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Kündigung eines Franchisevertrages
Da das jeweilige Vertragswerk nähere Regelungen zu den Kündigungsmodalitäten enthalten kann, sollte zunächst der Franchisevertrag kritisch überprüft werden. Im nachfolgenden wird genauer auf die allgemeinen Regelungen für die Kündigung von Franchiseverträgen eingegangen.
Kündigungsfrist und Beendigung des Franchisevertrages im Rahmen einer ordentlichen Kündigung Sofern das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet wurde, besteht die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Hierbei ist die Angabe von Gründen entbehrlich.
Wenn der Vertrag keine näheren Informationen zu Kündigungsfristen enthält, greifen im Regelfall die Bestimmungen des § 89 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Norm sieht
- für das erste Jahr der Vertragsdauer eine Kündigungsfrist von einem Monat
- für das zweite Jahr der Vertragsdauer eine Kündigungsfrist von zwei Monaten und
- für das dritte bis fünfte Jahr der Vertragsdauer eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor.
- Die Kündigungsfrist verlängert sich nach dem fünften Vertragsjahr auf sechs Monate.
Eine vertraglich vorgesehene Verlängerung ist beim Kündigung schreiben zu beachten.
Ausnahmefall: Die Vereinbarung einer festen Laufzeit im Franchisevertrag schließt regelmäßig eine ordentliche Kündigung aus. Lediglich über vertragliche Regelungen, wie zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Den Franchisevertrag außerordentlich kündigen Bei der außerordentlichen Kündigung sind in dem Kündigungsschreiben nähere Angaben zu den Gründen vorzunehmen. Besonderes Merkmal dieser Kündigungsform ist die Tatsache, dass keine besonderen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Als zentrale Norm ist der allgemeine § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heranzuziehen, da eine höchstrichterliche Bestätigung der analogen Anwendbarkeit des § 89a HGB bisher nicht erfolgt ist.
Eine fristlose Kündbarkeit ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Vertrages nicht weiter zugemutet werden kann. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund kann in dem Franchisevertrag nicht ausgeschlossen werden.
Aus der Perspektive des Franchisenehmers sind exemplarisch die nachfolgenden denkbaren Gründe zu nennen:
- Die franchisetypischen Waren/Leistungen werden nicht geliefert.
- Das vereinbarte Vertragsgebiet wird verkleinert oder entgegen den vertraglichen Regelungen mit weiteren Franchisenehmern ausgestattet.
- Es ist eine fehlende Rentabilität festzustellen, die auf eine Täuschung des Franchisegebers beim Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
- Die Rentabilität ist derart negativ, dass eine Fortsetzung des Vertrages zur Insolvenzreife des Franchisenehmers führen würde.
- Sowie auch dann, wenn der Franchisegeber im selben Gebiet eine Konkurrenztätigkeit aufnimmt.
Aus Perspektive des Franchisegebers kommen insbesondere folgende Gründe in Betracht:
- Wenn der Franchisenehmer wiederholt oder schwer gegen die für das Franchise-Systems vorgeschriebenen Richtlinen verstösst.
- Sollten die Informations- oder Berichtspflichten verletzt werden.
- Wenn die Gebühren nicht oder mehrfach verspätet gezahlt werden.
- Falls der Franchisenehmer eine Konkurrenztätigkeit ausübt.
- Bei Täuschungsversuchen um geringere Franchisegebühren zu zahlen zum Beispiel bei Meldung falscher Umsätze.
- Wenn der Franchisenehmer insolvent ist.
- Ferner auch wenn der Franchisenehmer dem Franchisegeber durch sein Verhalten oder seine Äußerungen schadet.
Die Kündigung aus wichtigem Grund kann, außer bei vorliegen eines sehr schweren Grundes, nur nach erfolgloser Abmahung mit angemessenen Frist, erklärt werden.
