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Kündigung zurückziehen (Kündigungsrücknahme)
Bis wann kann eine Kündigung zurückgenommen werden Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige Willenserklärung und wird daher mit dem Zugang wirksam ohne das die andere Seite zustimmen muss.
Auf Grund von §130 BGB kann eine erklärte Kündigung jedoch widerrufen werden, sofern dieser Widerruf vor dem Zugang der Kündigung oder zeitgleich mit dem Schreiben ankommt.
Wurde die Kündigung direkt übergeben besteht also keine Widerrufsmöglichkeit mehr.
Dann kann dennoch eine Rücknahme der Kündigung erklärt werden, jedoch nur als Angebot. Das bedeutet die andere Seite muss dem Rücknahmeangebot zustimmen.
Rücknahme einer mündlichen Kündigung Eine mündliche Kündigung kann genauso wie eine schriftliche Kündigung zurückgenommen werden (siehe unten im Punkt "Annahme der Rücknahme einer Kündigung").
Dabei ist jedoch zu prüfen ob die Kündigung überhaupt wirksam war, denn bei zahlreichen Verträgen ist, auf Grund von gesetzlichen Vorgaben, nur eine schriftliche Kündigung möglich.
So ist zum Beispiel bei der Kündigung von Arbeitsverträgen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber (siehe §623 BGB) und bei Mietverhältnissen (siehe §568 BGB) die Schriftform (siehe §126 BGB) vorgeschrieben.
Auch kann im erhalten Vertrag, den AGB oder der Satzung (bei Vereinen) kann vereinbart worden sein, dass in Textform (§ 126b BGB) oder Schriftform gekündigt werden muss.
Auf Grund von §126 BGB muss die Kündigung für die Einhaltung der Schriftform auch handschriftlich und eigenhändige unterschrieben werden. Oder alternativ mit Unterschrift eines Bevollmächtigten, zusammen mit einer Kopie der Vollmacht, oder einer notariellen Beglaubigung.
Bei Verträgen wo zur Kündigung nur die Textform eingehalten werden muss kann die Unterschrift entfallen, es muss aber dennoch schriftlich gekündigt werden, zum Beispiel per E-Mail.
Eine unwirksame Kündigung muss auch nicht widerrufen werden, da sie unwirksam genauer gesagt nichtig ist (siehe auch §125 BGB). Wichtig ist dann jedoch, dass schlüssig an den Vertrag gehalten wird.
Wurde zum Beispiel die Arbeit mündlich gekündigt so muss der Arbeitnehmer dennoch zur Arbeit erscheint um der Rücknahme der Kündigung zuzustimmen.
Alternative: Anfechtung der Kündigung Wenn der Kündigende die Kündigung nur ausgesprochen hat, weil er sich getäuscht wurde, bedroht wurde oder es zu einem Irrtum gekommen ist, so kann je nach Einzelfall eine Anfechtung der Kündigung Sinn machen. Denn durch eine erfolgreiche Anfechtung kann eine Kündigung unwirksam werden.
Eine Drohung müsste dabei rechtswidrig sein, es reicht also nicht wenn zum Beispiel der Arbeitgeber mit einer ordentlichen Kündigung droht, falls nicht von sich aus gekündigt wird. Eine Drohung mit Gewaltanwendung oder ähnlichem wäre dagegen klar rechtswidrig.
Eine Grund für eine Anfechtung wegen eines Irrtums wäre zum Beispiel, wenn das Kündigungsschreiben auf dem Schreibtisch lag und dann aus Versehen von der Sekretärin verschickt worden ist (auch Übermittlungsirrtum genannt).
Auch wenn nur gekündigt wurde, weil von der Anderen Seite etwas vorgetäuscht wurde kann die Kündigung angefochten werden.
Wichtig: Der Kündigende muss den Anfechtungsgrund nachweisen können, zum Beispiel durch geeignete Zeugen (Keine Verwandte, Ehepartner etc.).
Generell können alle laufenden Verträge theoretisch angefochten werden. Mehr dazu im Folgenden Beitrag:
»Anfechtung eines Vertrages statt Kündigung
Eine fristlose Kündigung zurücknehmen Eine fristlose Kündigung kann wie eine ordentliche Kündigung zurückgenommen oder angefochten werden.
Kommt die Rücknahme dabei später an als die Kündigung, so muss die andere Vertragspartei zustimmen.
Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt fristlos, doch der Kündigungsgrund erweist sich als Irrtum, und schreibt dann eine Rücknahme der Kündigung an den Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit die Rücknahme anzunehmen oder abzulehnen.
Was bei einer Kündigungsschutzklage Eine Rücknahme der Kündigung bedarf selbst dann, einer Annahme, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, denn mit einer solchen Klage kann entweder auf eine Wiedereinstellung oder eine Entschädigung (siehe auch §9 KSchG) abgezielt werden.
Der Arbeitgeber kann allerdings vor Gericht eine Rücknahme der Kündigung anbieten und der Arbeitnehmer ist meist gut beraten diese anzunehmen, da eine weitere Klage nur aussichtsreich ist, falls eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitnehmer nachweislich unzumutbar wäre.
Hinweis: Eine Annahme müsste dabei sofort in der Verhandlung erfolgen. Daher ist der Arbeitnehmer gut beraten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten und sich vorher mit diesem Abzusprechen.
Der Arbeitnehmer kann auch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung die Kündigungsschutzklage zurücknehmen ohne das dies einer Zustimmung bedarf. Ab Beginn der mündlichen Verhandlung erfordert die Rücknahme der Klage dann einer Zustimmung der anderen Vertragspartei, sprich des Arbeitgebers.
Annahme der Rücknahme einer Kündigung Die Kündigung der meisten Verträge, so auch beim Arbeitsvertrag, kann formfrei erfolgen, dass heißt auch per E-Mail, Fax, auf Papier, mündlich (zum Beispiel im Büro oder Gericht).
Darüber hinaus kann in der Regel die Rücknahme auch dadurch erfolgen das sich der Annehmende konkludent verhält. Das bedeutet zum Beispiel bei einem Arbeitsvertrag, das der Arbeitnehmer wieder zum Arbeitsplatz kommt und die Arbeit aufnimmt.
Auch wenn eine Rücknahme der Kündigung je nach Vertrag meist formlos erfolgen kann sollte aus Rechtssicherheitsgründen schriftlich die Annahme erklärt werden.
Gleichfalls sollte derjenige welche die Kündigung zurücknimmt, zu seiner Rechtssicherheit, um eine schriftliche Annahmeerklärung bitten und auch notfalls darauf bestehen.
Kündigung Kündigungsrücknahme Muster
»Einfach mit dem Generator, für den Widerruf / die Rücknahme der Kündigung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Kündigungsrücknahme Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Unternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Rücknahme der KündigungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich meine Kündigung, des VERTRAGSNAME-Vertrages, welche ich am XX.XX.20XX geschrieben habe. ( Falls zutreffend: Die Kündigung erfolgte vorschnell und auf Basis einer unvollständigen Sachlage ) (Optional: Die Vertragsnummer lautet: X1234567.) Ich hoffe auf Ihr Verständnis und eine baldige schriftliche Zustimmung. Über eine weiter Zusammenarbeit würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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