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Kündigung von Fuuze und weitere Möglichkeiten
Auf dem Anmeldeformular ist jedoch nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtige Abonnement mit Monatsraten von 49€ handelt. Berichten zufolge, unter Anderem von den Verbraucherzentralen, kommt auch über andere Webseiten, schlecht ersichtlich, eine Anmeldung zustande.
So erscheint laut Berichten, nach Online-Umfrage und Downloads aus dem Netz, ein Anmeldeformular ohne das aktiv die Webseite von Fuuze besucht wird und es wird meist mit einer kostenlosen Mitgliedschaft geworben. Meist sind dabei jedoch auch bereits die Kreditkartendaten einzugeben. Bei dieser Mitgliedschaft handelt es sich jedoch um eine kurze Testmitgliedschaft die automatisch in eine kostenpflichtiges Abo übergeht.
Ein solches Vorgehen wird auch Abofalle bezeichnet. Bei einer Abofalle wird der Verbraucher überrumpelt. Ein solches Vorgehen ist jedoch nicht erlaubt und es ist im Regelfall zu keinem kostenpflichtigen Vertragsabschluss gekommen, denn es muss bei einem solchen Abschluss klar ersichtlich sein, dass es sich um einen kostenpflichtiges Abonnement handelt und wie hoch die Kosten sind. Es reicht dabei nicht wenn diese im Kleingedruckten, zum Beispiel den AGB stehen.
»Mehr dazu was gegen Abofallen unternommen werden kann
Tipp: Es gilt in jedem Fall, dass der Abo-Anbieter den ordnungsgemäßen Abschluss des Abonnements beweisen können muss. Sollte das Kind das angebliche Abo abgeschlossen haben ohne, dass die Eltern dem Abschluss des Abos zugestimmt haben, ist der Vertragabschluss ungültig. Hier haften also im Regelfall ausnahmsweise Eltern nicht für ihre Kinder.
Im Nachfolgenden wird genauer auf die verschiedenen Möglichkeiten eingegangen.
Anfechtung oder Kündigung des angeblichen Vertrages Falls der Vertrag unwissentlich oder durch Täuschung zustande gekommen ist, was bei einer Abofalle die Regel ist, kann er angefochten werden da es sich entweder zum ein Inhaltsirrtum oder um eine Täuschung handelt (siehe auch §119 Abs. 1 und §123 BGB).
»Mehr über die Anfechtung von Verträgen
Durch eine erfolgreiche Anfechtung wird der Vertragsabschluss für ungültig erklärt.
Es empfiehlt sich bei Abofallen ein kombiniertes Vorgehen, bei welchem im Schreiben auch hilfsweise widerrufen und gekündigt wird. Ein Musterschreiben findet sich unten.
Wenn noch nicht gezahlt wurde Falls noch nicht gezahlt wurde, sollte bei einer Abofalle, nicht gezahlt werden. Es könnte dann sein, dass der Anbieter einen der nachfolgenden Schritte versucht.
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Er schickt eine Mahnung per E-Mail. Eine Mahnung per E-Mail ist zwar möglich, jedoch kann der Betreiber bei solcher kaum nachweisen, dass diese angekommen ist und auch nicht, ob die Mail im Spamfilter gelandet ist.
Üblicherweise unternehmen Betreiber nicht mehr als mehrfach Drohemails zu schicken, wenn nicht gezahlt wird.
Selbst dann wenn in der Mail mit Anwälten oder einem Inkassobüro gedroht wird. - Kommt eine Mahnung per Post sollte dieser schriftlich widersprochen werden zum Beispiel mit dem unten erklärten Schreiben.
- Wichtig: Falls ein sogenannte Mahnbescheid kommen sollte so muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Amtsgericht Widerspruch eingelegt werden. Spätestens jetzt ist es empfehlenswert sich rechtlich beraten zu lassen. Dies kann zum Beispiel durch eine Verbraucherzentrale, die Öffentlichen Rechtsberatung (ÖRA) oder auch durch einen Anwalt erfolgen.
Wenn bereits von der Kreditkarte abgebucht wurde Falls bereits eine Abbuchung für das angebliche Fuuze Abonnement auf der Kreditkartenabrechnung auftaucht besteht denn die Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen. Dazu muss der Betrag beim Kreditinstitut, dass die Karte herausgegeben hat reklamiert werden. Also nicht direkt bei Mastercard oder Visa.
Ausnahme: bei American Express (Amex) Kreditkarten muss üblicherweise direkt bei American Express reklamiert werden.
Eine Reklamation, der Kreditkartenabbuchung, wird auch als chargeback bezeichnet. Für jede Transaktion kann nur genau einmal ein chargeback beantragt werden, daher sollten bereits beim ersten Antrag alle erforderlichen Informationen und Dokumente mitgeliefert werden.
Wichtig: In der Regel erwartet das Kreditinstitut, dass der Kunde zuerst den Anbieter, das heißt in diesem Fall den Betreiber von Fuuze, schriftlich aufgefordert hat den Betrag zu erstatten und auf die Unrechtmäßigkeit der Abbuchung hingewiesen hat. Je nach Kreditinstitut reicht eine E-Mail an den Anbieter oder ein Brief als Einschreiben-Rückschein.