Das bedeutet es muss ein schrifltiches Mahnschreiben verfasst werden und dabei eine Frist gestezt werden die ausreichend ist um die beanstandeten Probleme (auch Mängel genant) zu beheben. Da sich dies angesichts individueller Fallgestaltungen unterschiedlich darstellen kann, hat der Gesetzgeber auf die Nennung einer exakten Dauer verzichtet.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
Besonderheit: Nachvertragliche Treuepflichten Auch nach erfolgreicher Beendigung des Franchisevertrages bestehen zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber noch zahlreiche Verpflichtungen.
Nach dem ordentlichen Ende des Franchisevertrages darf der Franchisenehmer nicht geziehlt Mitarbeiter des Franchisegebers anwerben noch das durch den Franchisevertrag gewonnen Wissen ausnutzen.
Sollte eine dem Franchise ähnliche oder gleiche Tätigkeit ausgeübt werden so ist darauf zu achten das keine Verwechslungsgefahr besteht.
Selbstverständlich muss auch darauf geachtet werden die Schutzrechte, wie Marken, des Franchisegebers nicht zu verletzten, insbesondere das diese nach Vertragsende nicht wie gewohnt weitergenutzt werden können.
Franchisenehmer und Franchisegeber sind darüber hinaus verpflichtet beim Ende des Franchisevertrages darauf zu achten, dass es beim oder nach dem Vertragsende zu keinen vermeidbaren Schäden kommt
Falls die Kunden des Franchisenehmers Gewährleistungs- oder Vertragsansprüche machen, welche mit dem ehemaligen Franchise verbunden sind muss der Franchisegeber dennoch weiterhin mithelfen, sowie erforderlichen Ersatz oder Reperaturarbeiten leisten.
Zum Vertragsende noch vorhandener Warenbestand ist üblicherweise vom Franchisegeber zurück zu nehmen. Es sei denn der Franchisegeber erlaub dem Kunden den Warenbestand auch noch nach dem Vertragende zu verkaufen und schließt eine Rücknahme im Franchisevertrag aus.
Der Franchisegeber muss jedoch je nach Sachlage für die Rückgabe nicht den gesamten Kaufpreis erstatten, sondern kann zum Beispiel für den Wertverlust etwas abziehen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und mindestens folgende Angaben enthalten.
- Eigener Name und Anschrift
- Vollständiger Name und Anschrift des Vertragspartners
- Den genauen Beendigungstermin.
- Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte der Grund im Kündigungsschreiben genau benannt werden.
- Eine eigenhändige und handschriftliche Unterschrift des Geschäftsführers. Unterschreibt eine bevollmächtige Person, so ist die Vollmach in Kopie beizufügen.
Da die kündigende Vertragspartei den Zugang der Kündigung, falls es zu einem Streitfall kommt, beweisen können muss ist es unablässlich die Kündigung auf einem sicheren Wege zuzustellen.
Auf Grund der hohen bei einem Franchisevertrag ist von einem Versand per Einschreiben-Rückschein eher abzuraten. Wenn eine Faxnummer bekannt ist kann das Schreiben auch zusätzlich per Fax mit Sendebericht verschickt werden, sicherheitshalber sollte es dennoch immer noch im Original der anderen Vertragspartei zugestellt werden.
Um ein besseren Nacheweis zu haben ist daher eine persönliche Übergabe in Anwesenheit eines Zeugen oder eine ordentliche Zustellung per geeigenetem Bote vorzuziehen.
Falls die Kündigung erst zu einem späteren Termin erfolgen soll und die Angelegenheit nicht Zeitkritisch ist empfiehlt sich auch ein Versand per Gerichtsvollzieher.
Kündigung Franchisevertrag Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Franchisevertrages, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Franchisevertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Franchisegeber / Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Franchisenehmer / Firma Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des FranchisevertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Franchisevertrag, über XY, mit der Vertragsnummer F123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel am vereinbarten Vertragsverhältnis: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach der Ihnen gesetzte Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den Franchisevertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Eine Schadensersatzforderung behalte ich mir ausdrücklich vor. Die Vertragsnummer lautet: F123456. ) Hilfsweise kündige ich den Franchisevertrag zum nächstmöglichen Termin. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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