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Kündigungsschreiben und fristlose Kündigung Kita Betreuungsvertrag
Muss die Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden? Mindestvertragslaufzeiten sind dann ungültig und rechtsunwirksam, wenn diese Laufzeit mehr als 2 Jahre beträgt. (§ 309 Nr.9a BGB). Keine Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn man fristlos und mit überzeugenden Argumenten kündigt (§626 BGB).
Andererseits bedeutet das aber, dass Fristenregelungen zur Kündigung z.B. "es kann immer zum 31.3. eines Jahres gekündigt werden" legitim sind. Ansonsten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eingeführt wurde die Kündigungsfrist zum Schutz der Kita vor ferienbedingten Kündigungen.
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen In jedem Fall muss das Kündigungsschreiben an die Kita, bei einer vorzeitigen Kündigung, einen triftigen Grund nennen, warum die vorzeitige Kündigung erforderlich ist.
Weitere geeignete Gründe könnten sein:
Eine lange Krankheit des Kindes
oder ein beruflich bedingter Umzug der Eltern.
Beide Gründe unterliegen aber der Ermessensregelung des verhandelnden Gerichtes.
Eine einfache Auseinandersetzungen mit der Leitung oder Betreuung des Kindergartens ist in der Regel jedoch nicht hinreichend als Grund anzuerkennen, weil dadurch nicht im Mindesten die Betreuung des Kindes eingeschränkt ist.
Es sei denn, es gelingt, überzeugend vorzubringen, dass das Vertrauensverhältnis unüberbrückbar zerrüttet ist.
In diesem Fall ist der §627 zu berücksichtigen, welcher das Recht zur fristlosen Kündigung bei einer Vertrauensstellung regelt. Die Betreuung eines Kindes durch dritte erfordert ohne Frage Vertrauen. Insbesondere bei jüngeren Kindern kann von einem erhöhten Vertrauensbedarf ausgegangen werden.
Die bedeutet, dass wenn ausreichend begründet werden kann das der Betreuungseinrichtung nicht oder nicht mehr vertraut werden kann ist es möglich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag zu beenden. In der Praxis ist es oft jedoch schwieriger ausreichende Belege zu finden.
Jedoch ist davon auszugehen, dass auf Grund dieses Paragraphen zumindest lange Kündigungsfristen nicht ohne weiteres akzeptiert werden müssen. Ist das Vertrauen verloren und die Kita akzeptiert eine frühzeitige Kündigung nicht und besteht auf einer langen Kündigungsfrist so empfiehlt es sich ein Fachanwalt zu konsultieren.
Zwar gilt auch grundsätzlich, dass Dienstleistungsverträge aus wichtigen Gründen fristlos und außerordentlich zu kündigen sind. Allerdings muss der Kündigende wirklich einen überzeugenden Grund haben. Alleine der Aufenthalt einer Person an einem speziellen Ort (zum Bsp. bei Trennung der Eltern) ist kein überzeugend hinreichender Grund.
Tipps Es ist jedem Kündigungswilligen anzuraten, den Kita-Betreuungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.8.) zu kündigen und die räumliche Entfernung zwischen dem Kündigenden und dem Kind unbedingt zu benennen.
Viele Kitas erlauben laut Vertrag nur die Kündigung zum Ende des Kindergartenjahres. Dazu muss man sie aber bereits 6 Monate zuvor in schriftlicher Form ausgesprochen haben. Das birgt etliche Risiken. Als nicht hinreichend gilt auch, wenn Sie am neuen Wohnort bereits einen neuen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben.
Eine Verweigerung der Weiterzahlung der im Betreuungsvertrag vereinbarten Bezüge wegen irgendwelcher Gründe, ohne zuvor eine Kündigung ausgesprochen zu haben, ist gar nicht empfehlenswert. Denn damit würden neue Tatsachen geschaffen, die die Bewertung einer Sachlage unter ganz neuem Licht erscheinen ließen.
Versand Die Kündigung sollte am besten persönlich zusammen mit einem geeigneten Zeugen abgeben werden und dabei um eine Empfangsbestätigung gebeten werden. Am besten man bringt gleich eine solche vorbereitet mit: »Muster-Empfangsbestätigung
Notfalls kann die Kündigung auch als Einschreiben-Rückschein verschickt oder zusammen mit einem Zeugen in den Briefkasten eingeworfen werden.
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator für Ihren Kita-Betreuungsvertrag ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben Kita-Betreuungsvertrag Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
Kita Strasse und Nr. Postleitzahl und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 4 21001 Musterstadt |
Kündigung des Kita-Betreuungsvertrages bei XY zum XX.XX.XXXXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich die die Kündigung des Betreuungsvertrages, für mein Kind NAME, zum XX.XX.XXXX. Für den Fall das dies nicht möglich sein sollte kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Bei einer frühzeitigen Kündigung: Da ich und meine Kinder zum XX.XX.XXXX nach XY gezogen sind. Eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes finden Sie anbei. / Wegen der langwierigen Erkrankung meines Kindes die voraussichtlich noch weiter andauern wird. Beigelegt finden Sie einen Attest des behandelnden Arztes.) Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis Maria Mustermann Maria Mustermann |
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