Meistens kann bis 120 Tage nachdem Abbuchungsdatum eine Reklamation (chargeback) eingereicht werden. In der Regel muss dafür ein vorgefertigtes Formular beim eigenen Kreditinstitut ausgefüllt werden.
Hinweis: Eine Zahlung sollte nur reklamiert werden, wenn der Kunde sich sicher ist, dass der den Vertrag nicht abgeschlossen hat oder es sich nachweislich um eine Abofalle handelt. Auch sollte der Anbieter sicherheitshalber in jedem Fall um einer Erstattung gebeten werden, da eine ungerechtfertigte Reklamation zusätzliche Kosten verursachen kann.
Wenn bereits vom Girokonto abgebucht wurde Falls vom Girokonto abgebucht wurde so handelt es sich bei der Abbuchung meist um eine SEPA-Lastschrift. Ordnungsgemäß Abbuchungen können 8 Wochen lang zurückgebucht werden. Falls die Abbuchung jedoch ohne Erlaubnis erfolgte so kann der Vorgang noch 13 Monate lang rückgängig gemacht werden.
»Mehr über das Kündigen bzw. Widerrufen eines SEPA-Lastschriftmandats
Kündigungsfrist Laut den Nutzungsbedingungen der Webseite ("Terms of Use") kann der Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden. Bereits gezahlte Gebühren werden einem jedoch nicht erstattet, sondern der Account läuft noch für den bereits gezahlten Zeitraum weiter.
Widerrufsrecht Da sich Online bei Fuuze angemeldet wird gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (siehe auch § 355 und Art. 246 a EGBGB). Es ist dabei unerheblich, wo in der EU sich der Betreiber befindet, sondern es kommt nur auf den Wohnsitz des Kunden an.
Daher muss der Kunde auch ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert worden sein. Falls der Kunde von Fuuze keine solche Information erhalten hat, kann von innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen (nach der Regulären Widerrufsfrist) widerrufen werden. Falls der Kunde ausreichend informiert wurde so beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage.
Durch den Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und nur für bereits genutzte Leistungen wäre anteilig etwas zu zahlen.
Ein solcher Widerruf müsste spätestens am letzten Tag der Frist verschickt worden sein. Wichtig ist das der rechtzeitige Versand auch bewiesen werden kann, zum Beispiel durch ein Versand als Einschreiben-Rückschein.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht. Wichtige Gründe können sein: Betrug, eine Schlechtleistung oder das Ausbleiben der Zahlungen. Bei dieser Kündigungsart ist immer der Grund mit anzugeben.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
»Grundsätzliches zum Thema außerordentliche Kündigung
Inhalt, Form und Versand der Kündigung
Anbieteradresse Laut Betreiber Webseite ist die Anschrift wie folgt:
Fedrax, Lda
Edificio Quinta dos Piornais - Rua Encosta dos Piornais N°4
9000-683 Funchal
Portugal
customer@fuuze.c om
Falls per Post ein Schreiben geschickt wird sollte dies unbedingt per Einschreiben-Rückschein oder einfaches Einschreiben erfolgen, damit ein Nachweis vorhanden ist. Sicherheitshalber sollte auch die Anbieteradresse geprüft werden und ein Screenshot der Webseite mit Adresse gespeichert werden.
Kündigung beziehungsweise Anfechtung eines Fuuze-Abos Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beziehungsweise Anfechtung eines Fuuze-Abos, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Fuuze Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Fedrax, Lda -Fuuze- Edificio Quinta dos Piornais - Rua Encosta dos Piornais N°4 9000-683 Funchal Portugal |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Anfechtung des angeblichen Fuuze-AbonnementsSehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom XX.XX.20XX machen Sie einen Betrag in Höhe von XXX € für ein angebliches Fuuze-Abonnement gegen mich geltend. Hiermit weise ich daraufhin, dass ich kein solches kostenpflichtiges Abo bei Ihnen abgeschlossen habe. ( Oder falls zutreffend: mit Schreiben vom XX.XX.20XX machen Sie einen Betrag in Höhe von XXX € für ein angebliches Fuuze-Abonnement gegen mein Kind, VORNAME NACHNAME, geltend. Hiermit weise ich daraufhin, dass ich keinem solchen kostenpflichtigen Abo zugestimmt habe und der Vertragsabschluss daher ungültig ist. Darüber hinaus war meiner Tochter / meinem Sohn auch kein solcher Vertragsabschluss bekannt. ) Sollten Sie anderer Meinung sein, so fordere ich Sie auf mir nachzuweisen wann und wie dieser Vertrag abgeschlossen worden sein soll. Ich fechte hiermit vorsorglich den Ihrer Meinung nach abgeschlossenen Vertrag an und widerrufe diesen Vertrag hilfsweise nach dem Fernabsatzgesetz. Für den Fall das dies nicht zulässig sein sollte kündige ich äußerst hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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