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Kündigung eines Abonnements
Dazu zählen bspw. die Abonnements von Zeitschriften, Online-Angeboten wie zum Beispiel einem Abo von bestimmten Serien- bzw. Filmanbietern und Abonnements von anderen Produkten, welche in regelmäßigen Abständen über einen gewissen bzw. unbefristeten Zeitraum vertrieben werden.
Falls das Abonnement unerwartet zustande gekommen ist finden sich auch in folgendem Beitrag weitere Tipps:
»Eine Abofalle kündigen
Kündigungsfrist Die Frist der Kündigung ist je nach Anbieter unterschiedlich. Die entscheidenden Fristen sollten in dem abgeschlossenen Vertrag bzw. innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite des Anbieters enthalten sein.
Je nach Abonnementmodell gibt es zunächst Mindestvertragslaufzeiten (oftmals von einem Jahr). Zu einem Termin vor Ablauf einer solchen Laufzeit ist keine ordentliche Kündigung möglich. Es kann aber zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag endet dann zum Ende der Mindestlaufzeit.
Hinweis: Es ist dabei zwischen der sogenannten Erstlaufzeit, welche maximal 24 Monate beträgt, und einer Laufzeitverlängerung zu unterscheiden. Die Verlängerung der Laufzeit darf maximal 1 Jahr betragen. Längere Laufzeitverlängerungen sind, auf Grund von §309 BGB Absatz 9, unzulässig.
Auch wenn es bei manchen Anbietern keine Mindestvertragslaufzeit gibt, enthalten die Abonnements im Regelfall immer eine Kündigungsfrist. Diese beispielsweise vierzehn Tagen zum Monatsende betragen oder über einen deutlich längeren Zeitraum von bspw. drei Monaten zum Quartalsende fixiert sein. +
Tipp: Maximal beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Gezählt zum Laufzeitende, sofern eine Laufzeit vereinbart ist, ansonsten ist Rückwärts (um die Frist, z.B. 3 Monate) vom gewünschten Kündigungstermin zu rechnen.
Wichtig: Zur Fristwahrung ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim jeweiligen Vertragspartner des Abonnements entscheidend, sodass sichergestellt sein muss, dass der Zugang der schriftlichen Kündigung innerhalb der Frist erfolgte.
Erfolgt der Eingang, auch Zugang genannt, später, verlängert sich ein Vertrag mit Laufzeit in der Regel um eine weitere Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Poststempel beziehungsweise das Datum an dem das Kündigungsschreiben abgeschickt wurde ist daher nicht ausreichend.
Die Kündigungsfristen sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im erhaltenen Vertrag fixiert. Eine Kündigungsfrist die im Vertrag vereinbart wurde ersetzt im Regelfall die Kündigungsfristen aus den AGB.
Widerruf bei neueren Verträgen Nach den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, (siehe §355 und §356 BGB), kann ein Vertrag mit einem Verbraucher (also ein privat abgeschlossenes Abonnement) mit einer Frist von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen werden.
Dies gilt jedoch nur, sofern der Vertrag im Fernabsatz (Internet, Telefon, Fax, E-Mail, Post), an der Hautür oder an einem Marktstand im öffentlichen Bereich, abgeschlossen wurde.
Maßgeblich für die Fristwahrung bei einem Widerruf ist der rechtzeitige Versand. Dabei ist es ausreichend wenn der Widerruf am letzten Tag der Widerrufsfrist abgeschickt wird.
Da jedoch der Zugang und das rechtzeitige Versenden im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss, ist es empfehlenswert das Widerrufsschreiben auf einem sichereren Wege zu verschicken, bei dem ein Sendenachweis vorhanden ist. Zum Beispiel per Fax oder Einschreiben-Rückschein
Tipp: Falls der Anbieter nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert hat kann das Abonnement noch 12 Monate und 14 Tage nach der Regulären Widerrufsfrist widerrufen werden (Art. 246 a EGBGB).
Eine Abofalle kündigen
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung ist immer dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund eine Fortsetzung des Abonnements für einen der Vertragspartner unzumutbar macht.
Darüber hinaus kann im Vertrag oder den AGB, für Sonderfälle, ein Sonderkündigungsrecht vereinbart worden sein.
Übliche Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Abonnements sind:
- Bei einer Preiserhöhung, oder nachteiligen Änderungen der Geschäftsbedingungen (AGB), kann bei vielen Anbietern zum Änderungstermin außerordentlich zum Änderungstermin gekündigt werden.
