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Kündigung schreiben wenn der Chef das Gehalt nicht zahlt
Sollte keine Vereinbarung zur Höhe des Gehalts getroffen worden sein, greift §612 Abs.1 BGG, in dem geregelt ist, dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart angesehen werden kann, sofern für eine erbrachte Leistung eine Entlohnung als zu erwarten gilt.
Grundsätzlich gilt natürlich, dass eine Entlohnung dann zu erfolgen, hat, wenn eine Arbeitsleistung des Mitarbeiters erfolgt ist oder eine gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zugrunde liegt. Häufig wird diese Pflicht seitens des Arbeitgebers jedoch verletzt. Zahlt der Arbeitgeber nicht, so gerät er automatisch in Zahlungsverzug.
Wie kann sich ein Arbeitnehmer in diesem Fall verhalten? Unabhängig von rechtlichen Möglichkeiten sollte der Arbeitgeber in diesem Fall auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um die Umstände zu besprechen, die zu der Situation geführt haben.
Oftmals drängt der Arbeitgeber ein unter dem Vorwand einer drohenden Insolvenz und einem damit verbundenem Verlust des Arbeitsplatzes eine der folgenden Möglichkeiten zu akzeptieren:
- Das ausstehenden Gehalt ganz oder teilweise zu stunden oder
- Einer (zeitweisen) Gehaltsreduzierung zuzustimmen
- Auf den ausstehenden Lohn ganz oder zum Teil zu verzichten.
Alle diese Vereinbarungen haben Nachteile für den Arbeitnehmer und sollten detailliert und schriftlich festgehalten werden.
Folgen einer Stundung des Gehalts Die Stundung führt dazu, dass der Arbeitnehmer weiterhin ein Anspruch auf das ausstehende Gehalt hat. Jedoch kann es erst eingeklagt werden, wenn der vereinbarte Rückzahltermin verstrichen ist. Daher sollte unbedingt in der Vereinbarung ein genauer Rückzahlungstermin definiert sein. So haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Sicherheit.
Folgen einer (zeitweisen) Gehaltsreduzierung oder eines Lohnverzichts Neben dem offensichtlichen Nachteilen, wirken sich sowohl eine Gehaltsreduzierung als auch ein Lohnverzicht negativ auf den Arbeitslosengeldanspruch (§§ 149 ff., SGB III) und auch Anspruch auf Insolvenzgeld aus, denn beide werden in Abhängigkeit von den letzten Lohnzahlungen berechnet. Sollte die Firma also trotz Ihres Verzichts insolvent werden, kann es zu erheblichen Nachteilen kommen.
< b>Sollte sich keine Einigungsmöglichkeit ergeben, besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Ansprüche über das Arbeitsgericht geltend zu machen.
In einem ersten Schritt ist es erforderlich, dass die Forderungen exakt in schriftlicher Form festgehalten und (idealerweise per Einschreiben-Rückschein oder schriftliche Empfangsbestätigung) dem Arbeitgeber zugestellt werden:
- Über welche Höhe belaufen sich die Forderungen?
- Handelt es sich ausschließlich um das Grundgehalt oder auch um Sonderzahlungen, Überstunden etc.
- Zu welchem Termin sind die Gehaltszahlungen vereinbart worden (Arbeitsvertrag)?
- Wie viele Zahlungen stehen aus?
- Wann und wie oft wurden persönliche Gespräche geführt?
- Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung
- Hinweis auf eine mögliche Arbeitsverweigung und die Kontaktierung eines Anwaltes im Falle einer Nichtzahlung.
Erfolgt keine Reaktion auf das Schreiben, auch Abmahnung seitens des Arbeitnehmers genannt, kann die Zahlung per Gericht eingeklagt werden. Hier ist zwingend das Aufsuchen eines Anwaltes anzuraten. Wobei allerdings beachtet werden muss das im Arbeitsrecht im ersten Verfahrensschritt die Kosten von beiden Parteien selber getragen werden müssen.
»Mehr zu den Kosten im Arbeitsrecht
Nach § 626 Abs.1 BGB besteht zudem die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung ausspricht. Diese ist dann möglich, wenn „Tatsachen vorliegen, aufgrund derer […] die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist […] nicht zugemutet werden kann."
Als Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist denkbar, dass sich Lohnrückstände über einen erheblichen Zeitraum oder in einer erheblichen Höhe gebildet haben, die der Arbeitgeber nicht aufzubringen bereit oder in der Lage ist. »Kündigungsschreiben Arbeitnehmer (Erklärung)
»Musterkündigungsschreiben um den Arbeitsvertrag ordentlich zu kündigen.
Unabhängig von einer außerordentlichen Kündigung besteht der Anspruch auf die Entgeltzahlung fort, der parallel gerichtlich inklusive Zinsen und/oder Schadensersatz (z.B. Steuernachteile) eingeklagt werden kann.
Sofern das Arbeitsverhältnis nicht aufgekündigt wird, hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitsleistung zu verweigern, bis der Entlohnungsanspruch geklärt ist. Hierbei gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Da es sich bei der Pflicht zur Arbeitsleistung um eine Hauptpflicht des Arbeitnehmers handelt, kann diese nur dann ausgesetzt werden, wenn es sich bei dem Streitbetrag um eine entsprechend relevante Höhe handelt. Auch kann von diesem Recht kein Gebrauch gemacht werden wenn ersichtlich ist, dass eine Arbeitsverweigerung einen erheblichen Schaden für den Arbeitgeber bewirken würde.
