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Kündigungsschreiben Krankenkasse DAK
Wurde eine neue Krankenkasse gefunden, so gilt einiges zu beachten, wenn der Wechsel vollzogen werden soll. Im Nachfolgenden wird daher genauer erklärt wann und wie bei der DAK gekündigt werden kann.
Kündigungsfrist Um eine Mitgliedschaft bei der DAK kündigen zu können, muss eine mindestens 18-monatige Versicherungszeit bei der DAK bestanden haben.
Hinweis: Bestand jedoch ein Wahltarif, dann muss eine 3-jährige Versicherungszeit bestanden haben.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende, es kann jedoch frühstens nach Ablauf der oben genannten Zeiträume gekündigt werden.
Beispiel: Im Monat Februar 20XX wird die Krankenkasse gekündigt, da die Mitgliedschaft zu diesem Termin bereits 18 Monate betragen hat. Die Mitgliedschaft läuft nun bis zum 30. April 20XX. Der Wechsel zur neuen Versicherung wäre zum 01. Mai 20XX möglich.
Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss dabei noch vor dem Fristablauf bei der DAK ankommen.
Hinweis: Da die Krankenkasse, für in Deutschland Wohnende, eine Pflichtversicherung ist wird die Kündigung nur wirksam, wenn eine Nachversicherung bei einer anderen Krankasse oder Krankenversicherung nachgewiesen werden kann oder ein Umzug in das Ausland.
Widerrufsrecht Während dem Zeitraum bei dem die Kündigungsfrist beim der der DAK Krankenkasse noch nicht abgelaufen ist, kann die Kündigung oder die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse widerrufen werden wodurch der Vertrag als nicht abgeschlossen gilt.
Hinweis: Nach Ablauf der Kündigungsfrist, besteht im Gegensatz zu anderen Verträgen, kein Widerrufsrecht mehr.
Der Widerruf ist dabei schriftlich an die DAK zu schicken.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Sonderkündigungsrecht Beim Bestehen von Sonderkündigungsrechten muss die 18-monatige bzw. 3-jährige Wartezeit nicht ausgeschöpft werden. Dieses Recht besteht, laut den Versicherungsbedingungen:
Bei einer Beitragserhöhung. Also dann wenn eine Erhöhung des Beitragssatzes vorliegt. Auch bei einer Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Will der Versicherte sein Sonderkündigungsrecht ausüben, dann muss spätestens, bis zum Ende des Monats kündigt werden, für den die Kasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt bzw. erhöht. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende bleibt aber bestehen.
Hinweis: Beim Krankengeldtarif für Selbstständige besteht kein Sonderkündigungsrecht, hier bleibt die 3-Jahresfrist bestehen.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die fristlose außerordentliche Kündigung ist immer an einen wichtigen Grund gebunden, der eine Fortführung des Versicherungsvertrages unzumutbar macht. Wichtige Gründe können sein: Falschberatungen, strafbare Handlungen oder Leistungen nach dem Vertrag werden nicht erbracht.
Der Kunde müsste dabei beweisen können, das ein solcher Grund vorliegt. Daher ist es weniger wahrscheinlich erfolgreich fristlos die DAK zu kündigen. Es empfiehlt sich stattdessen zu prüfen ob eines der oben genannten Sonderkündigungsrechte genutzt werden kann.
Ausnahme: Bei einem Umzug in das nicht europäische Ausland (Auswanderung) kann der Kunde außerordentlich kündigen, da dort die Versicherung nicht mehr genutzt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass als Nachweis eine Kopie der Abmeldebescheinigung, vom Einwohnermeldeamt, gefordert wird und eventuell zusätzlich ein Nachweis über eine anderweitige Versicherung am neuen Wohnort.
Weiteres: Der Inhalt des Kündigungsschreibens muss, in einem solchen Kündigungsfall, zusätzlich die Nennung der fristlosen Kündigung und den Grund der Kündigung enthalten.
Inhalt der Kündigung Inhaltlich sollte das Kündigungsschreiben folgendes enthalten:
- a) Eigener Namen und Anschrift
- b) Versicherten-Nr. bei DAK (oftmals auf der Chipkarte ersichtlich)
- c) Den Kündigungstext mit Nennung des Kündigungswunsches und Nennung des Termins der Vertragsbeendigung
- d) Bitte um Erhalt der Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen gemäß § 175 Abs. 4 Sätze 3 und 4 SGB V für nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (diese Bestätigung ist zwingend notwendig, ohne diese kann die neue Krankenkasse keine Mitglieder aufnehmen)
- e) Sobald vorhanden muss ein Nachweis der Weiterversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen oder eine Nachweis über eine Auswanderung aus Deutschland an die alte Krankenkasse geschickt werden.
Die Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen, ein Grund für die ordentliche Kündigung muss nicht benannt werden.
Wichtig: Die Krankenkasse ist für alle in Deutschland Wohnende eine Pflichtversicherung. Daher kann nur erfolgreich gekündigt werden, wenn eine Nachversicherung bei einer anderen Krankasse oder Krankenversicherung nachgewiesen werden kann oder falls es sich um ein Umzug in das Ausland handelt.
Versand und Kündigungszustellung Das Kündigungsschreiben sollte immer möglichst rechtssicher zugestellt werden. Dies ist unter Anderem dann gegeben, wenn das Schreiben als Einschreiben-Rückschein versandt wird, denn im Falle von Streitigkeiten ist dann ein Beleg vorhanden.
Die Kündigung kann auch persönlich bei der Krankenkasse abgegeben werden. Dann sollte unbedingt um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden.
Kündigungsadresse Für Mitglieder aus den meisten Bundesländern gilt die nachfolgende Anschrift: DAK-Gesundheit Postzentrum
22788 Hamburg
Nur für Mitglieder aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland ist die Kündigung abweichend an folgende Adresse zu schicken:
DAK-Gesundheit Postzentrum
22777 Hamburg
Kündigung DAK Krankenkasse Muster
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Krankenkasse DAK, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben DAK Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
DAK-Gesundheit Postzentrum 22788 Hamburg Hinweis: für Mitglieder aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland stattdessen mit: 22777 Hamburg |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung bei der DAKSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Krankenkasse DAK, mit der Versicherungsnummer D123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Wegen der Beitragserhöhung / Auf Grund des neuen Zusatzbeitrages zum XX.XX.20XX kündige ich die Mitgliedschaft in der Krankenkasse DAK zum nächstmöglichen Termin. Die Versicherungsnummer lautet D123456. Oder: Auf Grund meiner Auswanderung zum XX.XX.20XX kündige ich die Mitgliedschaft in der Krankenkasse DAK, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Die Versicherungsnummer lautet D123456. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Bitte lassen Sie mir umgehend eine formelle Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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