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Kündigungsschreiben Reiseversicherung
Eine der bekanntesten Reiseversicherungen ist die so genannte Reiserücktrittsversicherung. Diese tritt in Kraft, wenn eine Reise noch vor Reisebeginn storniert werden muss, der Reisepreis jedoch dennoch fällig wird. Je nach Vertragsinhalt wird durch die Reiserücktrittsversicherung bis zu 100 % des fälligen Reisepreises übernommen. Ergänzt werden kann eine solche Reiserücktrittsversicherung durch eine Reiseabbruchversicherung, die dann zum Einsatz kommt, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, dann aber kurzfristig unterbrochen werden muss.
Ferner bieten viele Versicherungsunternehmen Reisegepäckversicherungen an, die bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks den entstandenen Schaden bis zu einer vertraglich festgelegten Summe ersetzen.
Des Weiteren zählt zu den Reiseversicherungen der Auslandskrankenschutz und die Reiseunfallversicherung, die in der Regel eine Ergänzung zur vorhandenen Krankenversicherung darstellen und den Reisenden im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland besonders schützen. Diese Versicherungen sind häufig mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr ausgestattet.
Sofern ein Auslandsaufenthalt mit eigenem PKW erfolgt, kann dieser durch einen so genannten Autoreiseschutzbrief beziehungsweise eine Auslandsautohaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Kündigung und Kündigungsfrist bei der Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherungen, Gepäckversicherungen sowie Autoreiseschutzbriefe werden oft in Zusammenhang mit der Buchung der Reise abgeschlossen und enden dann automatisch, sobald die Reise angetreten bzw. beendet wird. Eine separate Kündigung der Versicherung ist grundsätzlich nicht notwendig.
Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. Ebenso wie der Auslandskrankenschutz können auch die erstgenannten Versicherungen, möglicherweise auch in Kombination mit anderen Reiseversicherungen, für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen werden.
Der Vertrag verlängert sich in diesen Fällen normalerweise automatisch, wenn er nicht innerhalb des im Versicherungsvertrag festgesetzten Zeitpunkts gekündigt wird.
Die Kündigungsfrist kann auf Grund von §11 VVG von einem bis maximal 3 Monate betragen und wird rückwärts vom Ende der Versicherungslaufzeit gezählt. Die Erstlaufzeit der Reiseversicherung kann dabei bis zu 2 Jahre betragen und eine anschließende automatische Verlängerung jeweils bis zu einem Jahr.
Sonderfall: Sollte es sich um einen alten Reiseversicherungsvertrag handeln, welcher über mehr als 3 Jahre abgeschlossen wurde so kann dennoch zum Ende des dritten Jahres und danach zu jeden Jahresende gekündigt werden.
Wichtig: Um die Reiseversicherung rechtzeitig zu kündigen muss sichergestellt werden, dass das Kündigungsschreiben so früh beim Versicherungsunternehmen ankommt, dass noch mindestens soviel Zeit ist wie die Kündigungsfrist beträgt.
Die der eigenen Reiseversicherung ist in der Regel in der Versicherungspolice zu finden.
Widerruf der Reiseversicherung Der Abschluss der Reiseversicherung kann innerhalb der ersten 14 Tage rückgängig gemacht werden, sofern die Versicherung nicht nur für ein einmaliges Ereignis abgeschlossen wurde und mehr als 1 Monate lang gültig ist. (siehe auch §8 VVG).
Tipp: Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Versicherte alle vorgeschrieben Dokumente erhalten hat. Dazu zählen der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt, die allgemeinen Tarifbedingungen sowie eine Belehrung über sein Widerrufsrecht.
Um die 14-tägige Widerrufsfrist einzuhalten reicht es das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Frist abzusenden, es ist also anders als bei einer Kündigung das Absendedatum entscheidend
Für den Fall, dass es zu einem rechtlichen Konflikt kommt ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer den pünktlichen Eingang des Widerrufs beim Versicherungsunternehmen belegen kann.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Versandart zu wählen, die ein Nachweis ermöglicht, wie zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht, bei letzterem ist der Sendebericht als Beleg aufzubewahren.
Ein rechtzeitiger Widerruf hat zur Folge, dass der Vertragsschluss der Reiseversicherung rückwirkend unwirksam wird und das Versicherungsunternehmen ist dann verpflichtet bereits entrichtete Prämien an den Versicherten zurückzuzahlen.