Es ist in solchen Fällen üblich, dass der Kunde 4 Wochen beziehungsweise einen Monat vor den geplannten Änderungen schriftlich informiert wird und dann bis zum Änderungstermin kündigen kann. Das Schreiben muss dabei vor Ablauf der Frist beim Anbieter vorliegen.
Hinweis: Falls der Anbieter unangekündigt der Änderungen vornimmt und weder im Vertrag noch den AGB ein Sonderkündigungsrecht vereinbart ist, so sollte den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden, denn dann gelten in der Regel die alten Bedingungen, für den Kunden, weiterhin.
Es kann dann jedoch sein, dass der Betreiber von sich aus kündigt. - Wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen des Abos nicht oder länger andauernd nur unvollständig vollbracht werden. Zum Beispiel nicht oder ständig zu spät geliefert wird, gilt, dass der Anbieter zuerst schriftlich ermahnt werden muss.
Dabei ist auch eine ausreichende Frist (oftmals 14-Tage) zu gewähren innerhalb welcher der Betreiber nachzubessern hat.
Erfolgt nach Ablauf der gesetzten Frist keine Besserung so kann die fristlose außerordentlich Kündigung erklärt werden.
Weitere Informationen und zu einem Mustermahnschreiben -
Bei einem Umzug kann je nach Art des Abonnements und Höhe der zu leistenden Zahlungen gekündigt werden, sofern am neuen Wohnort das Abonnement nicht oder zu wesentlich schlechteren Konditionen genutzt werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass der Anbieter in einem solchen Fall, als Nachweis, eine Kopie der Meldebscheinigung des neuen Wohnortes fordert. - Verstirbt der Abonnent können die Erben in der Regel innerhalb von 4 Wochen, ab Kenntnisnahme des Todes, die außerordentliche Kündigung erklären. Dabei sollte eine Kopie des Erbscheins beigelegt werden.
»Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?
Tipp: Weiter Kündigungsmöglichkeiten abhängig von den verschiedenen Vertragstypen und Anbietern finden sich über die Suche oben auf dieser Webseite.
Wichtig: Wenn das Abonnement vor der normalen Laufzeit oder vor der normalen Kündigungsfrist beendet werden soll ist, im Kündigungsschreiben, der Kündigungsgrund anzugeben. Falls Nachweise vorhanden sind werden diese am besten (in Kopie) zusammen mit dem Schreiben verschickt.
Inhalt des Kündigungsschreibens Als wesentliche Parameter sind in der Kündigung des Abonnements folgenden Eckdaten schriftlich zu fixieren:
- Name, Vorname und Adresse des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin. Das heißt des Kunden.
- Adresse des Abonnementanbieters bzw. Dienstleisters, mit dem das Abo abgeschlossen wurde.
- der gewünschter Kündigungszeitpunkt, hilfsweise die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (Dann wird der Anbieter gebeten den Termin auszurechnen).
- Es muss eindeutig erkennbar sein das gekündigt wird und um welchen Vertrag es sich handelt.
- Vertrags- oder Abonnementnummer, wenn vorhanden.
- Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund zu nennen.
- Datum des Kündigungsschreibens
- Bei Versand per Post oder Fax am besten auch eine handschriftliche und eigenhändige Unterschrift.
Versand der Kündigung Die Kündigung kann per E-Mail, Fax oder in Schriftform erfolgen. Da der Kunde, sofern angezweifelt, nachweisen können muss, das die Kündigung beim Anbieter angekommen ist, sollte das Schreiben auf einem möglichst sicheren Wege verschickt werden.
Bei einem postalischen Versand ist es daher zu empfehlen, den Versand als Einschreiben-Rückschein zu wählen um ein Nachweis zu haben.
Erfolgt der Versand per Fax ist das Sendeprotokoll ein Beleg und sollte unbedingt aufbewahrt werden.
Kündigung Abonnement Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Abonnements, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Abonnement Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des ABONNEMENTSNAME-AbonnementsSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das ABONNEMENTSNAME-Abonnement, mit der Vertragsnummer A123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung / den angekündigten Änderungen kündige ich hiermit das ABONNEMENTSNAME-Abonnement außerordentlich zum Änderungstermin. Die Vertragsnummer lautet: A123456. Oder: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umgezogen bin / umziehen werde, und deswegen das Abonnement nicht weiter nutzen kann, kündige ich hiermit das ABONNEMENTSNAME-Abonnement außerordentlich zum XX.XX.20XX. Sobald vorhanden lasse ich Ihnen, als Nachweis, eine Kopie der Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes zukommen. Die Vertragsnummer lautet: A123456. Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Vorfälle genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich das Abonnement hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: A123456. ) Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mir die erfolgte Löschung zu bestätigen.) Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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