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Kündigung der Verkehrsrechtschutzversicherung
Sie übernimmt zum Beispiel die Anwaltskosten bei Strafanzeigen, gegen Bußgelder oder auch bei einem Führerscheinentzug. Je nach Vertrag ist auch der Autokauf und mutmaßliches Falschparken abgesichert.
Zusätzlich zu einer Verkehrsrechtschutzversicherung werden dabei oftmals noch weitere Rechtsschutz-Bausteine gebucht.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Verkehrsrechtschutzversicherung gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.
Kündigungsfrist Bei Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen kann mit einer Frist von ein bis zu maximal drei Monaten, gezählt zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden (siehe auch §11 VVG).
Welche Frist für den eigenen Vertrag vereinbart wurde findet sich in der Versicherungspolice oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wichtig: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss die Kündigung so frühzeitig, vor dem Ende des Versicherungsjahres, ankommen, dass noch mindestens soviel Zeit vorhanden ist wie die vereinbarte Kündigungsfrist.
Geht die Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen ein, verlängert sich die Laufzeit der Versicherung um ein weiteres Jahr.
Beispiel:
Vertragsabschluss: 15. November 2023 Ende des Versicherungsjahres: 15. November 2024
Das bedeutet, dass die Kündigung muss spätestens am 15. August 2024 beim Versicherungsunternehmen ankommen um rechtzeitig zu sein.
Ausnahme: Sollte die Versicherung bis zu einem bestimmten Ereignis oder für eine begrenzte Zeit abgeschlossen werden, dann endet die Verkehrsrechtschutzversicherung automatisch mit dem Ende der Laufzeit.
Widerruf bei neueren Verträgen Die Frist, um die Verkehrsrechtschutzversicherung zu widerrufen, beträgt 14 Tage (siehe auch §8 VVG).
Diese Widerrufsfrist beginnt jedoch erst nach dem Erhalt der vollständigen Versicherungsunterlagen, wie des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen, der allgemeinen Versicherungsbedingungen, des Informationsblatts zu Versicherungsprodukten, der Tarifbestimmungen, sowie die Widerrufsbelehrung.
Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufsschreibens. Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte ist es jedoch wichtig, dass der rechtzeitige Zugang beim Versicherungsunternehmen nachgewiesen werden kann. Daher kann es sinnvoll sein eine Versandmethode mit Nachweis, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht (Bericht als Nachweis aufbewahren), zu nutzen.
Durch ein Widerruf wird der Abschluss der Verkehrsrechtschutz-Versicherung ungeschehen gemacht und bereits gezahlte Beiträge muss das Versicherungsunternehmen dem Kunde erstatten.
Falls der der Versicherungsschutz jedoch bereits begonnen hat darf das Versicherungsunternehmen anteilig für den bereits verstrichenen Zeitraum ein Teil des Beitrags verlangen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die Verkehrsrechtschutzversicherung kann, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt oder falls ein Sonderkündigungsrechts genutzt werden kann vorzeitig beendet werden.
Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Falls dabei keinerlei Frist einzuhalten ist wird auch von einer fristlose Kündigung der Verkehrsrechtschutz-Versicherung gesprochen.
Im Folgenden mögliche Kündigungsgründe:
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Im Falle einer Beitragserhöhung, die nicht bereits im Vorfeld im Vertrag vereinbart wurde, und bei welcher die Leistungen nicht entsprechend erhöht werden oder wenn sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern ohne das es zu einer Reduzierung der Prämien kommt ermöglicht eine außerordentliche Kündigung.
Die Versicherung muss, den Versicherungsnehmer, dabei mindestens einen Monat im Voraus darüber informieren (siehe § 25 VVG und § 40 Abs. 1 VVG).
Sobald der Kunde die Informationen erhalten hat beginnt eine Frist von einem Monat innerhalb derer er außerordentlich kündigen kann. Der Beendigungstermin ist in diesem Fall der Änderungstermin.
Wichtig: Die einmonatige Frist beginnt auch zu laufen, wenn das Schreiben im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach des Versicherungsnehmers liegt unabhängig davon ob der Kunde darüber Bescheid weiß. -
Kommt es zum Wegfall des versicherten Risikos kann meist außerordentlich gekündigt werden (siehe §96 VVG). Zum Beispiel dann, wenn die Verkehrsrechtschutzversicherung nur für das Risiko beim Autofahren gilt und das Auto verkauft, verschrottet oder abgemeldet wurde.
