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Mahnung an den Mieter vor einer Kündigung
Kommt der Verpflichtende nach Aussprechen der Mahnung der Aufforderung nicht oder zu spät nach, gerät er in Verzug, was weitere rechtliche Folgen auslöst. Das Mietrecht fordert, dass grundsätzlich immer eine Mahnung an einem Mieter erforderlich ist, bevor von ihm bestimmte gesetzlich vorgesehene Rechtsfolgen verlangt werden können.
Dabei ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben, was bedeutet, dass auch mündlich ausgesprochene Mahnungen wirksam und zulässig sind. Allerdings können mündlich ausgesprochene Mahnungen häufig nicht nachgewiesen werden.
Dies ist besonders wichtig, da eine Mahnung möglichst Zeitnah zum Vorfall ausgesprochen werden sollte. Erfolgt eine Mahnung erst sehr viel später kann es durchaus sein das diese vor Gericht als ungültig erklärt wird, da es an einem dringenden Grund mangelt.
Eine Mahnung sollte immer einen Hinweis enthalten, dass der Vermieter beabsichtigt, nach erfolglos gebliebener Mahnung oder Fristablauf, die Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Beispiele für Mahnungen an den Mieter sind ausbleibende oder unpünktliche Mietzahlungen oder ein Gebrauch des Mietobjektes, die dem abgeschlossenen Mietvertrag widerspricht.
»Den Mieter wegen Mietrückstand kündigen
Außerordentliche Kündigung Ein Mietverhältnis kann nur ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt (§ 543 BGB).
Der Vermieter kann z.B. eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die Miete an zwei hintereinanderliegenden Zahlungsterminen nicht gezahlt hat oder in einen Verzug kommt, der der Gesamthöhe von zwei Monatsmieten entspricht.
»Mehr Infos zur Kündigung wegen Mietrückstand
Eine fristlose Kündigung kann auch bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses erfolgen. Beispiele dafür sind erhebliche Störung des Hausfriedens trotz Mahnung oder beleidigende beziehungsweise handgreifliche Handlungen des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Es gilt: Nur in besonders schweren Fällen kann ein Mieter ohne eine Abmahnung gekündigt werden. Wenn ein solcher Fall vorliegen könnte empfiehlt es sich dringend ein Fachanwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen.
»Mieter wegen Unruhe kündigen
»Einen Mieter wegen mutwilliger Sachbeschädigung vorzeitig kündigen
»Allgemeines vorgehen und Möglichkeiten um einen Mieter zu kündigen
Mahnung an den Mieter Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Mahnung an den Mieter, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Mahnschreiben an den Mieter Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX | |
Name + Vorname des Mieters Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann (Vermieter) Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Mahnung wegen Ihrem Verstoß gegen den MietvertragSehr geehrte/r Frau / Herr X, Sie haben seit dem 01.01.20XX meine Wohnung in der X-Straße 112, 3. Obergeschoss rechts, 12345 X-Stadt, angemietet. Im Mietvertrag, vom XX.XX.20XX, wurde die Zahlung einer Miete in Höhe von 520,00 Euro einschließlich Betriebs- und Nebenkosten vereinbart. Jedoch wurde von Ihnen die Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung der Miet- und Nebenkosten nicht erfüllt. Sie haben die Miete an folgenden Zeiträumen nicht gezahlt:
(Oder (falls zutreffend): Schon am XX.XX.20XX habe ich Sie daraufhingewiesen, dass XY in unserem Hause nicht erlaubt ist. Laut Mietvertrag ist folgendes Verboten / nur folgendes gestattet – hier genau bennennen - . Leider haben Sie am XX.XX.20XX um X Uhr und am XX.XX.20XX gegen diese Regelungen verstoßen. Hiermit fordere ich Sie auf dieses Verhalten umgehend zu unterlassen. / Bis spätestens XX.XX.20XX die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzten. ) Aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes erteile ich Ihnen hiermit eine Abmahnung aus dem Mietverhältnis. Für den Fall, dass Sie das vertragswidrige Verhalten weiter fortsetzen, gedenke ich das Mietverhältnisses außerordentlich zu kündigen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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