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Kündigung des Arbeitsrechtsschutzes oder des Berufsrechtsschutzes
Während der Arbeitsrechtsschutz sich strikt auf juristische Auseinandersetzungen konzentriert, die aus der direkten arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Angestelltem und Arbeitgeber entstehen wie etwa bei Kündigungen, der Ausstellung und Formulierung von Arbeitszeugnissen, der Kompensation für Mehrarbeit oder das Aufbegehren um Urlaubsansprüche, geht der Berufsrechtsschutz weit über diese Grenzen hinaus.
Und zwar integriert der Berufsrechtsschutz eine Vielzahl von berufsbezogenen Rechtsgebieten, wie die Regelung und Vertretung im Disziplinar- und Standesrecht, welche für spezifische Berufsgruppen wie Beamte, Militärpersonal oder Rechtsanwälte relevant ist, rechtliche Konflikte mit staatlichen Institutionen wie beispielsweise mit der Bundesagentur für Arbeit oder der gesetzlichen Rentenversicherung und die Unterstützung während Schieds- und Schlichtungsverfahren.
In anderen Worten: Der Arbeitsrechtsschutz ist spezialisiert auf die Rechte und Interessen von Arbeitnehmern innerhalb ihres Beschäftigungsverhältnisses, wohingegen der Berufsrechtsschutz ein holistischer Ansatz ist, der viele zusätzliche rechtlichen Belange im Kontext der beruflichen Laufbahn einer Person umfasst.
In der alltäglichen Versicherungspraxis werden beide Begriffe jedoch häufig austauschbar gebraucht, was darauf zurückzuführen ist, dass viele Rechtsschutzversicherer den Berufsrechtsschutz als eine Erweiterung ihrer Privat-Rechtsschutzpolicen offerieren, die in der Regel auch den Arbeitsrechtsschutz beinhaltet.
Je nachdem ob eine Versicherung für den Arbeitsrechtsschutz, den Berufsrechtsschutz oder eine Zusatzkomponente zu einem weiteren Versicherungsvertrag abgeschlossenen wurde bestehen unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten und Rechte, auf welche im Folgenden genauer eingegangen wird.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Arbeitsrechtsschutz wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.
Kündigungsfrist Die Beendigung der Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung erfordert im Regelfall die Einhaltung einer Kündigungsfrist, welche zwischen einem und drei Monaten betragen kann, wobei diese Frist bis zum Abschluss des Versicherungsjahres berechnet wird, wie es im §11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt ist.
In manchen Fällen kann auch eine anfängliche Vertragsbindung von bis zu drei Jahren vereinbart sein. Bei einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren kann dennoch zum Ende des dritten Jahres und danach zu jedem Jahresende gekündigt werden.
Um die genaue Kündigungsfrist für den eigenen Vertrag zu erfahren können auch die erhaltene Versicherungspolice oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) konsultiert werden.
Wichtig: Damit die Kündigung wirksam wird ist es unerlässlich, dass das Kündigungsschreiben beim Versicherer eintrifft, bevor die Kündigungsfrist beginnt, da nur dann die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Sollte die Kündigung nicht fristgerecht beim Versicherungsunternehmen eingereicht werden, so kommt es automatisch zu einer Verlängerung des Vertrags über die Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung.
Beispielhaftes Szenario: Angenommen, ein Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist wurde am 15. November 20XX abgeschlossen, so müsste die Kündigung bis spätestens zum 15. August des Folgejahres beim Versicherungsunternehmen vorliegen, um wirksam zu sein.
Sonderfall: Sollte bei der Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung eine spezifische Dauer festgelegt worden sein, endet der Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf dieser Periode, ohne dass es einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft bedarf.
Widerruf bei neueren Verträgen Gemäß §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht ein Zeitfenster von 14 Tagen, innerhalb dessen die Straf-Rechtsschutz-Versicherung widerrufen werden kann.
Tipp: Die Frist für den Widerruf beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherte sämtliche wesentlichen Unterlagen in seinem Besitz hat. Zu diesen gehören der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt für den Arbeits- oder Berufsrechtsschutz, die allgemeinen Tarifbedingungen und die Information über das Widerrufsrecht.
Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Zeitpunkt des Versands des Widerrufsschreibens maßgebend, nicht der Eingang beim Versicherer. Bei einem möglichen Rechtsstreit ist es von Bedeutung, dass der Versicherungsnehmer den rechtzeitigen Versand des Widerrufs nachweisen kann.
Um den Versand nachweisen zu können, sollte eine Versandmethode gewählt werden, die eine Bestätigung liefert, wie beispielsweise ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit einem entsprechenden Sendebericht, der als Nachweis aufbewahrt werden sollte.
Hier weitere Einzelheiten zum Thema Zugang von Willenserklärungen wie einem Widerruf.
Die Konsequenz eines erfolgreichen Widerrufs ist, dass der Vertragsschluss für die Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung rückgängig gemacht wird und das Versicherungsunternehmen verpflichtet ist, bereits gezahlte Prämien an den Versicherten zurückzuerstatten.