Eine Verzögerung der Gehaltszahlung um wenige Wochen oder wenn nur ein kleiner Teil des Gehalts fehlt ist also in der Regel nicht ausreichend um die Arbeit zu verweigern. Ein wiederholtes Fehlverhalten kann jedoch unter Umständen ein Grund sein.
Auch sollte bei einer Arbeitsverweigerung dem Arbeitgeber unbedingt die Bereitschaft zur Kooperation signalisiert werden da, das Verhalten, wenn die ausstehenden Gehaltszahlungen vom Gericht nicht als ausreichend hoch anerkannt werden, ansonsten als beharrliche Arbeitsverweigerung ausgelegt werden könnte und ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre.
Wichtig: Ausschlussfristen! Im Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag sind oft sogenannte Ausschlussfristen festgelegt. Untereinhaltung dieser Fristen, oftmals innerhalb von 3 oder 6 Monaten müssen die Ansprüche des Arbeitnehmers gelten gemacht werden um erfolgreich zu sein. Die ersten und auch die nachfolgenden Schritte sollten daher relativ zügig durchgeführt werden.
Aufforderungsschreiben um den Arbeitgeber zur Gehaltszahlung anzuhalten »Einfach mit dem Kündigungsgenerator eine Aufforderung für die Gehaltszahlung erstellen...
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
ORT, den XX.XX.XXXX | |
FIRMA STRASSE + HAUSNUMMER POSTLEITZAHL + ORT |
ARBEITNEHMER STRASSE + HAUSNUMMER POSTLEITZAHL + ORT |
Ausstehenden LohnzahlungenSehr geehrte/r Frau/Herr XY; hiermit sehe ich mich gezwungen, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie mit Ihrem Verhalten gegen den zwischen uns vereinbarten Vertrag verstoßen haben. Aus diesem Grund muss ich Sie hiermit auf die ausstehenden/zu geringen Gehaltszahlungen aufmerksam machen. Die erläutere ich im Folgenden genauer: Seit dem XX.XX.XXXX wurden mir Zahlungen in Höhe von insgesamt XXXX € vorenthalten. Die ausstehenden Zahlungen setzten sich dabei wie folgt zusammen: XXXX € Grundgehalt (sowie XXX € Sonderzahlungen und XX € für die Überstunden am XX.XX.XXXX). Es wurde dabei in den Monat(en) XY (und Y) zu wenig/nicht gezahlt. Laut dem Arbeitsvertrag(/Tarifvertrag) müssen die Zahlungen zum 15ten (ggf. anpassen) geleistet werden. Aus diesem Grund habe ich am XX.XX.XXXX mit Herrn XY persönlich ein Gespräch geführt. (Mir wurde zugesichert das die ausstehenden Gehälter bis zum XX.XX.XXXX eingehen.) Leider ist bisher keine (/nur eine Zahlung in Höhe von XXX € eingegangen). Daher fordere ich Sie hiermit auf innerhalb einer Frist von 14 Tagen zum XX.XX.XXXX die ausstehenden Zahlungen zu leisten. Sollten die Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig eingehen, behalte ich mir eine zeitweise Arbeitsverweigung, die Kontaktierung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht sowie weitere rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT NAME |
Kündigungsschreiben bei ausstehenden Gehaltszahlungen
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator ein Kündigungsschreiben wegen ausstehender Gehaltszahlungen erstellen...
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum XX.XX.XXXXSehr geehrte/r Frau/Herr XY; hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis außerordentlich zum XX.XX.XXXX wegen den ausstehenden Gehaltszahlungen. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Diesen Sachverhalt möchte ich im Folgenden erneut erklären: Seit dem XX.XX.XXXX wurden mir Zahlungen in Höhe von insgesamt XXXX € vorenthalten. Die ausstehenden Zahlungen setzten sich dabei wie folgt zusammen: XXXX € Grundgehalt (sowie XXX € Sonderzahlungen und XX € für die Überstunden am XX.XX.XXXX). Es wurde dabei in den Monat(en) XY (und Y) zu wenig/nicht gezahlt. Laut dem Arbeitsvertrag(/Tarifvertrag) müssen die Zahlungen zum 15ten (ggf. anpassen) geleistet werden. Aus diesem Grund habe ich am XX.XX.XXXX mit Herrn XY persönlich ein Gespräch geführt. (Mir wurde zugesichert das die ausstehenden Gehälter bis zum XX.XX.XXXX eingehen.) Leider sind die Gehälter dennoch nicht/nur teilweise eingegangen. Am XX.XX.XXXX forderte ich Sie daher schriftlich auf innerhalb einer Frist von 14 Tagen zum XX.XX.XXXX die ausstehenden Zahlungen zu leisten. Diese Frist ist am XX.XX.XXXX erfolglos verstrichen. Unter diesen Umständen ist es mir leider unmöglich weiterhin in Ihrem Unternehmen zu arbeiten. Daher nehme ich von meinem Recht auf eine fristlose Kündigung Anspruch. Bitte bestätigen Sie mit diese Kündigung schriftlich und stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT NAME |
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