt kann auch von einer fristlosen Kündigung der Cyber-Versicherung gesprochen werden.

Darüber hinaus kann die Cyber-Versicherung auch vorzeitig gekündigt werden, wenn ein im Vertrag oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbartes, Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung sollte eine schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben enthalten sein.

Wichtig: Mit der vorzeitigen Kündigung erlischt der Versicherungsschutz im Regelfall vorzeitig zum Beendigungstermin. Das kann jedoch zur Folge haben, dass das Versicherungsunternehmen auch für Altschäden nicht mehr leisten muss, sofern der Schaden erst nach der Kündigung bekannt wird. Daher sollte vorher genau geprüft werden was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde für Altschäden und Schäden nach einer Kündigung.

Im Folgenden typische Kündigungsgründe bei einer Cyber-Versicherung:

  • Die Cyber-Versicherung kann außerordentlich gekündigt werden, wenn die zugesicherten Leistungen der Versicherung reduziert werden, ohne dass sich die Beiträge entsprechend verringern, oder falls die Beiträge erhöht werden, ohne dass die Leistungen verbessert werden (siehe §40 VVG).

    In diesem Fall wird der Kunde zunächst vom Versicherungsunternehmen informiert und anschließend beginnt eine einmonatige Frist, innerhalb derer, der Kunde außerordentlich kündigen kann. Die Kündigung kann in diesem Fall zum angekündigten Änderungstermin erfolgen.

    Hinweis: Es genügt für den Beginn der Frist, dass die Informationen ungelesen im Briefkasten liegen.
  • Auch wenn die Beitragserhöhung mit einer sogenannten Gefahrerhöhung begründet wird kann, sofern die Erhöhung mehr als 10% beträgt, außerordentlich gekündigt werden (siehe auch §25 VVG).

    Auch hier ist der Kunde zunächst vom Versicherungsunternehmen zu informieren und hat anschließend einen Monat Zeit, außerordentlich zum Änderungstermin, zu kündigen.
  • Sollte der Versicherungsfall, auch Schadensfall genannt, eingetreten sein und die Versicherung hat reguliert oder eine Übernahme der Kosten abgelehnt, besteht sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit innerhalb von einem Monat außerordentlich zu kündigen (siehe §92 VVG).

    Bei manchen Versicherungsunternehmen ist auch vertraglich auch eine längere Frist vereinbart.
  • Wenn das versicherte Hauptrisiko entfallen ist, zum Beispiel auf Grund einer Aufgabe der Tätigkeit, durch einen Wechsel oder bei einer Arbeitslosigkeit kann, insbesondere bei gewerblichen Veträgen, ebenfalls vorzeitig gekündigt werden.

    Je nach Vertragsgestaltung ist dabei eine fristlose oder nur außerordentliche Kündigung, unter Einhaltung einer Frist, möglich.

    Dem Versicherungsunternehmen ist dabei eine Kopie eines Nachweises, zum Beispiel die Abmeldung des Gewerbes, ein Arbeitsvertrag oder ein Bericht von der Arbeitsagentur, zu schicken.
  • Darüber hinaus kann das Versicherungsunternehmen kann in weiteren Fällen außerordentlich kündigen und zwar unter Anderem wenn die Versicherungsprämie nicht fristgerecht gezahlt wird, falsche oder nicht wahrheitsgemäße Angaben beim Versicherungsabschluss gmeacht wurden oder auch bei anderen Verstößen gegen die Versicherungsbedingungen.


Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung der Cyber-Versicherung sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Adresse und Name des Versicherungsunternehmens sowie des Versicherungsnehmers (=Kunde).
  • Es muss eindeutig erklärt werden, dass die Cyber-Versicherung gekündigt wird.
  • Unbedingt ist auch die Angabe eines Beendigungstermins oder die Verwendung der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" erforderlich. Bei letzterer berechnet das Versicherungsunternehmen den möglichen Termin.
  • Ein Kündigungsgrund muss nur genannt werden sofern die Cyber-Versicherung außerordentlich oder fristlos beendet wird.
  • Darüber hinaus ist es sinnvoll die Versicherungsnummer anzugeben.
  • Aufgrund der in der DSGVO enthaltenen Regelungen kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch lassen sich meist auch lästige Rückwerbeversuche verhindern.
  • Es ist ratsam um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zu bitten.

Da der Versicherungsnehmer, im Falle eines Rechtsstreits, die Last trägt den (über den ordnungsgemäßen Zugang) zu beweisen, ist es empfehlenswert, das Kündigungsschreiben auf einem möglichst sicheren Weg zu verschicken, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.

Durch die Wahl eines sicheren Versandwegs kann der Versicherungsnehmer im Streitfall den Nachweis über den Zugang der Kündigung erbringen. Es ist auch wichtig, die Kündigung fristgerecht und in schriftlicher Form einzureichen um mögliche Verzögerungen oder Probleme bei der Kündigungsbearbeitung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Kündigung wirksam ist.

Zusätzlich macht es Sinn eine Kopie der Kündigung aufbewahren um im Zweifelsfall einen weiteren Nachweis über die Kündigungserklärung zu haben.

Kündigung Cyber-Versicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Cyber-Versicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Cyber-Versicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Cyber-Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME Cyber-Versicherungsvertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin).

(
Oder sofern zutreffend: Da ich seitdem XX.XX.20XX nicht mehr als XY tätig bin, ist das versicherte Risiko entfallen, und ich kündige hiermit fristlos den VERTRAGSNAME Cyber-Versicherungsvertrag. Anbei finden Sie einen entsprechenden Nachweis über meine berufliche Veränderung.

Oder: In Folge des Schadensfalles vom XX.XX.20XX kündige ich hiermit den VERTRAGSNAME Cyber-Versicherungsvertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Oder: Mit diesem Schreiben kündige ich den VERTRAGSNAME Cyber-Versicherungsvertrag, aufgrund der von Ihnen angekündigten Beitragserhöhung / Leistungsreduzierung, außerordentlich zum Änderungstermin.
)

Die Versicherungsnummer lautet: CS1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie hiermit auf, alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir den Abschluss dieser Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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