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Kündigung Weisser Ring
Je nach Art der Unterstützung gelten verschiedene Kündigungs- und Widerrufsregeln die im Folgenden näher erläutert werden.
Kündigungsfrist Eine Spende kann jederzeit eingestellt werden, dabei ist jedoch zu beachten, dass bereits gezahlte Spenden nicht erstattet werden müssen und das der Verein erst bei erhalt einer Benachrichtigung die Abbuchungen einstellen wird.
Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu zahlen, der entweder zu Beginn eines Jahres oder in vereinbarten Raten zu zahlen ist. Eine Kündigung, also der Ausritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ende des Geschäftsjahres.
Widerruf bei neueren Verträgen Weder eine Spende noch eine Mitgliedschaft in einem geminnützigen Verein unterliegt dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Da in der Vereinssatzung auch keine Widerrufsmöglichkeit eingeräumt wird ist ein Widerruf nicht möglich.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Mitglieder die in eine Notlage geraten sind können, für die Dauer der Notlage, eine Stundung oder Reduzierung der Beiträge beantragen. Die Stundung oder Aussetzung muss schriftlich beantragt und begründeten werden und wird anschließend ggf. durch den Geschäftsführenden Vorstand gewährt.
Eine außerordentliche oder auch fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht. Bei einer Vereinsmitgliedschaft hat das Mitglied jedoch Mitbestimmungsrechte und kann nur in den wenigsten Fällen vorzeitig aus dem Vertrag.
Verstirbt das Mitglied so endet die Mitgliedschaft automatisch. Um weitere Abbuchungen und Komplikationen zu vermeiden sollten jedoch die Erben den Verein baldigst benachrichtigen und dabei eine Kopie der Sterbeurkunde anfügen.
»Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?
»Grundsätzliches zum Thema außerordentliche Kündigung
Kündigungsadresse Eine Kündigung der Mitgliedschaft oder eine Nachricht über die Beendigung der Spenden ist an folgende Adresse zu schicken:
WEISSER RING
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern
und zur Verhütung von Straftaten e. V.
Weberstraße 16
55130 Mainz
Fax: 06131 8303-45
E-Mail: info@weisser-ring.d e
Bei einer Fax-Kündigung sollte der Sendebericht aufbewahrt werden, da dieser als Sendenachweis gilt. Beim Postversand kann die Methode Einschreiben-Rückschein genutzt werden.
Kündigung Weisser Ring Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Weissen Ring, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Weisser Ring Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
WEISSER RING e. V. Weberstraße 16 55130 Mainz |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der Spenden/Mitgliedschaft beim Weissen RingSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige meine Spenden/Mitgliedschaft, mit der Nummer W123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündige ich die Spende/Mitgliedschaft, mit der Nummer W123456, hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum selbigen Termin. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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