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Kündigung von Bauversicherungen
Im Folgenden wird erklärt wie eine Kündigung der Bauversicherung zu erfolgen hat und welche Wege es gibt den Vertrag frühzeitig zu beenden.
Kündigungsfrist Die Laufzeit der Bauversicherung ist in jedem Fall auf die Dauer des Bauvorhabens begrenzt. Je nach Anbieter beträgt die Erstlaufzeit dabei die gesamte oder geplante Dauer des Bauvorhabens oder einen kürzeren Zeitraum und verlängert sich automatisch bis zum Ende des Bauvorhabens.
Je nach Vertrag muss bei der Kündigung zum Ende des Bauvorhabens oder um eine Verlängerung zu vermeiden, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden. Diese Frist beträgt maximal maximal 3 Monate zum Laufzeitende. Das Kündigungsschreiben muss jedoch noch vor Ablauf der Frist beim Versicherungsunternehmen angekommen sein.
Widerruf bei Neuverträgen Nach §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Abschluss, der Versicherung, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden und damit der Vertrag rückgängig gemacht werden.
Bereits gezahlte Versicherungsprämien werden dann erstattet. Es kann jedoch für bereits angefallene Kosten etwas berechnet werden.
Diese Widerrufsfrist beginnt dabei erst wenn der Kunde folgende Unterlagen erhalten hat:
- Den Versicherungsschein
- Die Vertragsbestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
- Eine ausreichende Belehrung über das Widerrufsrecht
Um die Frist einzuhalten reicht es aus das bewiesen werden kann, dass das Schreiben spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt wurde.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Sofern ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt oder wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann ist es möglich den Vertrag auch zu einem Termin vor dem normalen Ende zu kündigen.
Folgende Gründe kommen insbesondere bei einer Bauversicherung in Betracht:
- Wenn ein Schaden eingetreten ist, also ein Sachschaden wie Brand, Wasserschäden etc., ein Personenschaden oder ein Vermögensschaden, wie ein Diebstahl vorgekommen ist können Kunde und Versicherungsunternehmen den Vertrag außerordentlich kündigen. Üblicherweise ist dabei eine Frist von einem Monat einzuhalten.
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Im Falle einer Prämienerhöhung (eventuell erst ab mehr als 5% Erhöhung) oder einer Leistungsverschlechterungen hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und muss innerhalb von 4 Wochen kündigen. Diese Frist beginnt ab dem Datum an dem, dem Kunde, Informationen über die Änderungen zugestellt worden sind (Es reicht bereits wenn die Post im Briefkasten liegt).
Als Beendigungstermins gilt bei dieser Kündigungsmöglichkeit das Datum an dem die angekündigten Änderungen in Kraft treten. - Bei der Veräußerung des Bauvorhabens beziehungsweise der Immobilie kann der Versicherungsnehmer ebenfalls außerordentlich kündigen, da das versicherte Risiko weggefallen ist.
- In der Regel kann auch zu dem Termin gekündigt werden an dem das Bauvorhaben abgeschlossen wird.
Hinweis: Bei diesem Kündigungsweg muss im Kündigungsschreiben der Grund genannt werden. Falls der Grund nicht im Versicherungsunternehmen liegt, ist davon auszugehen, dass das Versicherungsunternehmen zusätzlich ein Nachweis verlangt. Wie zum Beispiel eine Kopie des Kaufvertrages.
Je nach Sachlage sind auch weitere Kündigungsgründe denkbar.
Versand Die Kündigung der Bauversicherung muss vom Versicherungsnehmer im Zweifelsfall nachgewiesen werden, daher sollte das Schreiben auf einem sicheren Weg verschickt werden. Falls die Kündigung per Fax verschickt wird ist der Sendebericht aufzubewahren. Beim Postversand empfiehlt es sich die Methode Einschreiben-Rückschein zu wählen.
Kündigung der Bauversicherung Muster
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Bauversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Bauversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der BauversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die Bauversicherung VERTRAGSNAME, mit der Versicherungsnummer B123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die Bauversicherung VERTRAGSNAME, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Die Versicherungsnummer lautet B123456. Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung/Leistungsverschlechterungen zum XX.XX.20XX kündige ich die Bauversicherung VERTRAGSNAME zum Änderungszeitpunkt. Die Versicherungsnummer lautet B123456. Oder: Da die Immobilie zum XX.XX.20XX veräußert wurde kündige ich die Bauversicherung VERTRAGSNAME außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Die Versicherungsnummer lautet B123456. Nachweis findet sich anbei eine Kopie des Kaufvertrages. ) Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Vertragsbeendigung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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