Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Bestattungsvorsorgevertrages

 
Eine Bestattungsvorsorge ist ein Vertrag, meist mit einem Bestattungsunternehmen, um die eigene Beerdigung im Voraus zu planen und finanziell abzusichern, und unterliegt hauptsächlich dem Werkvertragsrecht. Im Bestattungsvorsorgevertrag können Details wie die Art der Bestattung, die Dekoration, wie zum Beispiel die Blumen, und andere individuelle Wünsche festgelegt werden.

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist nicht an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden, obwohl es üblich ist, dass der Vorsorgende Geld auf ein Treuhandkonto einzahlt, privat anspart oder eine Sterbegeldversicherung abschließt, um die geplante Bestattung zu finanzieren.

Kommt es zu Sozialhilfebezug wird die Bestattungsvorsorge nur dann als verwertbares Vermögen angerechnet, wenn sie einen angemessenen Umfang überschreiten. Verträge zur Bestattungsvorsorge sind durch Sozialämter nicht kündbar, solange die Größenordnung des antizipierten Bestattungsvertrages in einem zeitgemäßen Verhältnis zu den allgemeinen Lebensumständen steht.

Im Folgenden eine Erklärung wie und wann der Bestattungsvorsorgevertrag gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt.

Kündigungsfrist Für den Kunde ist es jederzeit möglich den Bestattungsvorsorgevertrag zu kündigen, da es sich um einen Vertrag mit überwiegendem Werksvertragscharacter handelt und die Leistungen bis zum versterben des Kunden nicht voll erbracht wurden (siehe auch §648 BGB).

Hinweis: Jedoch werden bei einer Kündigung des Vertrags die vom Vertragspartner, also in der Regel dem Bestattungsunternehmen, bereits erbrachten Aufwendungen berechnet und müssen dennoch gezahlt werden. Falls bereits gezahlt wurde wird daher eventuell nur ein Teil des Geldes erstattet oder es muss sogar nachgezahlt werden.

Der Bestatter könnte, je nach Alter des Kunden und der Situation, bereits verschiedene Aufwendungen getätigt haben, bevor der Bestattungsvorsorgevertrag gekündigt wird. Zum Beispiel für die Beschaffung von Sarg, Urne oder anderen Bestattungsgegenständen, Gebühren für den Friedhof oder die Dekoration.

Diese Aufwendungen können je nach Umfang und Art der vereinbarten Bestattungsvorsorge unterschiedlich hoch sein. Es ist daher wichtig, die Kündigungsbedingungen im Vertrag genau zu prüfen, um zu wissen, welche Aufwendungen gegebenenfalls abgezogen werden müssen.

Tipp: Bei einer Kündigung kann das Bestattungsunternehmen nicht einfach irgendwelche Kosten in Rechnung stellen, sondern muss versuchen die Kosten zu reduzieren, zum Beispiel in dem Gegenstände anderweitig genutzt oder verkauft werden.

Erbringt das Unternehmen kein Nachweis über höhere Kosten, so darf es nach §648 Satz 3 BGB 55 der vereinbarten Vergütung verlangen.

Wichtig: Die Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrags wird erst wirksam sobald diese beim Bestattungsunternehmen angekommen ist.

Widerruf bei neueren Verträgen Eine Privatperson, welche den Bestattungsvorsorgevertrag über das Internet, Telefon, an der Haustür oder per Mail abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen.

Grundlage hierfür ist unter anderem §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz). Auch kann der Anbieter von sich aus im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht vereinbart haben, daher ist es sinnvoll dort nachzuprüfen.

Durch den Widerruf gilt die Bestattungsvorsorge als nicht abgeschlossen. Nur für bereits entstandene Unkosten wäre eventuell etwas zu zahlen.

Hinweis: Das bedeutet jedoch, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gilt, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmens abgeschlossen wurde. Auch falls vereinbart wurde das besondere Personalisierungen bereits vorgenommen werden sollen kann es sein, dass kein Widerruf möglich ist, sondern nur eine Kündigung.

Ein Widerruf müsste spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass der rechtzeitige Versand notfalls auch bewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist im Wesentlichen ein Werkvertrag, bei dem ein Unternehmen, üblicherweise ein Bestattungsinstitution, damit beauftragt wird, nach dem Tod des Kunden die Bestattung gemäß den im Vertrag festgelegten Wünschen und Bedingungen durchzuführen.

Da der Bestattungsvorsorgevertrag jedoch erst vollständig erbracht wird nachdem der Kunde verstorben ist kann unter Anderem in den folgenden Fällen vorzeitig gekündigt werden:

  • Vertragsverletzung: Wenn die Bestattungsinstitution ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt, kann vom Kunde oder den Verbliebenen unter Umständen außerordentlich gekündigt werden.

    Vor einer solchen Kündigung ist jedoch, sofern es sich nicht um schwere Verfehlungen von Seiten des Unternehmens handelt, der Vertragspartner abzumahnen.

    »Mehr zur Mahnung bei Mängeln oder Nichterfüllung
  • Insolvenz der Bestattungsinstitution: Wenn die Bestattungsinstitution zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
  • Tod des Vertragspartners: Wenn der Kunde verstorben ist gilt der Vertrag, anders als viele andere Veträge, weiterhin, da er ja eben für diesen Fall abgeschlossen wurde.

    »Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung im Einzelfall von den Bestimmungen des Vertrags abhängen können und es in manchen Fällen sinnvoll ist rechtlichen Rat, bei einem Fachanwalt, einzuholen.

Wichtig: Wenn der Bestattungsvorsorgevertrag auf Grund einer der genannten oder aus einem anderen Grund vorzeitig gekündigt werden soll ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund anzugeben.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Beendigung eines Bestattungsvorsorgevertrages sollten mindest folgende Informationen in das Kündigungsschreiben einbezogen werden:

  • Das Schreiben sollte die vollständige Anschrift und den Namen des Kunden sowie des Unternehmens enthalten.
  • Es muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, dass der Vertrag gekündigt wird. Hierbei ist es hilfreich, den betroffenen Vertrag möglichst genau zu bezeichnen.
  • Die Angabe der Vertragsnummer, falls verfügbar, unterstützt eine eindeutige Identifizierung.
  • Im Falle einer ordentlichen Kündigung sollte das Kündigungsdatum festgelegt werden. Dies kann entweder der nächstmögliche Zeitpunkt sein, wobei das Unternehmen das Datum bestimmt, oder das konkrete Datum, zu dem die Vertragsbeendigung erfolgen soll.
  • Ein Kündigungsgrund muss nur dann angegeben werden, wenn die Kündigung vor Ablauf der regulären Frist oder sogar fristlos erfolgen soll.
  • Um den Schutz der eigenen Daten zu gewährleisten und unerwünschte Werbemaßnahmen zu verhindern, kann der Kunde zusätzlich die Löschung seiner personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO verlangen.
  • Es ist ratsam im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung inklusive des Beendigungsdatums zu bitten.

Da im Falle eines Streits der Kunde die Beweislast trägt, sollte das Kündigungsschreiben auf einem sicheren Übermittlungsweg, wie etwa per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit einem entsprechenden Sendebericht, versendet werden. Dies stellt sicher, dass der rechtzeitige Empfang des Schreibens durch das Bestattungsunternehmen nachgewiesen werden kann.

Kündigung Bestattungsvorsorge Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Bestattungsvorsorge, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Bestattungsvorsorge Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma / Bestattungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME Bestattungsvorsorgevertrag, mit der Vertragsnummer B1234567, zum nächstmöglichen Termin.

(
Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da bis nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den VERTRAGSNAME Bestattungsvorsorgevertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: B1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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