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Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung kündigen
Mit dieser Regelung ist gesichert, dass die Versicherten die entsprechenden Leistungen bei Krankheit oder Pflege aus einer Hand erhalten.
Damit herrscht in Deutschland das Prinzip "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Die Bestimmungen zu der gesetzlichen Pflegeversicherung sind unter Anderem im Sozialgesetzbuch festgehalten.
Gleichzeitig führt diese Regelung auch dazu das jeder der in Deutschland sein Wohnsitz hat zumindest eine Pflegepflichtversicherung besitzen muss.
Bei einer Kündigung kommt es daher darauf an ob eine gesetzliche, eine private oder eine private Zusatzversicherung gekündigt wird.
»Pflegezusatzversicherung kündigen
Im Folgenden wird genauer erklärt wie bei diesen Pflegeversicherungsarten vorzugehen ist und welche Kündigungsmöglichkeiten es gibt.
Wie kann eine Kündigung der Pflegeversicherung erfolgen und was ist zu beachten? Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung kann grundsätzlich nicht einzeln gekündigt werden. Bei der privaten Zusatzversicherung greifen die im Vertrag fixierten Regelungen, sowie die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Insofern die gesetzliche Krankenkasse gekündigt wird, resultiert daraus automatisch die Kündigung der dazugehörigen Pflegeversicherung zu dem gleichen Stichtag.
Solange der Wohnsitz jedoch in Deutschland ist wird eine Kündigung nur akzeptiert, wenn sich neu bei einer anderen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung versichert wird.
Als Nachweis ist also entweder eine Schreiben der neuen Versicherung oder eine Abmeldung aus Deutschland erforderlich.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und durch den Versicherten unterzeichnet sein.
Kündigungsfrist Da die Kündigungsfrist der Pflegepflichtversicherung an die Frist der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist, kann die Kündigung zum übernächsten Monatsende ausgesprochen werden oder wenn gewünscht zu einem späteren Zeitpunkt.
Insofern ein Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse bei einer bestimmten Krankenkasse erfolgt ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit im Regelfall zwölf Monate (auch als Bindungsfrist bezeichnet).
Die Kündigung ist in diesen Fällen dann erst zum Ablauf des ersten vollständigen Versicherungsjahres realisierbar.
Bei der Kündigung ist es wichtig, dass diese rechtzeitig bei der Krankenkasse eingeht, damit die Frist gewahrt wird.
Ausnahme: Abweichend vor der vorgenannten Frist gibt es zudem die Möglichkeit den Krankenkassentarif mit einem Wahltarif abzuschließen. In dieser Konstellation beträgt die Mindestvertragslaufzeit üblicherweise zwei bis drei Jahre.
»Pflegezusatzversicherung kündigen
Widerruf bei neueren Verträgen Die Pflegepflichtversicherung in Verbindung mit der gesetzliche Krankenversicherung kann nicht grundsätzlich widerrufen werden.
Ein angestrebter Wechsel kann jedoch innerhalb der Kündigungsfrist, das heißt bis zum Vertragsende, schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall sind keine Gründe zu benennen.
Wird der bereits geschlossene Vertrag innerhalb der Frist widerrufen, muss eine andere Krankenkassen- und Pflegeversicherung greifen.
Die Absicherung über die vorherige Krankenkasse oder bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung (wenn das Einkommen ausreicht) ist Möglich. Einen Zeitraum ohne Versicherung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Sonderfall: Eine Pflegezusatzversicherung kann dagegen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Diese Frist beginnt dabei erst wenn der Kunde ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde und alle vorgeschrieben Unterlagen erhalten hat.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Grundsätzlich kann ein Vertrag immer dann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Grund vorliegt, welcher eine weitere Versicherung für einen der Vertragspartner unzumutbar macht.
Bei einer Pflegeversicherung und der Krankenversicherung trifft dies beispielsweise zu, wenn ein Umzug in ein Land vollzogen wird, in dem die Krankenkasse nicht leistet.
Dann muss ein Nachweis über den Umzug in Form der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (Abmeldung aus Deutschland, Anmeldung am neuen Wohnort) nachgewiesen werden.
Wie bei den meisten Versicherungsarten ist auch bei der Pflegeversicherung eine außerordentliche, das heißt außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung möglich, sofern die Krankenkasse eine Beitragserhöhung vollzieht, indem sie einen Zusatzbeitrag erhebt.
Da die sonstigen Beiträge vom Gesetzgeber fixiert werden, und eine Erhöhung bei allen Krankenkassen realisiert wird, gibt es in dieser Konstellation kein Sonderkündigungsrecht.
Eine Pflegezusatzversicherung kann dagegen bei einer Prämienerhöhung, insbesondere wenn dabei die Leistungen nicht verbessert werden, gekündigt werden. Oder aber auch bei einer Verschlechterung der Leistungen.
Wenn der Arbeitgeber gewechselt wird und dabei ein neues versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis geschlossen wird, kann bis 14 Tage nach dem Beginn der Beschäftigung zu einer neuen Krankenkasse gewechselt werden.
Falls es sich um eine private Krankenversicherung (PKV) zusammen mit einer Pflegeversicherung handelt so kann sobald der Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig wird innerhalb von 14 Tagen, gezählt ab Statusänderung, gekündigt werden.
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten so kann innerhalb 3 Monaten außerordentlich gekündigt werden, wenn zu einer privaten Krankenversicherung gewechselt wird.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der schriftlichen Kündigung der Krankenkasse in Verbindung mit der Pflegeversicherung hat einige zwingende Bestandteile.
Dazu zählen:
- Die Angabe der Adressdaten des Versicherungsnehmers,
- Der Name der Krankenkassen mit der entsprechenden Anschrift.
- Unbedingt enthalten sein muss eine sogenannte Willenserklärung über den Wunsch der Kündigung. Das bedeutet es muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird und um welchen Vertrag es sich handelt.
- Neben der genauen Bezeichnung des Vertrages möglichst auch die Angabe der Versicherungsnummer.
- Eine Begründung der Kündigung ist nur notwendig, wenn der Vertrag vorzeitig (also außerordentlich oder fristlos) gekündigt wird.
- Wichtig ist zudem die Formulierung, zu welchem Zeitpunkt die Versicherung enden soll. Dabei ist die Angabe eines konkreten Datums ebenso wie die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglich.
- Es ist darüber hinaus empfehlenswert auch um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermins zu bitten.
- Selbstverständlich kann im Schreiben auch eine Löschung der personenbezogenen Daten, nach DSGVO, gefordert werden.
- Für die rechtliche Gültigkeit sollte die Kündigung durch den Versicherungsnehmer unterzeichnet werden.
Dies kann bei einer Kündigung per Fax durch ein Versand mit Sendebericht (aufbewahren!) erfolgen. Bei einer postalischen Kündigung sollte das Schreiben per Einschreiben-Rückschein verschickt werden um ein Nachweis zu haben.
Kündigung Pflegeversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Pflegeversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Pflegeversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der PflegeversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Pflegeversicherung fristwahrend zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der Prämienerhöhung / der angekündigten Änderung der Versicherungsbedingungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich hiermit meine VERSICHERUNGSNAME Pflegeversicherung außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umgezogen bin und Sie in diesem Land keine Leistungen erbringen kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Pflegeversicherung hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Die Versicherungsnummer lautet PV123456. Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über die durchgeführte Löschung zu unterrichten. Ich verweise in diesem Zuge auf die DSGVO.) Bitte stellen mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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