Als Nachweis kann dem Versicherungsunternehmen eine Kopie des Kaufvertrages, der Abmeldung oder ein Bericht über die Entsorgung eingereicht werden.
Hinweis: Bei einem Verkauf sollte sowohl das Versicherungsunternehmen als auch der Käufer informiert werden denn es kann sein, dass der Vertrag auf den Käufer übergeht und dieser kündigen muss.
Bei einigen besonderen Versicherungen, wie zum Beispiel der KFZ-Versicherung, geht der Vertrag jedoch stattdessen auf den neuen Besitzer über und dieser hat anschließend ein Sonderkündigungsrecht.
»Mehr zur Übernahme der Versicherung beim Kauf oder Verkauf von Gegenständen und Kündigungsmöglichkeiten und Rechte -
Sollte es zu zu einem Schadensfall gekommen sein haben sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, ein Sonderkündigungsrecht.
Dabei muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden, welche beginnt sobald die Versicherung den Schadensfall reguliert oder eine Regulierung abgelehnt hat (siehe auch §92 VVG).
Hinweis: Es kann jedoch auch vereinbart sein, dass nur nach 2 oder mehr Schadensfällen außerordentlich gekündigt werden kann. -
Wenn der Versicherte verstorben ist muss umgehend das Versicherungsunternehmen informiert werden. Als Nachweis sollte dabei eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beiliegen.
Es ist sinnvoll sicherzustellen, dass kein Beitrag mehr abgebucht wird, da nach manchen Verträgen die Erben nur außerordentlich kündigen können, sofern nicht bereits der erste Beitrag gezahlt wurde.
Wichtig: Wenn die Verkehrsrechtschutzversicherung aus einem dieser Gründe oder aus einem Anderen vorzeitig beendet wird ist im Kündigungsschreiben der Grund anzugeben und eventuell vorhanden Nachweise sollten in Kopie beigefügt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:
- Ort und aktuelles Datum
- Name und Anschrift der Versicherungsunternehmens, sowie des Versicherungsnehmers (=Kunde)
- Es muss eindeutig formuliert sein, dass die Verkehrsrechtschutzversicherung gekündigt wird. Am besten ist auch der Vertrag genau zu bezeichnen.
- Um Zuordnungsprobleme zu vermeiden macht ferner Sinn die Versicherungs- beziehungsweise Policen-Nummer anzugeben.
- Sofern die Versicherung außerordentlich oder sogar fristlos beendet wird ist der Kündigungsgrund anzugeben.
- Wird nicht außerordentlich, sondern ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, dann ist entweder der Beendigungstermin anzugeben oder das Versicherungsunternehmen zu bitten den nächstmöglichen Termin zu ermitteln.
- Auf Grund der DSGVO ist es ferner möglich eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern. Durch diese Forderung werden meist darüber hinaus auch zukünftige Rückwerbeversuche verhindert.
- Zusätzlich empfiehlt es sich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten um ein weiteren Nachweis zu erhalten.
Die Kündigung der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung muss schriftlich erfolgen und sollte auf einem sicheren Wege verschickt werden. Im Falle eines Versand per Post kann die Kündigung als Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Senderbericht (Bericht aufbewahren!) verschickt werden, damit für den Fall eines eventuellen Rechtstreites ein Nachweis existiert.
Kündigung Verkehrsrechtsschutz-Versicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Verkehrsrechtschutzversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Verkehrsrechtsschutz-Versicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der VERTRAGSNAME VerkehrsrechtschutzversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Verkehrsrechtschutzversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Auf Grund der Preiserhöhung / den Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX kündige ich hiermit, die VERTRAGSNAME Verkehrsrechtschutzversicherung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt. Oder: Da ich den versicherten Gegenstand / das versicherte Fahrzeug am XX.XX.20XX verkauft habe kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Verkehrsrechtschutzversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anbei findet sich eine Kopie des Kaufvertrages und der Abmeldebescheinigung. Oder: Da das Fahrzeug am XX.XX.20XX stillgelegt / verschrottet wurde kündige ich die VERTRAGSNAME Verkehrsrechtschutzversicherung außerordentlich zum nächsten Zeitpunkt. Anbei findet sich ein entsprechender Nachweis. ) Die Versicherungsnummer lautet: VRS1234567. Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auch auf alle, über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich schriftlich über den Abschluss der Löschung zu unterrichten. Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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