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Kündigung eines Software-Wartungsvertrages
In der Regel werden Wartungs- und Pflegeverträge für Software über eine längere Zeit abgeschlossen. Dadurch ergeben sich Vorteile für beide Seiten: Der Nutzer erhält die Gewissheit, dass das gewartete Gerät oder System während seiner Nutzungsdauer einwandfrei funktionieren wird. Der Anbieter wiederum kann mit regelmäßigen Einnahmen rechnen und bietet dem Nutzer oft Vergünstigungen bei Abschluss eines langfristigen Vertrags an.
Für die Kündigung ein Software-Wartungsvertrages ist die genaue Ausgestaltung des Vertrages relevant und zwar kommt es darauf an ob der Erfolg der Maßnahmen, wie die Beseitigung von Störungen und den laufenden Betrieb, im Vordergrund stehen oder nur der laufende Service vereinbart wurde.
Bei ersterem unterliegt der Software-Wartungsvertrag den gesetzlichen Regelungen für Werkverträge, bei letzterem den für Dienstleistungsverträge.
Im Folgenden dazu wie und wann ein Software-Wartungsvertrag gekündigt werden kann und was es dabei, je nach Vertragstyp, zu beachten gibt.
Kündigungsfrist Wenn der Softwarewartungsvertrag eindeutig Werkvertragscharakter hat und also fortlaufende dauerhaft Werkleistungen vereinbart wurden kann der Vertrag sofern nichts abweichendes vereinbart wurde jederzeit beendet werden (Dies ist analog zu §723 BGB).
In vielen Fällen muss jedoch eine Mindestlaufzeit eingehalten werden, welche bei aktuellen Verträgen im Regelfall bis zu 2 Jahre betragen kann. In den meisten Fällen ist eine 1-3-monatige Kündigungsfrist vereinbart.
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise nur 6 Wochen.
Die Kündigungsfrist bei Software-Wartungsvertrages mit Dienstleistungscharakter ist dagegen vom Abrechnungsturnus abhängig. Bei der Abrechnung nach:
- Tagen kann jeweils zum Ende des nächsten Tages,
- Wochen am ersten Tage der Woche zum Samstag,
- Monaten bis zum 15. eines Monats zum Ende des Monats und
- bei Quartalen, Vierteljahren oder längeren Zeiträumen mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende.
gekündigt werden.
Wird nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt verlängert sich der Softwarewartungsvertrag unter Umständen um ein weiteres Jahr.
Wichtig: Um rechtzeitig zu sein muss das Kündigungsschreiben noch vor der Kündigungsfrist beim Vertragspartner ankommen.
In vielen Fällen kommt auf Grund einer langen Erstlaufzeit und der allgemeinen Vertragsgestaltung daher nur eine außerordentliche Kündigung statt eine ordentliche Kündigung infrage.
Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für gewerbliche Verträge nicht. Nur falls der Vertrag als Privatperson (=Verbraucher), über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail, abgeschlossen wurde besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Da manche Software-Anbieter von sich aus ein Widerrufsrecht, unter Umständen auch Zufriedenheitsgarantie genannt, gewähren kann sich aber ein Blick in die AGB des Anbieters lohnen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Außerordentliche Kündigungen sind in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder erheblichen Leistungsstörungen seitens des Anbieters. In diesen Fällen kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
Eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes setzt voraus, dass es für die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Verhältnisse und Interessen unzumutbar ist.
In der Regel wird der Wartungsvertrag entweder als Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag eingestuft, wodurch sich unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten ergeben.
Wenn im Wartungsvertrag eine genau vereinbarte Leistung festgelegt wird, wie beispielsweise das jährliche Update des Systems oder die Erneuerung von bestimmten Komponenten, dann handelt es sich eher um einen Werkvertrag.
Wenn hingegen verschiedene Dienstleistungen wie Reparaturarbeiten, Updates und Schulungen vereinbart werden, entspricht dies eher einem Dienstleistungsvertrag.
Laut Bundesgerichtshof sind die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung nach §626 BGB und § 314 BGB nahezu identisch.
Unabhängig von der Art des Vertrags gibt es für jeden Wartungsvertrag die Möglichkeit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Gründe für die Kündigung im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen und von diesem nicht beeinflussbar sind, während sie ausschließlich aus der Interessensphäre des Kündigenden stammen.
Beispielsweise liegt es in der Interessensphäre des Nutzers, die Verwendung einer Software zu beenden.
Eine fristlose Kündigung ist jedoch gerechtfertigt, wenn der Wartungsanbieter einseitig Leistungen oder Preise ändert. Hierbei kann jedoch im Vertrag oder den AGB vereinbart sein, dass der Kunde vorher informiert wurde und anschließend innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 1 Monat) außerordentlich kündigen oder widersprechen muss.
Ebenso besteht ein Kündigungsrecht, wenn die Wartungsleistungen wesentlich verschlechtert werden und auch nach Abmahnung keine Besserung eintritt.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
Es gibt in der Rechtsprechung keine eindeutige Lösung für die Frage der (außerordentlichen) Kündigung von Wartungsverträgen, insbesondere im Falle einer Abschaltung des Systems, sondern es wurde in zahlreichen Einzelfällen unterschiedlich entschieden und hängt im Detail von der genauen Vertragsausgestaltung ab.
Bei einer Abschaltung durch den Kunden ist diesem im Regelfall die weitere Zahlung des Software-Wartungsvertrages, bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit, zuzumuten.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn der Softwarewartungsvertrag gekündigt wird sollten mindestens folgende Daten im Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Anschrift und Name beider Vertragspartner
- Es muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird.
- Es muss das nächstmögliche und ggf. gewünschte Kündigungsdatum genannt werden.
- Am besten wird auch der Vertrag genaustens benannt und die Vertragsnummer angegeben.
- Ein Kündigungsgrund ist dann zu nennen wenn der Vertrag außerordentlich oder sogar fristlos beendet wird.
- In Folge der DSGVO kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dies ist als Firma auch sinnvoll um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.
- Es ist auch ratsam, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten und das Schreiben handschriftlich zu unterzeichnen und zu datieren.
Da die kündigende Partei im Zweifelsfall die Last eines Nachweises trägt ist es ratsam die Kündigung auf einem möglichst sicheren Wege zu verschicken.
Zum Beispiel per Bote, Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht (letzteres sofern nach Vertrag zulässig).
Kündigung Software-Wartungsvertrag Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Software-Wartungsvertrages, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Software-Wartungsvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Software-WartungsvertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündigen wir den Software-Wartungsvertrag, über die Wartung von XY, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung/Leistungsanpassung machen wir hiermit von unserem vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen außerordentlich den Software-Wartungsvertrag, über die Wartung von XY, zum Änderungstermin. Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel an Ihrer Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen: - Hier die Probleme genauer beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen wird den Software-Wartungsvertrag, über die Wartung von XY, hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Die Vertragsnummer lautet: SW1234567. Hilfsweise kündigen wir den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Im gleichen Zuge forderen wir Sie auf alle bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und uns den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie uns auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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