Sollte der Versicherungsschutz bereits begonnen haben kann das Versicherungsunternehmen, für den bereits verstrichenen Versicherungszeitraum, anteiligen den Beitrag in Rechnung stellen oder von der Erstattung abziehen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Fristlose außerordentliche Kündigung der Reiseversicherung In der Versicherungspolice und den allgemeine Versicherungsbedingen sind auch die Sonderkündigungsrechte geregelt, die eine außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung der Reiseversicherung rechtfertigen. Darüber hinaus kann bei einem ausreichend-wichtigen Grund vorzeitig gekündigt werden.
Im Folgenden typische Gründe für eine fristlose außerordentliche Kündigung der Reiseversicherung:
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Kommt es zu einer im Vertrag nicht vereinbarten Beitragserhöhungen oder wird eine eine Verschlechterung der Leistungen ohne eine entsprechende Reduzierung der Beiträge angekündigt hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
Das Versicherungsunternehmen muss den Versicherungsnehmer in einem solchen Fall mindestens einen Monat vorher über die bevorstehenden Änderungen informieren (siehe auch § 25 VVG und § 40 Abs. 1 VVG).
Sobald dem Kunde diese Information zugestellt wurden beginnt eine Frist von einem Monat Zeit innerhalb welcher der Kunde außerordentlich, und zwar zum Änderungstermin, kündigen kann.
Wichtig: Es reicht wenn das Schreiben ungelesen im Briefkasten oder E-Mail-Postfach liegt.
Auch wenn das Versicherungsunternehmen die Erhöhung mit einer sogenannten Gefahrerhöhung begründet kann außerordentlich gekündigt werden, sofern die Erhöhung mehr als 10% beträgt. - Kommt es zu einem Leistungsfall, auch Schadenfalls genannt, besteht für den Kunden auf Grund von §92 VVG ein Sonderkündigungsrecht und er kann innerhalb von einem Monat, gezähl ab Abschluss der Regulierung durch die Versicherung, außerordentlich kündigen.
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Sollte der Kunde, zum Beispiel durch eine chronische Erkrankung, nicht mehr Reisen können kann dies eine fristlose Kündigung der Reiseversicherung rechtfertigen, da damit das versicherte Risiko und auch der Hauptzweck entfallen sind (siehe auch § 80 VVG).
In einem solchen Fall sollte dem Versicherungsunternehmen zusammen mit dem Kündigungsschreiben eine Kopie eines entsprechende Nachweises, zum Beispiel eines ärztlichen Attests, mitgegeben werden. -
Sollte der Versicherte verstorben sein und die Versicherung gilt nur oder überwiegend für diese Person bestand ist das Versicherungsunternehmen umgehend zu benachrichtigen.
Dem Kündigungsschreiben sollte dabei auch ein Nachweis, zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins, beigefügt werden.
Wichtig: Wenn die Reiseversicherung vorzeitig beendet werden soll ist der Grund im Kündigungsschreiben anzugeben.
Form und Inhalt des Schreibens Die Kündigung der Reiseversicherung muss schriftlich erfolgen. Empfehlenswert ist der Briefversand per Einschreiben oder als Einschreiben Rückschein.
Folgende Punkte sollten mindestens in einem Kündigungsschreiben für die Reiseversicherung aufgeführt sein:
- Namen und Anschriften beider Vertragsparteien
- die Vertrags- oder Versicherungsnummer
- Kündigungszeitpunkt oder die Formulierung „zum nächst möglichen Zeitpunkt"
- Bei einer außerordentlichen Kündigung der Reiseversicherung muss der Grund angeben werden.
- Bitte um Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung und des Beendigungszeitpunktes
- Empfehlenswert aber nicht mehr Pflicht: Unterschrift des Versicherungsnehmers
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
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Kündigungsschreiben Reiseversicherung:
Reiseversicherungs-AG Musterstrasse 1 12345 Musterstadt |
Maria Mustermann Mustergasse 2 23456 Musterhausen |
Kündigung meiner Reiseversicherung Ausland-Health-Plus zum 30.11.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Reiseversicherung Ausland-Health-Plus, mit der Vertragsnummer V1234567 fristwahrend zum 30.11.20XX (zum nächstmöglichen Termin). ( Wegen Ihrer Erhöhung der Beiträge / Auf Grund des eingetretenen Schadensfalles vom XX.XX.XXXX kündige ich die Reiseversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Die Versicherungsnummer lautet: VR123456. Sollte dies nicht möglich sein so kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Darüber hinaus fordere ich hiermit das alle über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich gelöscht werden und ich wie vorgeschrieben schriftlich über den Abschluss der Löschung informiert werde. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Maria Mustermann |
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