Sollte der Versicherungsschutz bereits aktiviert worden sein kann das Versicherungsunternehmen für die bis zum Widerruf abgelaufene Zeit einen anteiligen Beitrag berechnen oder diesen Betrag von der Rückerstattung der Prämie abziehen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die Option, einen Arbeits- oder Berufsrechtsschutz vor dem offiziellen Vertragsende zu beenden besteht bei Vorliegen bestimmter Umständen und zwar, wenn ein triftiger und gewichtiger Grund gegeben ist oder falls ein im Gesetz verankertes Recht zur Sonderkündigung wahrgenommen werden kann.
Solch eine vorzeitige Vertragsaufhebung wird als außerordentliche Kündigung betitelt oder auch als fristlose Kündigung, wenn keine Einhaltung einer Kündigungsfrist vonnöten ist.
Nachfolgend eine Liste von Gründen, welche eine außerordentliche Kündigung der Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung seitens des Versicherungsnehmers rechtfertigen könnten:
- Bei Eintritt von 2 oder mehr Schadensfällen verfügen in der Regel sowohl der Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen über ein Sonderkündigungsrecht, das eine Kündigung innerhalb eines Jahres ermöglicht.
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Sollte die Versicherungsgesellschaft eine Beitragserhöhung vornehmen und diese nicht vertraglich im Voraus vereinbart worden sein oder sollten sich die Versicherungsleistungen verschlechtern ohne dass die Prämien entsprechend gesenkt wird, steht dem Versicherungsnehmer das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Gemäß den Bestimmungen des § 25 VVG und § 40 Abs. 1 VVG ist die Versicherung dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten solcher Änderungen zu informieren.
Nach Erhalt dieser Mitteilung hat der Versicherungsnehmer einen Zeitraum von einem Monat um außerordentlich zu kündigen, wobei die Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen greift.
Hinweis: Die Frist für die Kündigung beginnt mit dem Eingang des Informationsschreibens im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach des Versicherten, ungeachtet dessen ob der Versicherte davon Kenntnis nimmt oder nicht. -
Ein Entfall des versicherten Risikos, etwa wenn die versicherte berufliche Tätigkeit aufgegeben wird kann laut §80 VVG ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
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Im Falle des Ablebens des Versicherten muss das Versicherungsunternehmen, von den Hinterbliebenen, umgehend in Kenntnis gesetzt werden.
Es ist ratsam einem solchen Kündigungsschreiben einen entsprechenden Nachweis, wie beispielsweise eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins, beizufügen.
Achtung: Es ist essentiell, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeits- oder Berufsrechtsschutzes der konkrete Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt wird. Sind relevante Belege verfügbar sollten diese (in Kopie) dem Schreiben angehängt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Beendigung der Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung sollten folgende Informationen angegeben werden:
- Das gegenwärtige Datum sowie der Ort der Erstellung des Schreibens sind anzuführen.
- Die vollständige Adresse und der Name des Versicherungsnehmers und des Versicherungsunternehmens.
- Es ist essentiell, dass in der Kündigung explizit erwähnt wird, dass der Arbeits- oder Berufsrechtsschutz gekündigt wird. Hierbei ist es ratsam, den spezifischen Vertrag genau zu nennen um jegliche Verwechslung auszuschließen.
- Um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten sollte die Policen- oder die Vertragsnummer angegeben werden.
- Sollte die Kündigung außerordentlich und somit fristlos erfolgen ist die Angabe des Kündigungsgrundes unerlässlich.
- Bei einer ordentlichen Kündigung ist es dagegen notwendig das Datum der Beendigung zu spezifizieren oder das Versicherungsunternehmen darum zu bitten den frühestmöglichen Kündigungstermin zu berechnen.
- Im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht es dem Kunde (=Versicherungsnehmer) zu, die Löschung seiner persönlichen Daten zu verlangen. Diese Forderung kann zugleich dazu beitragen zukünftige Werbemaßnahmen des Unternehmens zu unterbinden.
- Ferner sollte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung ersucht werden um einen zusätzlichen Beleg über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bekommen.
Die Kündigung des Arbeitsrechtsschutzes sollte in schriftlicher Form erfolgen und über einen zuverlässigen Übermittlungsweg versendet werden. Beim Postversand bietet sich ein Einschreiben-Rückschein an oder alternativ das Versenden per Fax mit einem Sendebericht, der für den Fall eines Rechtsstreits aufbewahrt werden sollte. Diese Vorgehensweise ermöglicht es einem, im Falle eines Rechtsstreits, einen eindeutigen Nachweis über den Versand und den Erhalt der Kündigung zu erbringen.
Kündigung Arbeitsrechtsschutz Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Arbeitsrechtsschutz, ein Schreiben erstellen...
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Kündigungsschreiben Arbeitsrechtsschutz Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung / BerufsrechtsschutzversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung / Berufsrechtsschutzversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Auf Grund der Preiserhöhung / den Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX kündige ich hiermit, die VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung / Berufsrechtsschutzversicherung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt. Oder: Da ich die versicherte Tätigkeit am / zum XX.XX.20XX aufgegeben habe / aufgegeben werde, kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung / Berufsrechtsschutzversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. ) Die Versicherungsnummer lautet: SRS1234567. Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über den Abschluss der Löschung zu unterrichten. Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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